Hallo zusammen! Zu meiner Situation: ich bin 30 und habe einen 10 jährigen Sohn. Der Kindsvater lebt 1 1/2 Stunden entfernt. Die Trennung war einvernehmlich und in der Situation damals waren wir uns auch nach Beratungen einig, dass unser Kind bei ihm bleiben soll. Ich zog dann weg, worüber der Kindsvater den ganzen Prozess über auch im Bilde war.
Ich habe keinen Führerschein und kein Auto. Er dagegen schon. Bis vor einem Monat, hatten wir die Absprache dass er unser Kind zu seinen Bedingungen holt und bringt ich ihn das dafür bezahle. Das ging auch 7 Jahre gut. Dazu muss man wissen, daß ich seit Jahren eine Phobie insbesondere vor dem Zugfahren habe, die dem Kindsvater auch sehr wohl benannt ist, weil er bei der Ursache für diese Phobie anwesend war.
Nun hat er eine neue Partnerin mit der er auch zusammenlebt seit ca. 1 Jahr und es kam kürzlich zum Streit. Der KV zog dann die Konsequenz, unser Kind wenn überhaupt nur einen Weg bringen zu wollen. Ich, die auch einen neuen Partner seit 2 Jahren hat, bin jetzt in der Situation das entweder auf meinen Partner (auch ohne Führerschein) "abwälzen" zu müssen (der durchaus bereit wäre) oder eben auf den Ungang zu verzichten (das weiß der KV auch sehr genau). Ich bin zwar derzeit dabei den Führerschein zumachen, aber da ich nebenbei noch in Schichten als Altenpflegefachkraft arbeite und mein Partner der ebenfalls im 3-Schicht-System arbeitet, kann da durchaus noch etwas Zeit ins Land gehen.
Ich habe mich nun heute beraten lassen und erfahren, dass ich rechtlich verpflichtet bin den Umgang zu organisieren. Klar spielt die Absprache eine Rolle, verpflichtet ihn aber ohne irgendwas zu gar nichts. Außer den Kontakt zB per Telefon zu ermöglichen, was er tut, allerdings muss ich fürchten, dass ich diesen aufgrund der Partnerin des KV nicht ungestört wahrnehmen kann (ich meine jetzt Provokation, Kommentare u.ä.)
Natürlich ist der KV nicht gezwungen mir entgegen zu kommen und dennoch frage ich mich nun, was ich tun soll. Ich will eigentlich nicht vor Gericht ziehen und keine Schlammschlacht. Allerdings deutete die Beratungsstelle an, dass auch hier der KV nicht verpflichtet ist, auf deren Vermittlungsversuch zu reagieren...
Daher nun meine Frage: Was kann ich tun? Hat es überhaupt Sinn einen Anwalt zu kontaktieren? Kann mir vielleicht jemand mit den selben Erfahrungen einen Tipp geben? Ich wäre für jeden Rat dankbar. Und danke, dass du dir bis hierhin mein Problem überhaupt durchgelesen hast.
LGs unbekannter Weise.