Wer hat Vorfahrt?

Das Ergebnis basiert auf 17 Abstimmungen

Die Fußgänger haben Vorfahrt. 53%
Der Autofahrer hat Vorfahrt. 47%

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Die Fußgänger haben Vorfahrt.
Das Auto kam aus einem Parkplatz gefahren und wollte rechts abbiegen auf die Hauptstraße.

Dann gilt §10 StVO

Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist

Demgemäß hatten die Fußgänger hier Vorrang.

§9 Abs 3 StVO:

Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

§25 Abs 3 StVO:

Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten.

Der Autofahrer muss somit während des Abbiegevorgangs einen querenden Fußgänger vorbeilassen, während ein Fußgänger nicht einfach queren darf, ohne Rücksicht auf den Fahrzeugverkehr zu nehmen.

Somit greift hier §1 StVO und die Beteiligten haben sich aufgrund ihrer Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme zu verständigen, wer als erster geht oder fährt.

3 StVO ist hier nicht richtig, 10 StVO ist hier einschlägig.

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Der Autofahrer hat Vorfahrt.

Wenn es kein Fussgängerüberweg war hat der Autofahrer Vorfahrt.

Der Autofahrer hat Vorfahrt.

Wenn dort kein Zebrastreifen für die Fußgänger war, hätten sie dem Auto die Vorfahrt lassen müssen. Wenn sie aber schon weit auf der Straße waren, hätte das Auto nicht hupen müssen 🙄🙄

Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme und man soll nicht immer auf seine Vorfahrt bestehen.

Der Autofahrer hat Vorfahrt.

wenn dieser sich bereits auf der Straße befindet. an der Stelle gibt es für die Fußgänger kein Zebrastreifen.

stand der PKW noch in der Ausfahrt, können die Fußgänger gefahrlos die Straße überqueren.