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Verkehr in Griechenland

Sehr geehrte Gute-Frage-Community,

es geht um das Thema Verkehr in Griechenland.

Grundsätzlich muss ich sagen, dass hier wirklich jeder – selbst die Polizei, und das ohne Einsatz – zu schnell fährt.

Ein Sicherheitsabstand existiert kaum; dieser beträgt oft höchstens 2 Meter.

Sperrflächen sind vielen (wenn nicht den meisten) Fahrern offenbar unbekannt.

Blitzer werden im Voraus mit Schildern angekündigt. Wer in Griechenland geblitzt wird, ist dementsprechend wirklich selbst schuld. Außerdem sind die Strafen im Allgemeinen recht niedrig.

Die Polizei fährt teilweise mit eingeschaltetem Blaulicht, aber ohne Martinshorn, durch die Stadt – und das ohne ersichtlichen Einsatz. Manchmal steht sie auch am Straßenrand, macht im Auto Pause, und das Blaulicht bleibt dauerhaft eingeschaltet – scheinbar nur, um erkannt zu werden. Für Touristen wirkt das befremdlich, da man automatisch davon ausgeht, Platz machen zu müssen.

Ich bin froh, dass es in Deutschland versteckte Blitzer gibt – nur so erfüllen sie auch ihren Zweck!

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen existieren schließlich nicht ohne Grund.

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit. Sollte ich an einigen Stellen etwas hart formuliert haben, bitte ich um Nachsicht – das Thema ist für mich sehr aktuell, da ich heute beinahe einen Frontalzusammenstoß auf einer Landstraße hatte: Ein griechischer Fahrer meinte, sechs Fahrzeuge überholen zu müssen, blieb dabei jedoch auf meiner Spur.

Viel spaß beim diskutieren und danke fürs diskutieren!

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Hat ein entgegenkommender Autofahrer Mitschuld, wenn ich an ein geparktes Auto fahre?

Kennt sich jemand aus, ob es einen Unterschied macht, wenn ich mit meinem Fahrzeug an ein parkendes Auto fahre, wenn ein anderes Fahrzeug mit beteiligt war und meine Fahrentscheidungen beeinflusst hat?

Folgende Situation: Auf beiden Seiten der Straße parkten Autos, hin und wieder gab es Lücken dazwischen. Mir kam ein Auto entgegen. Die Straße war an dieser Stelle zu eng, da keine Lücke war. Er ließ mich nicht vorbei, ich ihn nicht. Ich fuhr weiter, um in eine Lücke auf meiner Seite zu kommen, ziehe aber einen Tick zu früh nach rechts und schramme an dem parkenden Auto entlang.

Das andere fahrende Auto entfernte sich, ohne dass ich ein Nummerschild oder eine gute Beschreibung mir merken konnte. Ich meine aber, dass es Leute sind, die bei mir in der Nähe wohnen.

Mit dem Besitzer des parkenden Autos ist alles soweit geklärt, die Polizei war bisher nicht involviert. Im Nachhinein frage ich mich aber, ob der Fahrer des Fahrzeugs, das mir entgegengekommen ist, zumindest eine Teilschuld trägt? Sein Fahrverhalten hat mich zum Ausweichen gezwungen.

Leider habe ich für dieses Fahrzeug keine Rechtsschutzversicherung und auch keine allgemeine, so dass ich nicht weiß, wer mich verbindlich beraten könnte.

Das nächste Problem wäre natürlich, den Fahrer ausfindig zu machen bzw. letztlich zu beweisen, dass er auch gedrängelt hat bzw. zu mittig gefahren ist.

Für Tipps und Hinweise bin ich sehr dankbar.

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Wie verhält sich die Haftungsfrage in nachfolgendem Fall?

Hallo zusammen,

bei einer beruflichen Weiterbildung kam in der Prüfung früher im Rechtsfach ein Fall der ungefähr so ging und ich würde gerne eure Einschätzungen lesen.

Es ging unter anderem darum wer die Haftung und Hauptschuld trägt.

Hier der Fall:

Auf einem markierten Radweg mit einer blauen Linie rechtsseitig, der auch von Fußgängern genutzt werden darf und eine Breite von knapp 3m besitzt, befindet sich eine Gruppe mit 5 Läufern, die den kompletten Weg, versperrt.

Ein sich nahender Radfahrer klingelt laut und deutlich zweimal. Bei 15 Metern Abstand zu den Läufern das erste Mal. Daraufhin bemerken die Läufer den Radfahrer augenscheinlich und machen Platz, indem sie nach rechts ausweichen. Einer der Läufer bleibt noch etwas zu weit linke zum überholt werden, sodann klingelt der Radfahrer bei 10 Metern Abstand zum Läufer erneut. Der Läufer weicht nun ebenfalls nach rechts aus. In Unwissenheit des Radfahrers trägt der laufer In-ear-Kopfhörer und hört laut Musik und weicht nicht wegen dem Klingeln des Radfahrers nach rechts aus, sondern um dynamisch mit der Gruppe weiter zu laufen.

Als der Radfahrer noch 2 Meter Abstand zum Läufer hat und seine Geschwindigkeit knapp 20 kmh beträgt, bei sehr guten Straßen- und Wetterverhältnissen, weicht der musikhörende Läufer spontan nach links und es kommt zu einer Kollisionen dessen mit dem Radfahrer, da der Radfahrer trotz Vollbremsung nicht mehr zum Stehen kommt.

Der Radfahrer zieht sich ein Bruch des Schienbeins zu, der Läufer bleibt unverletzt, da der Radfahrer lediglich mit seinem Körper in dessen Bein flog, das Bein aber durch die Laufbewegung des Läufers so wegging, dass der Radfahrer das Bein nur leicht streifte. Der Sturz des Radfahrers kam hauptsächlich durch dessen Notbremsung zustande.

Der Läufer verweigert jeglichen Schadensersatz mit der Begründung, der Radfahrer war zu schnell unterwegs und wegen der Musik hörte er kein Klingeln.

Bleibt der Radfahrer somit zu recht ohne Schadensersatz und kann die Versicherung des Radfahrers Kosten gegenüber dem Läufer geltend machen oder nicht?

Vielen Dank

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