Muss ich hier links blinken wenn ich der Vorfahrtstraße folgen will?
4 Antworten
Ich verstehe dein Problem, denn bei diesem Zusatzzeichen für die abknickende Vorfahrt gibt es formal keine Möglichkeit, dass die Vorfahrtstraße geradeaus weiterführt. Das Zeichen erfordert immer einen "Knick" und somit auch das Blinken.
In diesem Fall hat man sich dazu entschieden, dieses Zeichen zur Verdeutlichung der Straßenführung anzubringen, was jedoch meines Erachtens nicht notwendig – und wie man merkt auch eher störend – ist.
Wenn du keine Ordnungswidrigkeit begehen möchtest, musst du in allen Fällen blinken. In der Praxis würde ich das Zusatzzeichen jedoch ignorieren.
Das ist keine klassische abknickende Vorfahrtstraße.
NachtragAus der anderen Richtung wird es etwas klarer, aber gleichzeitig auch verwirrender, denn es gibt zwei Einmündungen und nicht nur eine.
Das ist auf dem Zusatzzeichen auch nicht ersichtlich. Dennoch sehe ich von der Gegenrichtung einen größeren Sinn, da dort die Kurve stärker anfängt (tatsächlich ist das eine Abknickung) und man (mit viel Fantasie) vielleicht die Einmündung als "geradeaus" betrachten könnte. Ich gehe davon aus, dass das auch durch diese Stelle entstanden ist – und es muss natürlich von beiden Seiten einheitlich beschildert sein.
Alleine anhand der Straßenführung und der Markierungen ist eindeutig zu erkennen, wo die Vorfahrtstraße entlang führt.
Nachtrag 2Es wird wilder.
Es gibt im Verlauf der Gegenrichtung noch ein zweites Vorfahrtstraßen-Schild, allerdings ohne Zusatzzeichen. Somit gilt die Kurve nicht als eine komplette Kreuzung, sondern jede Einmündung wird einzeln beschildert. Also ist die Anbringung der Zusatzzeichen nicht nur sinnlos, sondern auch vollkommen falsch.
Aus deiner Richtung kommend gibt es auch noch ein zweites Schild für die zweite Einmündung. Hier müsste korrekterweise das Zusatzzeichen angebracht werden, da es ja aus der Gegenrichtung auch für diese Einmündung gilt.
Denn laut Behörde / Verkehrsplaner ist an dieser Stelle aus der einen Richtung eine abknickende Vorfahrtstraße, und aus der anderen Richtung nicht. Somit muss man nur aus einer Richtung kommend blinken.
Damit ist die Beschilderung hauptsächlich verwirrend und sinnlos, aber sie ist auch nach dem Gesetz nicht erlaubt – sie darf so also nicht angeordnet werden.



Ja, du musst blinken, wenn du der Vorfahrtstraße folgst. Du musst aber auch blinken, wenn du nach links abbiegst.
Diese Konstellation bestätigt mal wieder, dass Mitarbeiter von Straßenverkehrsbehörden nicht immer wissen, was sie da tun.
Das Zusatzzeichen zur Vorfahrtstraße ist nicht nur eine schematische optische Darstellung der Kreuzungsgestaltung, sondern ruft auch rechtlliche Verpflichtungen hervor. Gemäß Anlage 3 lfd. Nr. 2.1 StVO nämlich auch das Blinken beim Folgen der Vorfahrtstraße.
Und sogar Fußgänger, die hinter der Kreuzung die Vorfahrtstraße überqueren wollen, hätten Vorrang. Eine brandgefährliche Situation.
Die Beschilderung ist auch inkonsequent, weil an den anderen drei Armen der Kreuzung kein Zusatzzeichen angebracht ist.
Die Straßenverkehrsbehörde sollte dringend das Zusatzzeichen entfernen. Der Verlauf der Vorfahrtstraße ist auch ohne Zusatzzeichen eindeutig zu erkennen. Der leichte Kurvenverlauf macht in meinen Augen noch keine "abknickende" Vorfahrtstraße erforderlich.
Ohne Zusatzzeichen könnte man der Vorfahrtstraße folgen, ohne zu blinken. Nur beim links abbiegen müsste geblinkt werden. Verwirrende Situationen werden so vermieden ud auch die querenden Fußgänger hätten keinen Vorrang mehr.
Nein. Nur wenn du dort einbiegen willst wo das Auto reinfährt dann müsstest blinken denke ich.
Du fährst geradeaus weiter. Nur weil da abknickende Vorfahrtstraße ist, bedeutet nicht gleich, dass du über Vorfahrtstraße abbiegst und dafür Blinker setzen muss. Du sollst nicht nur auf das Schild gucken, sondern auch die Straßenführung. Denn wenn ein Idiot mit schlechter Laune hinter dir ist, wirst du garantiert angehupt, warum du mit Blinker links geradeaus fährst