Wann und wie einen Anwalt einschalten?

8 Antworten

Einen Anwalt braucht ihr nicht, die Sachlage ist klar. Hier liegt außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, noch klar der Tatbestand der Unfallflucht vor und beides wird als Vorsatz ausgelegt. Evtl. kommt sogar noch eine Schmerzensgeldklage auf deine Freundin zu, wenn Jemand verletzt wurde. Dann wären noch zusätzlich bei fahrlässiger Körperverletzung und evtl. unterlassene Hilfeleistung. Die ist ja abgehauen und hat den Geschädigten einfach seinem Schicksal überlassen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Da ist sogar noch mehr drin, das ist eine richtige Straftat.

Dafür bekommt sie auch eine Strafe. So mit Richter und Tagessätzen.

Und die Versicherung kann sich an sie für Regress wenden.

Da hat sie richtig in die Scheiße gegriffen.

Du suchst dir einen Anwalt, machst einen Termin aus und bezahlst das natürlich selber. Die Schuldfrage ist hier ja eindeutig beantwortet, da macht der Anwalt zwar Sinn um die mindest mögliche Strafe zu erhalten aber das muß man dann natürlich selber bezahlen (warum sollte es auch jemand anderes übernehmen)

Du kannst dir online einen Anwalt suchen. Zuerst musst du Anwalts und Gerichtskosten bezahlen. Solltest du Recht bekommen, was bei diesem Fall eigentlich unmöglich ist muss der Klagende die Kosten von beiden Seiten übernehmen. Sollte der Kläger Recht bekommen musst du die Kosten beider Seiten übernehmen, sowie wahrscheinlich eine hohe Geldstrafe. Es kann gut sein, das deine Freundin ihren Führerschein erstmal nicht wieder sieht.

LG Leon

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da ist nicht nur der Führerschein weg, das war eine Straftat und wird mit Gefängnisstrafe oder Geldstrafe geahndet.

Den Anwalt beauftragen muss sie und auch natürlich bezahlen, Gerichtskosten und Anwaltkosten (und auch weitere Kosten die durch den Unfall entstanden sind) des Unfallgegners kommen bei Verurteilung noch dazu. Den Schaden des PKW vom Gegner übernimmt vorerst die Versicherung, kann aber (ich glaube) bis 5000€ zurückfordern, wegen schweren Verstoßes gegen die Versicherungsbedingungen (Unfallflucht).

Wird also insgesamt schweineteuer.