Umgang mit dem Kind ohne Führerschein? Wer ist verantwortlich?
Hallo zusammen! Zu meiner Situation: ich bin 30 und habe einen 10 jährigen Sohn. Der Kindsvater lebt 1 1/2 Stunden entfernt. Die Trennung war einvernehmlich und in der Situation damals waren wir uns auch nach Beratungen einig, dass unser Kind bei ihm bleiben soll. Ich zog dann weg, worüber der Kindsvater den ganzen Prozess über auch im Bilde war.
Ich habe keinen Führerschein und kein Auto. Er dagegen schon. Bis vor einem Monat, hatten wir die Absprache dass er unser Kind zu seinen Bedingungen holt und bringt ich ihn das dafür bezahle. Das ging auch 7 Jahre gut. Dazu muss man wissen, daß ich seit Jahren eine Phobie insbesondere vor dem Zugfahren habe, die dem Kindsvater auch sehr wohl benannt ist, weil er bei der Ursache für diese Phobie anwesend war.
Nun hat er eine neue Partnerin mit der er auch zusammenlebt seit ca. 1 Jahr und es kam kürzlich zum Streit. Der KV zog dann die Konsequenz, unser Kind wenn überhaupt nur einen Weg bringen zu wollen. Ich, die auch einen neuen Partner seit 2 Jahren hat, bin jetzt in der Situation das entweder auf meinen Partner (auch ohne Führerschein) "abwälzen" zu müssen (der durchaus bereit wäre) oder eben auf den Ungang zu verzichten (das weiß der KV auch sehr genau). Ich bin zwar derzeit dabei den Führerschein zumachen, aber da ich nebenbei noch in Schichten als Altenpflegefachkraft arbeite und mein Partner der ebenfalls im 3-Schicht-System arbeitet, kann da durchaus noch etwas Zeit ins Land gehen.
Ich habe mich nun heute beraten lassen und erfahren, dass ich rechtlich verpflichtet bin den Umgang zu organisieren. Klar spielt die Absprache eine Rolle, verpflichtet ihn aber ohne irgendwas zu gar nichts. Außer den Kontakt zB per Telefon zu ermöglichen, was er tut, allerdings muss ich fürchten, dass ich diesen aufgrund der Partnerin des KV nicht ungestört wahrnehmen kann (ich meine jetzt Provokation, Kommentare u.ä.)
Natürlich ist der KV nicht gezwungen mir entgegen zu kommen und dennoch frage ich mich nun, was ich tun soll. Ich will eigentlich nicht vor Gericht ziehen und keine Schlammschlacht. Allerdings deutete die Beratungsstelle an, dass auch hier der KV nicht verpflichtet ist, auf deren Vermittlungsversuch zu reagieren...
Daher nun meine Frage: Was kann ich tun? Hat es überhaupt Sinn einen Anwalt zu kontaktieren? Kann mir vielleicht jemand mit den selben Erfahrungen einen Tipp geben? Ich wäre für jeden Rat dankbar. Und danke, dass du dir bis hierhin mein Problem überhaupt durchgelesen hast.
LGs unbekannter Weise.
3 Antworten
Was kann ich tun? Hat es überhaupt Sinn einen Anwalt zu kontaktieren?
Weniger. Die Beratungsstelle hat schon Recht. Der Kindsvater muss dir irgendwie den Umgang ermöglichen, aber er muss ihn dir nicht auf dem Silbertablett servieren. Er ist ja sogar bereit das Kind entweder hin oder zurück zu bringen, aber eben nicht beides. Und das kann ich irgendwo auch nachvollziehen, denn das sind ja insgesamt auch 6 Stunden Fahrt, die dein Ex da in seiner Freizeit über sich ergehen lassen muss.
Ist es denn eine komplizierte Zugfahrt? Sonst wäre es ja ggf. auch möglich, dass das Kind alleine mit dem Zug fährt und dann jeweils vom Bahnhof abgeholt wird. Ansonsten würde ich an deiner Stelle nochmal versuchen mit deinem Ex Partner zu sprechen, ob sich da nicht für den Übergang was machen ließe... allerdings würde ich das als Ex Partner auch nur dann annehmen, wenn du dich wirklich in Absehbarer Zukunft selbst um den Umgang kümmern kannst. Und das ist aktuell ja auch nicht abzusehen.
nein der fernverkehr hat nicht die aufgabe anderer leute kinder zu betreuen. sie passen nicht auf kinder auf. die eltern müssen selbst auf ihre kinder aufpassen oder eben jemanden engagieren der die kinder mit dem zug hin und her fährt. das kostet allerdings zusätzlich.
Es geht nicht um Betreuung. Es geht darum, ein Auge darauf zu haben, während sie ihren normalen Aufgaben nachgehen z.B. bei jeder fahrscheinkontrolle schauen, ob alles ok ist.
