Radfahrer / Vorfahrtsrecht?
Hallo liebe User
Heute möchte ich mal eine Frage zum Thema Vorfahrtsrecht für Radfahrer stellen, da man im Netzt doch sehr unterschiedliche Informationen erhält. Vorab, ich bin PKW und Radfahrer.
1. Vorfahrtsrecht Radfahrer / Zebrastreifen:
Hier bin ich mir sicher, dass Radfahrer nur dann Vorfahrt haben, wenn sie ihr Rädchen über der den Zebrastreifen schieben. Fahren sie über den Zebrastreifen und es kommt zu einem Unfall, verlieren sie ihre Vorfahrtsberechtigung und sind mitschuldig.
2. Wie verhält es sich bei den rot markierten Überwegen an Straßenübergängen (kein Zebrastreifen)? Dient die Markierung nur zur höheren Aufmerksamkeit für die Autofahrer oder gibt es auch eine rechtliche Auslegung ?
3. Wie verhält es sich bei unmarkierten und bei rot markierten Flächen für Fahrräder im Kreisverkehr?
Hierzu habe ich kürzlich gehört, dass Radfahrer im Kreisverkehr grundsätzlich Vorfahrt haben. Das kann ich mir aber nicht vorstellen.
Ich hoffe Ihr könnt mir hier helfen.
Aber bitte keine Vermutungen anstellen nach dem Motto: ich denke, oder ich könnte mir vorstellen … u.s.w.
Folgende Info möchte ich nachreichen:
In unserem Ort haben wir u. A. einen groß angelegten Kreisel an dem eine beliebter Fahrradweg vorbeiführt. Wenn ich in den Kreisel einfahren möchte, achte ich natürlich erstmal auf den Verkehr von links im Kreisel . Jetzt fahre ich in den Kreisel und möchte direkt die erste Ausfahrt nehmen. Es sind nur wenige Meter um direkt aus dem Kreisel herauszufahren, aber es passiert häufig, das Radfahrer , von rechts kommend mit hoher Geschwindigkeit den Übergangsweg nutzen. Nicht nur einen sondern auch zwei Übergangswege um ein Richtungsziel zu ändern.
Worauf ich hinaus möchte: Wenn ich nach links in den Kreisel schaue um mich einzufädeln um gleich darauf recht aus dem Kreisel herauszufahren, habe ich kaum noch eine Chance den schnell fahrenden Radler , der den Übergang überfahren möchte , wahrzunehmen.
9 Antworten
Das Fahrrad ist ein Fahrzeug – und damit sind Radfahrende Fahrzeugführende mit allen Rechten und Pflichten. Für sie gelten zunächst die allgemeinen Regeln für den Fahrzeugverkehr.
Richtig ist: Wenn Radfahrende Vorrang haben wollen, müssen sie absteigen und ihr Rad schieben. Sie dürfen über den Zebrastreifen aber auch fahren, müssen dann jedoch querende Fahrzeuge durchfahren lassen.
Hierzu habe ich kürzlich gehört, dass Radfahrer im Kreisverkehr grundsätzlich Vorfahrt haben.
Richtig ist: Radfahrer haben im klassischen Kreisverkehr grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie motorisierte Fahrzeuge. Das bedeutet: Vorfahrt gewähren bei der Einfahrt, im Kreisverkehr gilt Vorfahrt vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen. Außerdem müssen Radfahrer Handzeichen geben, wenn sie den Kreisel verlassen möchten.
In unserem Ort haben wir u. A. einen groß angelegten Kreisel an dem eine beliebter Fahrradweg vorbeiführt.
Bei diesem Beispiel haben sowohl Fußgänger als auch Radfahrer Vorfahrt.

Vielen Dank für dein Feedback.
....sondern die Sportsfreunde die mit einer 24 Gang-Schaltung durch die Gegend rasen und noch nicht einmal eine Klingel an ihrem Rad haben und durch ihr Verhalten Stress verursachen.
Das kann ich durchaus bestätigen. Und nicht nur das. Ich habe es auch schon erlebt, dass Radfahrer nicht mal registrieren das hinter ihnen gehupt wird.
Vor ein paar Wochen fuhr ich nachts gegen drei Uhr durch die Stadt, als mir ein LKW entgegen kam. In dem Moment, als ich den LKW passiert hatte, sehe in etwa 100 Meter mitten auf der Fahrbahn ein Typ mit Inline-Skatern auf. Völlig ohne Licht und in dunklen Klamotten.
Ich dachte, er würde zumindest an den Straßenrand fahren, bist die Straße wieder leer ist. Pustekuchen. Die Straße war breit genug und ich konnte ihn problemlos überholen.
