Ist noise cancelling im Straßenverkehr verboten?
Ich gehe oft zu fuß nach Hause von der Arbeit. Ich höre dabei Musik mitm Kopfhörer (öfters auch indizierte Musik von Bass Sultan Hengzt). Ich nutze dabei auch die noise cancelling Funktion des gerätes. Ich hatte ein Gespräch mit meinem Chef. Er sagte, diese Funktion sollte man im Straßenverkehr ausschalten, da man gut hören müsse. Ich kann es mit ner APP justieren. Er ist so eingestellt, dass ich wichtige geräusche wie Autos und Martinshorn oder Hupen noch höre, unwichtige Geräusche wie Gespräche anderer, wenn mich jemand anspricht oder ne Fahrradklingel* aber nicht.
Aber ist es nun im Straßenverkehr erlaubt oder nicht als Fußgänger?
*Für mich als fußgänger ist ne Fahrradklingel unwichtig, da die meisten Radfahrer damit nur sagen wollen, dass ich denen Platz machen soll. Ich gehe weit genug am Rand sodass immer Platz zum überholen da ist. Und ein Fahrrad muss nicht zwingend schneller sein als ein Fußgänger.
Und was ist mit der ebenfalls vorhandenen Noise Pass through Funktion? Das ist das genaue Gegenteil von noise cancelling. Er spielt einem die Umgebungsgeräusche verstärkt mit aufs Ohr und man hört trotz Musik alles fast genau so gut wie ohne Kopfhörer.
12 Antworten
Einer der neudeutschen Begriffe die mir auf diesen Beitrag einfallen ist "smombie".
Der Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Das ist eine der Grundregeln im Straßenverkehr.
Es gibt kein explizites Verbot, Kopfhörer im Straßenverkehr zu benutzen. Egal, wie gut schallisolierend sie sind oder ob sie gar ANC haben.
Es ist deine Sache, wie du es machst dass du ausreichend davon mitbekommst, was um dich herum passiert. Wenn dein Konzept darin besteht, alle 10 Sekunden den Kopf umzudrehen damit du mitbekommst was hinter dir los ist, dann kannst du das so machen.
Wenn du nicht ausreichend davon mitbekommst, was um dich herum passiert, dann trägst du dafür halt die Verantwortung. Beispielsweise, wenn du explizit als Warnsignale gedachte Töne nicht mitbekommst und deshalb ein Unglück passiert (Fahrradklingel).
Du darfst gerne der Meinung sein, dass die Welt um dich herum dich nicht zu interessieren braucht. Aber wenn dir aufgrund deiner Unaufmerksamkeit z.B. auf dem Arbeitsweg ein Unglück passiert, kann dir die BG das als grobe Fahrlässigkeit auslegen und sich für nicht zuständig erklären. Dann hast du mit deiner Meinung viel gewonnen...
Und ein Fahrrad muss nicht zwingend schneller sein als ein Fußgänger.
Wenn es kein Gehweg ist ("Radfahrer frei"-Zusatzschild), sondern ein Radweg oder gar eine Straße, darf der Radfahrer sehr wohl schneller fahren als der Fußgänger. Und z.B. auf einem reinen Radweg oder einer Fahrradstraße ist der Fußgänger nur Gast.
Gemeinsamer Radweg heißt, der Weg ist sowohl für Fußgänger, als auch für Radfahrer gedacht. Die sind beide gleichberechtigt. Also darf man als Radfahrer dort selbstverständlich auch Radfahrer-übliche Geschwindigkeiten fahren, sofern die Verkehrssituation dies zulässt.
Das ist kein Fußweg, auf dem Radfahrer nur ein Gast sind. Das wäre VZ 239 mit Zusatzschild "Radfahrer frei".
Ich lese hier in der Gegend immer mehr Meldungen, dass Jugendliche oder junge Erwachsene mit Kopfhörern tödlich überfahren werden, von Autos oder Zügen.
Es schränkt viel mehr ein, als den Leuten bewusst ist, und wenn ein Auto oder Zug hupt, ist es meist schon zu spät.
Tja, meinen kannst du viel, wirst in jedemfall ne Teilschuld bekommen, wenns schief geht. Noch blöder wirds halt, weils ja ein Wegeunfall ist. Rate mal, was die BG davon anerkennt, angesichts dessen, daß du die Ohren komplett abschirmst und "Störgeräusche" von außen, mittels Elektronik, eliminierst... Ich könnte dir das zwar verraten, aber frag ruhig mal bei deiner zuständigen BG nach - und staune...
Solche Kopfhörer haben nur an genau einem Ort was zu suchen: Zuhause am PC/Stereo-Anlage/Fernseher - und sonst gar nirgends!
Ob es verboten ist weiß ich nicht, aber es schränkt dich halt ein.
Welche Geräusche wichtig oder unwichtig sind, diese Entscheidung überläßt du einer Elektronik?
Mag sein das du immer genug Platz läßt für Fahrräder, aber wenn das Fahrrad von hinten ankommt und nur deine Kopfhörer sieht, erkennt niemand ob du gerade was hörst oder spontan links abbiegst.
Da wäre ein Klingeln als Ankündigung das jemand kommt schon angebracht.
Da du dem Verkehrsgeschehen immer folgen können mußt, braucht es nicht vernoten zu sein - du unterbindest es ja sogar aktiv. Damit bist du schon mit ner Teilschuld dabei. Da das aber dann ein sogenannter Wegeunfall ist, witd die Nr., wenn er z.b. Reha braucht, im Rollstuhl sitzt und Umschulung sowie Behindertengerechten Umbau bräuchre, usw..., wesentlich interessanter, was die BG dazu sagt - ich könnte es zwas verraten, aber kann er selber mal erfragen...
VZ 240