Mit 16 Traktor zu nicht landwirtschaftlichen Zwecken fahren?
Moin
Bin Thomas und werde in nem Monat 16. Da ich schon länger eine Affinität für Young& Oldtimer als auch alten Traktoren gegenüber hab, überleg ich mir jetzt einen kleinen Schlepper zuzulegen (z.B Deutz D40). Hab schon mit Vatter im Alter von 12 am Unimog die Ventile eingestellt oder am RS09 oder Belarus geschraubt. Jetzt wo alle von meinen Kumpels Roller/Moped fahren, würde ich gerne ebenfalls Motorisiert sein. Aber nicht mit so einem Chine-Plastikroller sondern mit was klassischem 4Rädrigen. Simson ist zwar geil aber nicht meine Welt. Jetzt kommt der Knackpunkt: Führerschein. Ist es richtig dass ich mit L oder T Führerschein nur zu landwirtschaftlichen Zwecken fahren darf? Würde den natürlich auf schwarzes Kennzeichen anmelden. Das Internet ist voll mit Thema L und T Führerschein aber ich finde keine vernünftige Aussage dazu ab wann und mit welchem Führerschein ich normal mit dem Schlepper am Straßenverkehr teilnehmen darf. Z.b Mal in die 8 km nächste Kleinstadt zum Einkaufen fahren. Ihr wisst schon. Wenn ich mit der Führerscheinklasse l oder t zum Supermarkt fahre und von der Polizei angehalten werde,gilt das dann als Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Dankeschön
Beste Grüße
3 Antworten
Salue
Hier ein Auszug aus einer Deutschen landwirtschaftlichen Homepage:
Wenn kein lof-Zweck, dann kein L- oder T-FührerscheinDie Lage ist hier eindeutig, wie uns Verkehrsrechtsexperte Martin Vaupel von der LWK Niedersachsen versichert: "Wenn kein lof-Zweck besteht, dann darf hier tatsächlich nicht mit L oder T-Führerschein gefahren werden!"
Die Führerscheinklassen L und T dürfen nur im Rahmen von lof-Zwecken eingesetzt werden. Diese Zwecke sind im § 6 der Fahrerlaubnisverordnung genau definiert.
Du siehst, für Traktoren haben die EU-Mitgliedstaaten jeweils nationale Lösungen.
Bei uns in der der Schweiz, wie haben uns sonst allen EU-Führerscheinklassen angeschlossen, darft Du einen Traktor, nach einer einfach Theorieprüfung ab 14 für landwirtschaftliche Einsätze fahren, ab 16 dann für alle Zwecke.
Der Besuch von Oldimer-Traktoren Treffen gilt als Pflege der Kultur und damit als landwirtschaftlich.
Andere Länder, andere Sitten.
Viel Spass mit Deinem eigenen Traktor.
Tellensohn
Mein letzter Stand ist (2018) dass der L und der T seit Feb. 2013 nur noch für Landwirtschaftliche Zwecke verwendet werden darf.
Demnach würdest du den C1/C oder wenn der traktor unter 3,5t ist den B benötigen (weiß jedoch nicht, ob die Tonnenbeschränkung da auch gilt).
Am besten schreibst du mal das zuständige Amt an und klärst dass genau ab.
ist doch klar geregelt,L und T nur für landwirtschaftliche zwecke.bei schwarzer nr.nicht ersichtlich und einkaufen geht schon mal nicht.folgedessen bleibt nur klasse B bis 3,5 ton wenn schwerer eben den C1 und das geht nur ab 18