Das eine gut asphaltierte Fahrbahn mehr Bock macht, als ein buckliger Rad- oder Fußgängerweg, kann ich nachvollziehen. Den Leichtsinn aber nicht.
Ein anderes Mal habe ich zwei Jugendliche stehend auf einem E-Scooter gesehen, die sich an einem LKW mit Anhänger vorbeimogeln wollten, als der rechts abbiegen wollte.
Das war ihnen wohl doch nicht so geheuer. Auf jeden Fall haben sie sich samt Roller aufs Maul gelegt. Der LKW- Fahrer hätte wahrscheinlich nicht mal mitbekommen, wenn sie unter seine Räder geraten wären.
Es sind nicht aller so und es gibt auch genug Auto- und Mopedfahrer, die Scheiße bauen gar keine Frage. Aber Radfahrer ziehen erfahrungsgemäß bei einem Crash den Kürzeren.
Willst du ein Mofa fahren, gilt die Helm-Pflicht und du musst eine Bescheinigung haben.
Die E-Scooter laufen statt 25 km/h nur 5 km/h langsamer. Trotzdem kann auf Helm und Sachkundenachweis verpflichtet werden. Da kann doch irgendwas nicht stimmen, oder?
In Köln haben sie die Dinger am Wochenende jedenfalls aus der Innerstadt verbannt. Warum? Weil die Leute besoffen und zu dritt von einem Club zum nächsten gependelt sind und dabei eben auch Fußgänger über den Haufen gefahren haben.
Zum Schluss vielleicht noch die Frage: Wie werden eigentlich die Inline-Skates bewertet?
Als Fußgänger wahrscheinlich. Aber ist das verhältnismäßig, wenn Radfahrer absteigen müssen?
Zu 1:
Korrekt, der Zebrastreifen gibt Radfahrern keinerlei Sonderrechte. Da ist es genau so, als würde der Radfahrer irgendwo einfach so quer über die Straße fahren. Wenn er absteigt und sein Fahrrad schiebt, wird er rechtlich zum Fußgänger, der ein zweirädriges Gepäckstück mit sich führt. Wenn ein Fußgänger am Zebrastreifen steht, muss der Autofahrer bekanntlich anhalten und ihn rüberlassen.
Zu 2 und 3:
Rote Farbe am Boden hat an für sich keine verkehrsrechtliche Bedeutung. Soll nur die Aufmerksamkeit erhöhen. Relevant sind Beschilderung und allgemeine Verkehrsregelung.
Was den Kreisverkehr angeht: Ein Grünstreifen bis 5 m Breite trennt nicht zwingend zwei Straßen voneinander. Ein Radweg, der um den Kreisverkehr herumführt, kann trotz dazwischenliegenden Grünstreifens noch ein Teil dessen sein, dementsprechend sind Radfahrer dort im Kreisverkehr unterwegs und haben Vorfahrt. Entscheidend ist, wo die Schilder stehen! Zum Beispiel steht hier das Kreisverkehr-Schild und das Vorfahrt-gewähren-Schild vor dem Radweg. Dementsprechend gehört hier auch der Radverkehr zum vorfahrtberechtigten Kreisverkehr. Während die Beschilderung hier erst hinter dem Überweg für Fußgänger und Radfahrer kommt - dementsprechend hat hier der querende Radfahrer keine Vorfahrt. Dafür, dass Fußgänger trotzdem Vorrang haben, sorgt hier das Zebrastreifen-Schild.
Worauf ich hinaus möchte: Wenn ich nach links in den Kreisel schaue um mich einzufädeln um gleich darauf recht aus dem Kreisel herauszufahren, habe ich kaum noch eine Chance den schnell fahrenden Radler , der den Übergang überfahren möchte , wahrzunehmen.
Der Verkehrsrechtler würde dir hierzu, ganz unabhängig von der Vorfahrtregelung, sagen dass du nicht dermaßen starr nach links gucken darfst, dass du es übersiehst wenn jemand von rechts kommt.
Du musst ja z.B. auch, wenn du nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegst und dementsprechend nach links schaust, ob jemand vorfahrtberechtigtes kommt, trotzdem auch nach rechts gucken ob du hinsichtlich Straßensperrung/Stau überhaupt in die Straße einfahren kannst... oder ob dort gerade einer überholt und dementsprechend auf deiner Spur angeschossen kommt.
