Schmalspurtraktor ohne Führerschein?
Also mein Vater hat einen kleinen Schmalspurtraktor der mit Rückenwind gute 13 kmh geht. ich bin jetzt 14 Jahre alt, angenommen ich würde den auf öffentlicher Straße bewegen (ist natürlich nie passiert) wäre das eine Straftat? Traktor hat weder Papiere noch Versicherung geschweige denn Kennzeichen, nur 10er Taferln. Was für Strafen würden mir bevorstehen?
Desweiteren hätte ich die Frage wenn ich einen Pferdeanhänger mit dem Traktor ziehe, reicht dann die 10er Tafel hinten am Hänger aus? Traktor hat keinen Stromanschluss folglich auch keine Leuchten.
Das ist das Gute Teil:
4 Antworten
Es wäre sinnvoll, direkt zu schreiben, dass es hier um die Rechtslage in Österreich geht, anstatt es uns zu überlassen, das aus der Verwendung von Begriffen wie "Taferl" abzuleiten.
Die bisherigen Antworten können ignoriert werden.
§1 KFG:
(2)Von der Anwendung der Bestimmungen des II. bis XI. Abschnittes dieses Bundesgesetzes sind ausgenommen:
a) Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h und mit solchen Kraftfahrzeugen gezogene Anhänger; diese Fahrzeuge unterliegen jedoch den §§ 27 Abs. 1, 58 und 96;
Diese Abschnitte II bis XI regelt beispielsweise die Betriebserlaubnis- und Versicherungspflicht, davon ist das Fahrzeug ausgenommen.
Bezüglich der Beleuchtung gilt lediglich:
Fahren darfst du das Fahrzeug derzeit trotzdem nicht, §1 FSG:
(5) Für das Lenken von Kraftfahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h ist eine Lenkberechtigung nicht erforderlich. Der Lenker dieser Fahrzeuge muss allerdings das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Wenn du damit auf öffentlichen Straße fährst, dann machst du dich strafbar und den Führerschein kannst du sehr lange warten
Wenn das Fahrzeug Bauardbedingt schneller als 6 km/h fahren kann ist das "Fahren ohne gültige Fahrerlaubniss"
Also eine schwere Straftat.
Du berauchst eine entsprechende Fahrerlaubnis für Landmascheinen. Die kann man für gewisse Traktoren auch unter 18 Jahren bekommen
und ja ist er bauartbedingt, jedoch sind 13 kmh ja eh nix wenn man das mit nem 15er steyr vergleicht der 27 geht
Sobald du vom Acker kommst, brauchst du einen Führerschein und der Traktor eine Zulassung, da schneller 6 km/h.
Es gibt auch so Aufsitz-Rasenmäher bis etwa 10 km/h, bräuchten die dann auch eine Zulassung? Mein Fahrlehrer meinte dazu, dass reine Arbeitsgeräte wie Mäher, Stapler u.ä. davon befreit seien.
sg. selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind von der Zulassung befreit.
aber:
Der Fahrer einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine bis 25 km/h muss mindestens über einen Führerschein der Klasse L verfügen. Über 25 km/ ist ein Führerschein der entsprechenden Fahrzeugklasse erforderlich, sprich, bis 3,5 t Klasse B, ab 3,5 bis 7,5 t Klasse C 1, ab 7,5 t Klasse C.
Naja Zulassung wird schwierig ohne Papiere…