Unfll?

schleudermaxe  11.05.2025, 17:46

Wie hoch war denn die hohe Geschwindigkeit vom Entgegenkommer und wer hat die gemessen.

Ramiljasmi 
Beitragsersteller
 11.05.2025, 17:48

Es gibt keinen Maßstab, aber ich bin sicher, dass er zu schnell gefahren ist, da ich dem Entgegenkommenden ausgewichen bin, was zu einem Schaden an meinem Fahrzeug geführt hat.

4 Antworten

Eine Verstoß gegen die StVO setzt nicht die ganze restliche StVO außer Kraft.

Wenn man überholen will, hat man sich vorher zu vergewissern, dass die Überholstrecke frei ist. Man darf den Überholvorgang nicht beginnen, bevor man gesehen hat dass dieser gefahrlos vollzogen werden kann.

Daran ändert ein Tempoverstoß eines Entgegenkommenden nichts!

Selbst zu argumentieren, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung des Gegenverkehrs eine Teilschuld bewirkt, geht kaum. Denn die Strecke, die man zum Überholen benötigt, ist sowieso recht schwierig einzuschätzen und deshalb muss man eine großzügige Sicherheitsmarge draufrechnen. Bei einer großen Sicherheitsmarge ist ist es aber kein Problem, wenn der Gegenverkehr mit moderat erhöhter Geschwindigkeit kommt und daher geringfügig weniger Zeit zum Abschluss des Überholvorgangs bleibt. Zumal es ja gemeinhin bekannt ist, dass nicht wenige Autofahrer auf Landstraßen eher 120 auf dem Tacho haben, d.h. man kann eigentlich von vornherein mit 120 km/h schnellem Gegenverkehr rechnen.

Zumal:

Du warst ja offenbar schon neben dem langsamen Fahrzeug. Sonst hättest du ja einfach bremsen und wieder dahinter einscheren können. Dementsprechend war wenigstens ein Drittel, eher die Hälfte (im Bezug auf die Dauer) deines Überholvorgangs schon gelaufen. Und die Strecke, auf der du sehen konntest dass kein Gegenverkehr kommt, reichte nichtmal mehr für ein halbes oder zweidrittel-Überholmanöver?

Also sorry: Da war von Anfang an vollkommen klar, dass das Überholen nicht sicher ist.

Du hast trotzdem überholt. Und damit hast du den Gegenverkehr gefährdet, was du nur noch durch ein Ausweichmanöver abwenden konntest. Sprich: Es kam zum Unfall.

Ganz klare Unfallschuld deinerseits, und wenn keiner nachweist dass der Gegenverkehr 150 drauf hatte oder so, bleibt es auch deine alleinige Unfallschuld.

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Und ganz direkt gesagt: Wäre ich der Typ im Gegenverkehr gewesen, d.h. derjenige der dann anhält, um dir zu helfen, hätte ich dich erstmal gefragt ob du nur dich selbst umbringen wolltest oder auch mich. Bei ersterem könnte ich gerne auch nochmal nachhelfen, letzteres nähme ich persönlich.

Ja, das war eindeutig ein Verkehrsunfall. Selbstverursacht und du musst dir jetzt ein neues Auto suchen.

Währenddessen erschien plötzlich

Dann hast du also überholt, obwohl du nicht genügend freie Strecke einsehen konntest.

Das dürfte ein Bußgeld von rund 300,-, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg + Probezeitmaßnahmen geben.


Ramiljasmi 
Beitragsersteller
 11.05.2025, 18:03

Stimmt, aber erstens gibt es keinen Tachometer und ich bin nicht schneller als 80 gefahren, aber mein Auto wurde durch eine Kollision mit einem Baum zerstört, was dazu führte, dass mein Auto völlig außer Betrieb war. Was die Person betrifft, so ist weder ihr noch einem anderen Auto etwas passiert, noch ist die Straße beschädigt worden.

Lachlan  11.05.2025, 18:05
@Ramiljasmi

Wieso gibt es keinen Tachometer und wie kannst Du dann Deine geschwindigkeit betimmen?

Ja Unfall. Du hast an offenbar unübersichtlicher Stelle überholt und dein Auto geschrottet.