- Genau, wenn ein Radfahrer vor dir auf den Zebrastreifen schießt, bekommt der mindestens Teilschuld. (eher vollschuld wenn du nicht nachweisbar unaufmerksam warst)
- Ohne Beschilderung hat dieser Blutstreifen nix zu bedeuten. Der dient nur der erhöhten Aufmerksamkeit
- Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt, egal wie viele Räder oder Motoren das Fzg hat.
zu 1.) Das siehst du richtig. Hier gilt der Vorrang nur für Fußgänger.
zu 2 und 3: Die rote Farbe ist "Kunst am Bau" und hat keine verkehrsrechtliche Bewandtnis. Allerdings genießen Radfahrer auf straßenbegleitenden Radwegen dieselben Vorfahrtsrechte wie der übrige Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn. Zudem haben sie Vorrang vor abbiegenden Fahrzeugen aus 9 Abs. 3 StVO
3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html
Hierzu habe ich kürzlich gehört, dass Radfahrer im Kreisverkehr grundsätzlich Vorfahrt haben. Das kann ich mir aber nicht vorstellen.
Sofern es sich um einen "echten" Kreisverkehr handelt hat der Fahrzeugverkehr im Kreis Vorfahrt. Und Fahrräder sind auch Fahrzeuge.
Hallo Stadewäldchen
Danke für Deine Infos.
Rückfrage zu Punkt 3: Hier meinte ich nicht die Radfahrer im Kreisverkehr sondern die 4 Fuß- und Radfahrer Übergänge (Wege), die sich jeweils vor der Einfahrt in den Kreisverkehr bzw. vor der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr befinden.
Gegenüber dem einfahrenden Fahrzeugverkehr haben Radfahrer hier Vorfahrt aufgrund der Zeichen 205 an den Einfahrten. gegenüber ausfahrenden Fahrzeugen haben sie Vorrang aufgrund der Regel aus 9 Abs. 3 StVO (siehe oben).
Alles richtig. Nur als Ergänzung: Es gibt Ausnahmen zum §9. Bei uns gibt es eine Landstraße mit Abzweigung zu einer Bundesstraße. Dort haben aber die Abbieger Vorfahrt. Auf beiden Seiten des Radweges steht für die Radfahrer ein Vorfahrt gewähren Schild. Im Zweifwl sollte man aber lieber anhalten anstatt den Radfahrer umzunieten :)
Dürfen die Radfahrer fahrend den Übergang queren oder schiebend, um Ihren Vorfahrtsanspruch zu behalten ?
Sie dürfen fahren, haben dann aber keinen Vorrang und müssen zudem Rücksicht auf Fußgänger nehmen.
genau darum ging es mir in meiner Fragestellung.
Es gibt Ausnahmen zum §9
Das ist keine Aussnahme, sondern ergibt sich aus 39 Ans. 2 StVO:
2) Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__39.html
Dort haben aber die Abbieger Vorfahrt. Auf beiden Seiten des Radweges steht für die Radfahrer ein Vorfahrt gewähren Schild.
Die Regelung ist umstritten und im Detail je nach Ort ziemlich kompliziert. Es kann manscherorts dazu führen, das Radfahrer den Vorrang verlieren, Fußgänger aber nicht (auf die bezieht sich das Z. 205 ja nicht) oder es bedeutet dass der Radweg nciht straßenbegleitend und damit der Radverkehr auch die Fahrbahn nutzen darf. Aber das führt hier an dieser Stelle zu weit und ist von den genauen örtlichen Gegebenheiten abhängig. Von rechtswidrig aufgestellten 205ern an fahrbahnbegleitenden Radwegen will ich gar nicht erst anfangen.
Für Radfahrer gilt die STVO, genauso wie für Autofahrer. D.h. wenn in einem Kreisel die Fahrzeuge Vorfahrt haben, dann musst Du auch als Radfahrer warten. Rote Ampel sind für alle gleich rot. Das Kreuzen einer Straße mit dem Fahrrad entspricht dem Abbiegen. Der Geradeaus-Verkehr hat auf jeden Fall Vorfahrt.
Die rot markierten Flächen lenken die Aufmerksamkeit auf die Radfahrer - mehr nicht!
"Bei diesem Beispiel haben sowohl Fußgänger als auch Radfahrer Vorfahrt."
Danke Heurekaforyou
Das ist mir alles klar. Schließlich habe ich einen Führerschein und bin schon den geltenden Verkehrsregeln mächtig. Nur , zu meiner Zeit gab es diese " rote Markierungen" nicht .
Das war meine Unsicherheit, da es im Netz sowie auch hier im Forum doch unterschiedliche Aussagen gab.
Fazit aller Aussagen in diesem Forum für mich : Selbstverständlich nehme ich Rücksicht auf Radler, auch wenn sie keine Vorfahrt haben.
Danke für eure Meldungen.
Anmerkung: Aus meiner Erfahrung sind es nicht die Hobby bzw. Genussfahrer , die einfach nur gemütlich durch die Gegend fahren möchten, sondern die Sportsfreunde die mit einer 24 Gang-Schaltung durch die Gegend rasen und noch nicht einmal eine Klingel an ihrem Rad haben und durch ihr Verhalten Stress verursachen.
LG