Wer hat vorrang?
Hallo alle zusammen, heute hätte ich fast ein Fußgänger überfahren, ich habe ihm nur leicht abgeschoben. Mein Auto stand zum warte Zeitpunkt genau an die trennstreifen. Dann fängt er an heftig mit mir zu streiten, das er auf die Hauptstraße läuft und hätte vorfahrt. Ist es jetzt so, dass beschäftigt mich sehr intens jetzt.
Jetzt habe ich das richtige bild
Wo das blaue ist stande ich, und war langsam am Rollen, zum Glück war meine Frau dabei und hat stop gesagt.
7 Antworten
Wenn die Nebenstraße, aus der du da kamst, eine normale Straße ist und keine besonderen Merkmale aufweist (keine zusätzliche Regelung z.B. durch Zebrastreifen, Ampeln; kein verkehrsberuhigter Bereich; keine Nebenstraße, die über den Fußweg verläuft und nur mit einem angesenkten Bordstein auf die Hauptstraße mündet, oä), hat der Fußgänger dort kein Vorrecht.
Versetze Dich in einen Fußgänger hinein der fast angefahren wird. Der hat keine Knautschzone um sich herum und Du hättest ihn fast umgebracht. Dementsprechend wenig Höflichkeit kannst Du erwarten. Es kann auch vorkommen, dass Fußgänger Autofahrer angreifen, die sie fast angefahren hätten.
Ich war überhaupt nicht aggressiv, ich habe seine wut verstanden und akzeptiert, aber das Problem war das mein vorderen autoschilder genau an die halte linie waren, und er ist trotzdem überquert. Man hätte doch 10sec warten können.
Der hat keine Knautschzone um sich herum und Du hättest ihn fast umgebracht.
Tja, deshalb sollte man erst recht nicht einfach vor ein fahrendes Auto laufen...
Das Vorfahrt Gewähren bezieht sich nur auf den Fahrverkehr. Der Fußgänger ist aber kein Fahrverkehr. Daher musst du ihm keine "Vorfahrt" gewähren. Siehe auch hier.
Der Vorrang von Fußgängern beim Abbiegen gilt nur für die Straße, in die das Fahrzeug einbiegen möchte, nicht für die Straße, aus der das Fahrzeug kommt. Das ist bereits gerichtlich geklärt. Auch in dieser Hinsicht besteht für den Fußgänger also kein Vorrang.
Daher gilt für den Fußgänger gemäß § 25 Abs. 3 StVO:
Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf kurzem Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten.
Du hattest in der Situation also eindeutig Vorrang.
Dass es in der Praxis häufig anders läuft, steht auf einem anderen Blatt.
Du schriebst nichts über die Ampel. Ohne Winkel wäre es ganz eindeutig.
Du schreibst: mein Auto ist gestanden, dann bin ich wegefahren und hab einen Menschen angefahren.
Erstens hat der Fußgänger immer Vorrang. Du hast ihm das gefahrlose überqueren der Straße zu ermöglichen. (Ausnahme Ampel unten)
Zweitens bist du gestanden und hast damit deinen Vorrang (solltest du ihn je gehabt haben) jedenfalls aufgegeben.
Ausnahme: Wenn er bei (für sich) rot die Straße betreten hat. Aber selbst dann musst du beim Anfahren prüfen, dass die Kreuzung frei ist. Wenn da noch jemand geht darfst du trotzdem nicht gegen die Person fahren.
In keinem normalen Szenario bist du im Recht, wenn du einen Fußgänger anfährst. Du musst immer so fahren, dass du bei normalem Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers rechtzeitig anhalten kannst. Und du musst damit rechnen, das ein Fußgänger die Straße quert. Wie gesagt, selbst wenn er bei rot drüber geht darfst du ihn nicht anfahren. Er darf natürlich auch nicht mutwillig vors Auto springen, aber das hat er laut seiner Beschreibung auch nicht gemacht.
Wenn wir wussten was mir der Ampel war wäre es einfacher
Das kann eine Ampel nicht. Sie kann nur ein geschaltet sein und dann tot oder gelb oder grün, oder ausgeschaltet sein.
Aus deiner Antwort Schlüsse ich: zum Zeitpunkt des Vorfalls was die Ampel nicht in Verwendung.
Dann ist es ganz eindeutig. Der Fußgänger ist im Recht.
Ganz klar hast du Vorrang, da ist ja auch noch eine Ampel. Wenn es eine Fußgängerampel gibt, dann muss sich der Fußgänger nach dieser richten. Wenn es keine gibt, darf er da sowieso nicht über die Straße.
Man regt sich halt schnell auf, wenn fast was passiert wäre, auch oder gerade wenn man im Unrecht ist. 🤷🏻♀️
Das würde stimmen, wenn dort das Queren der Fahrbahn für Fußgänger verboten wäre. Die gibt es aber keine Anzeichen
Der Fußgänger hat ohne Ampel/Zebrastreifen nur vor einem Auto Vorrang, wenn dieses parallel zum Fußgänger unterwegs war und abbiegt.
Die ampel bezieht sich auf die Straßenbahn