Schmalspurtraktor ohne Führerschein?

4 Antworten

Es wäre sinnvoll, direkt zu schreiben, dass es hier um die Rechtslage in Österreich geht, anstatt es uns zu überlassen, das aus der Verwendung von Begriffen wie "Taferl" abzuleiten.

Die bisherigen Antworten können ignoriert werden.

§1 KFG:

(2)Von der Anwendung der Bestimmungen des II. bis XI. Abschnittes dieses Bundesgesetzes sind ausgenommen:
a) Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h und mit solchen Kraftfahrzeugen gezogene Anhänger; diese Fahrzeuge unterliegen jedoch den §§ 27 Abs. 1, 58 und 96;

Diese Abschnitte II bis XI regelt beispielsweise die Betriebserlaubnis- und Versicherungspflicht, davon ist das Fahrzeug ausgenommen.

Bezüglich der Beleuchtung gilt lediglich:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1967/399/P57/NOR40039890?Abfrage=Bundesnormen&Titel=KDV&VonParagraf=57&SkipToDocumentPage=true&ResultFunctionToken=36148a36-5550-4c32-8717-6eec1f871482

Fahren darfst du das Fahrzeug derzeit trotzdem nicht, §1 FSG:

(5) Für das Lenken von Kraftfahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h ist eine Lenkberechtigung nicht erforderlich. Der Lenker dieser Fahrzeuge muss allerdings das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Wenn du damit auf öffentlichen Straße fährst, dann machst du dich strafbar und den Führerschein kannst du sehr lange warten


Daichwalder 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 01:04

Ok danke

Wenn das Fahrzeug Bauardbedingt schneller als 6 km/h fahren kann ist das "Fahren ohne gültige Fahrerlaubniss"

Also eine schwere Straftat.

Du berauchst eine entsprechende Fahrerlaubnis für Landmascheinen. Die kann man für gewisse Traktoren auch unter 18 Jahren bekommen


Daichwalder 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 01:03

Ja aber nicht mit 14🙈

Daichwalder 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 01:05

und ja ist er bauartbedingt, jedoch sind 13 kmh ja eh nix wenn man das mit nem 15er steyr vergleicht der 27 geht

Sobald du vom Acker kommst, brauchst du einen Führerschein und der Traktor eine Zulassung, da schneller 6 km/h.


Daichwalder 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 08:10

Naja Zulassung wird schwierig ohne Papiere…

Dreamdrummer  15.05.2025, 16:18
@Still

Es gibt auch so Aufsitz-Rasenmäher bis etwa 10 km/h, bräuchten die dann auch eine Zulassung? Mein Fahrlehrer meinte dazu, dass reine Arbeitsgeräte wie Mäher, Stapler u.ä. davon befreit seien.

Still  15.05.2025, 17:23
@Dreamdrummer

sg. selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind von der Zulassung befreit.

aber:

Der Fahrer einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine bis 25 km/h muss mindestens über einen Führerschein der Klasse L verfügen. Über 25 km/ ist ein Führerschein der entsprechenden Fahrzeugklasse erforderlich, sprich, bis 3,5 t Klasse B, ab 3,5 bis 7,5 t Klasse C 1, ab 7,5 t Klasse C.