Klasse L mit BF17?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Ohne landw. Zweck darf nur mit Begleitperson gefahren werden 100%
Ja, man darf auch ohne landwirtschaftlichen Zweck fahren 0%
Nein, nur mit Klasse B(ab 18) oder mit Klasse L mit landw. Zweck 0%

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ohne landw. Zweck darf nur mit Begleitperson gefahren werden

Als Rechtsauffassung gilt: Wer ein land- oder forstwirtschaftliches Fahrzeug für andere Zwecke nutzt, bedarf - entsprechend des Gewichts des Fahrzeuges - die Klasse B, C1 oder C.

Hat das Fahrzeug also ein zulässiges Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg, so spricht nichts dagegen, dass man mit 17 und mit Begleitperson in einem solchen Fahrzeug zur Schule fährt. Ist es schwerer, darf man es unter 17 gar nicht fahren.

https://daubner-verkehrsrecht.info/2016/landwirtschaftliche-zugmaschinen-fahrerlaubnis-zulassung-steuer

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig
Ohne landw. Zweck darf nur mit Begleitperson gefahren werden

Welche Farbe das Nummernschild hat, ist für den Führerschein egal. Das grüne Nummernschild zeigt ja nur an, dass das Fahrzeug zwecks der landwirtschaftlichen Nutzung steuerbefreit ist.

Mit Klasse L darfst du Fahrzeuge fahren

die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden

Das bedeutet: Sobald das Fahrzeug nicht für diese Zwecke bestimmt ist (z.B. normaler PKW) oder nicht für diese Zwecke genutzt wird (Traktor auf dem Schulweg), ist es kein Fahrzeug mehr, das du mit der Fahrerlaubnis der Klasse L fahren darfst.

Dementsprechend ist es dann ein ganz normales Kfz, je nach Tonnage und Anhänger. Wenn dein Traktor also 3t wiegt und einen 2t-Anhänger zieht, brauchst du dafür eine Fahrerlaubnis, mit der du ein Kfz von 3t mit 2t Anhänger ziehen darfst. Wenn dein Traktor 4t wiegt, brauchst du eine Fahrerlaubnis für ein Kfz von 4t.

Machs wie ich, ich mache gerade den CE. Dann ists mir seitens des Führerscheins egal, ob die Rennleitung meine Traktorfahrt nun als LoF akzeptiert oder nicht. ;)

Ohne landwirtschaftlichen Zweck darfst du mit Klasse B überhaupt kein L Fahrzeug fahren.

Warum nicht? Wenn es unter 3,5 t ist?

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@TheQ86

So, erstmal: Es gibt kein L-Fahrzeug. Es gibt Fahrzeuge, die du unter bestimmten Bedingungen mit der Fahrerlaubnis Klasse L fahren darfst.

Eine Bedingung ist eben der langwirtschaftliche Zweck. Ist der nicht gegeben, darfst du mit der Fahrerlaubnis Klasse L nicht fahren.

Es bleibt aber ja trotzdem ein Kfz. Und abgesehen von der Zweckbestimmung kennen die Fahrerlaubnisklassen noch vier weitere Kriterien: Anzahl der Sitzplätze, Anzahl der Spuren, Tonnage und Motorleistung.

Ein Traktor ist ein mehrspuriges Fahrzeug, das in der Regel weniger als 9 Sitzplätze hat... also fallen die Busklassen und die Motorradklassen (wo die Motorleistung relevant wäre) weg. Bleiben Auto und LKW. Und zwischen diesen Fahrerlaubnissen ist das einzige Entscheidungskriterium dann die Tonnage.

Also: bis 3,5t brauchts Klasse B, darüber C1 oder gar C.

Den ganzen Spaß darf ich gerade für die Fahrschulprüfung lernen; der theoretische Zusatzunterricht für die Klassen CE und T ist gleich, und da kam eben auch die Unterscheidung, wann man mit T fahren darf (LoF-Zweck, 60 km/h) und wann man für sein Traktorgespann den C1E bzw. CE baucht.

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Das "Fahrzeug" ist ein Traktor der mit einer schwarzen Nummer zugelassen ist, so gesehen also ein normales KFZ ist. Es hat unter 3,5t und 20kmh zulässige Höchstgeschwindigkeit. Danke schon mal für die schnelle Antwort

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