Fahrradfahrer fährt in mein Auto rein am Zebrastreifen?
Hallo kurze frage habe dazu paar Videos gesehen wo darüber diskutiert wird
Wenn ich an Zebrastreifen mit dem Auto bei einem Kreisverkehr rausfahren möchte oder halt reinfahren und ein Fahrradfahrer fährt mir dann seitlich ins auto wer kriegt dann die Strafe ?
Die vorfahrt haben ja nur Fußgänger und keine Fahrradfahrer
Hatte zufällig jemand so eine Situation mal oder was davon gehört wer die strafe bekommt ?
2 Antworten
Ein Zebrastreifen räumt nur Fußgängern Vorrang ein.
Wenn am Kreisverkehr ein Radweg ist, wird es komplizierter, denn es gibt zwei Varianten:
1.) Kreuzende Radwege
2.) Radweg Teil des Kreisverkehrs
Wie schnell und einfach erkennen?
Kreuzender Radweg:
- abgesenkter Bordstein
- Schild Kreisverkehr steht beim Einfahren hinter dem Radweg
Teil des Kreisverkehrs
- kein abgesenkter Bordstein
- Schild beim Einfahren vor dem Radweg
Wenn man es einmal begriffen hat, sehr, sehr einfach. Leider ist 85% der Bevölkerung zu doof dafür.
Manche sogar so doof, dass sie Kreisverkehr und Zebrastreifen in eine Beziehung setzen, die es nicht gibt.
Ein Zebrastreifen ist IMMER außerhalb des Kreisverkehrs.
Manche sogar so doof, dass sie Kreisverkehr und Zebrastreifen in eine Beziehung setzen, die es nicht gibt
Oder auch nicht, weil es da nämlich eine gibt.
>>
Wenn sich unmittelbar vor dem Kreisverkehr ein Zebrastreifen befindet, gilt der Vorrang der Fußgänger sowohl für Autofahrer, die in den Kreisverkehr einfahren, als auch für diejenigen, die ihn verlassen.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/kreisverkehr/
Was für ein abstruser Satz. An einem Zebrastreifen haben Fußgänger immer Vorrang. Klingt hier so, als ob dem nicht so wäre, was völliger Quatsch ist. Beim ADAC arbeiten eben auch nur Menschen.
An einem Zebrastreifen haben Fußgänger immer Vorrang.
Genau. Und nichts Anderes sagt dieser Satz.
Aha. Was ist dann jene nicht existente Beziehung, die die meisten setzten?
Na die zum Kreisverkehr. Was ein Zebrastreifen tut, ist bekannt. Das tut es völlig unabhängig vom KV. Der Satzbau erweckt jedoch den gegenteiligen Eindruck.
Ok. Ich muss zugeben, dass der Satz verschachtelt geschrieben ist, aber jener gegenteilige Eindruck erweckt sich bei mir nicht.
Wenn der Radweg straßenbegleitend ist, hat der Radfahrer Vorfahrt, da er rechtlich gesehen im Kreisverkehr fährt.
Bei einem nicht straßenbegleitenden Radweg keuzt er hingegen deine Fahrbahn und wäre wartepflichtig.
Off topic, denn wir sind definitiv NICHT in einem Kreisverkehr, das es darin NIEMALS Zebrastreifen gibt. 🙄😉
Fehlkonstruktion - da gehört kein Bordstein an den Radweg. Da das Schild aber vor dem Radweg steht, ist dieser Teil des Kreisverkehrs.
Auch ist es mehr als fragwürdig, wieso man dem Zebrastreifen in dem KV legt.
Der Verkehrsplaner gehört gesteinigt.
Aber interessant, wozu man sich entblöden kann…
Solange es die VwV-StVO so erlaubt, wird das auch weiter so gemacht werden, ob sinnvoll oder nicht.
Mal ganz davon abgesehen, dass ich dir zustimme, dass da aus Gründen des Fahrkomforts kein Bordstein hingehört, glaube ich nicht, dass dieser rechtlich illegal wäre.
Und ich würde sogar soweit gehen zu behaupten, dass das nicht als abgesenkter Bordstein zählt.
Auch ist es mehr als fragwürdig, wieso man dem Zebrastreifen in dem KV legt.
Ist es nicht, sondern sogar sehr klug, damit der geneigte Autofahrer die „Vorfahrt Gewähren-Schild steht vor dem Zebrastreifen = Ich bin Wartepflichtig"-Methode anwendet.
Ja aber wenns wirklich zum Unfall kommt wer trägt die schuld ?
Ernsthaft. Was ist denn an der Antwort von migebuff nicht verständlich?
Schuld hat derjenige, der dem Anderen die Vorfahrt "klaut".
Total missverständlich, weil es im KV keine Zebrastreifen geben kann. Ob da einer in der Nähe ist, ist völlig irrelevant.
Am Zebrastreifen immer der Radfahrer. So einfach ist das.
Das stimmt nicht
Google mal meine Frage dort hat der Radfahrer nämlich Gewonnen und schadensersatz sogar bekommen trotz geklauter vorfahrt er musste nur 50% des schadens an seinem fahrrad selber zahlen
Google mal meine Frage ...
Nicht WIR müssen googeln, sonder DU musst den Link dazu präsentieren!!
er musste nur 50% des schadens an seinem fahrrad selber zahlen
Eher unwahrscheinlich, denn wenn Schuldteilung, muss er auch 50 % des Fremdschadens tragen.
Also präsentiere DU uns das Urteil!
Hä was laberst du wieso sollte ich lügen wenn ich selber die Frage gestellt habe und auch nur das dazu gefunden habe wtf
Deine Antwort ist ja wahrscheinlich völlig korrekt, aber die Beleidigungen kannst du dir sparen.
Meine Praxis, mit der ich gut fahre: Sobald ich damit rechnen muss, dass es jemand nicht genau weiß, hier 85%?!, oder spätestens, wenn ich selbst verwirrt bin, oder schon oft Beinahe-Unfälle an Stellen erlebt habe, pass ich inzwischen, als Radfahrer, fast immer meine Fahrweise an, und versuche so zu fahren, dass ich nicht umgefahren werde. Die geplante, bzw. umgesetzte Verkehrsregelung immer zu verstehen, lenkt manchmal viel zu sehr vom tatsächlichen Geschehen ab.