Ich bin selbst ab 8 Jahren als alleinreisendes Kind quer durch Deutschland gefahren zu Verwandten. Ich war immer bei der Bahn als Alleinreisendes Kind gemeldet. Das heißt nicht, dass ein Bahnangestellter die gesamte Fahrt neben mir sitzt. Es heißt einfach, dass sie diesbezüglich einen Tick aufmerksamer sind. Und das ist ausreichend.
der bahnangestellte hat auf niemanden ein auge. das kind im fernverkehr also im ice checkt sich selbst ein und da kommt keiner mehr zur fahrscheinkontrolle. das kind sitzt ganz alleine da
also selbst in unserem REgionalverkehr gibt es noch Fahrscheinkontrollen und es gibt genug Menschen, die ihren Fahrschein nicht digital lösen.
mag sein und trotzdem ist der zugbegleiter niemand der ein auge auf kinder hat. noch nicht verstanden. zudem in den meisten regiozügen garkeine kontrolle stattfindet.
Verstehe was du meinst. Die Strecke ist eher weniger umständlich, so habe ich das zumindest verstanden. Also kein Umsteigen oder ähnliches.
"Darf" ich denn das Kind mit 10 schon alleine in den Zug setzen für 1 1/2h? Gerade was so die Aufsichtspflicht angeht?
Dann wäre das das kleinste Problem, vom Bahnhof abholen kann ich ihn ja Problemfrei.
Und grundsätzlich, verstehe ich auch, dass das für ihn anstrengend ist usw. Keine Frage. Sieh es mal mehr als Verzweiflung auf meiner Seite.
Kinder dürfen ab 6 Jahren alleine mit dem Zug reisen. Ob dein Kind das kann ist wieder eine andere Frage, doch darauf kann man ihn ja durchaus vorbereiten. Mit 10 Jahren kann man auf sowas schon hinarbeiten würde ich sagen, insbesondere wenn es eine unkomplizierte Strecke ohne Umsteigen ist.
Da bringt man das Kind dann zum Zug, setzt es rein und letztlich muss es nur den Bahnhof kennen, wo es dann aussteigen muss. Das kann man üben und im Alter von 10 Jahren kann er ja vermutlich auch schon passabel lesen.
Sieh es mal mehr als Verzweiflung auf meiner Seite.
Naja, die verstehe ich schon. Aber da muss dann halt eine Lösung her. Und wie gesagt... du könntest ja mal mit deinem Ex sprechen, ob sich das mit dem Bahnfahren vielleicht anbieten würde, solange du den Führerschein noch nicht hast bzw. ob er das dem Kind zutraut oder ob man da ggf. üben könnte.
hat dein Kind ein Handy? Dann könnte es vom Zug aus anrufen oder schreiben, wenn etwas ist. Mit 10 können viele Kids schon alleine Zug fahren. Du müsstest dein Kind fragen, ob es sich das zutraut. Ich würde die ersten dreimal mitfahren, damit das Kind die Strecke und Haltestellen und sonstigen Wege im gesicherten Rahmen kennenlernt und dann fragen, ob es sich sicher genug fühlt. Wenn du mehr Zit aufbringen kannst, dann fahre am Anfang öfter mit, aber ab dem vierten Mal setzt du dich etwas abseits, nicht direkt zu deinem Kind. Zuerst mit Sichtkontakt, später bist du im Nachbarabteil... So habe ich das mal gemacht und es hat megagut geklappt.
Mal ganz einfach ausgedrückt: Die Ursachen für ALLE diese Probleme liegen bei Dir (vom Wohnort des Kindes weggezogen, unbehandelte Angststörung in Bezug auf Zugfahren, keinen Führerschein gemacht,...). Es ist schlichtweg weltfremd, von Deinem Expartner zu verlangen, dass er diese Probleme für Dich löst.
In der Schule hätte man damals dazu gesagt Thema verfehlt. Darum geht es logischerweise nicht, bitte Text komplett lesen und dann kommentieren :) keiner hat nach den Ursachen gefragt :)
nein man hätte ihm in der schule eine glatte 1 für textverständnis und antwort gegeben. du hast nur nicht verstanden was er dir gesagt hat. oder besser ausgedrückt, willst du es nicht verstehen
Ich habe heute einen guten Tag, und auch, wenn es mir ein tiefes Bedürfnis war, Dir zu sagen "selbst Schuld!", will ich Dir dennoch helfen.
Meines Erachtens führt kein Weg daran vorbei, dass Du eine Lösung findest, die 100%ig von Deinem Expartner unabhängig ist. Längerfristig solltest Du mindestens eines der von mir aufgezählten Probleme lösen (Wohnort/Angststörung/Führerschein). Kurzfristig kannst Du eigentlich nur irgendeinen Freund/Freundin oder Verwandten mit Auto bitten, Dich hin- und herzufahren - gegen Kostenerstattung und großzügige Einladung zum gemeinsamen Mittagessen oder dergleichen. Dein Kind ist mit 10 Jahren noch recht jung - ansonsten wäre ja auch zu überlegen, ob Dein Kind vielleicht alleine per Bahn zu Dir kommen könnte. Wenn Du ihn freundlich (!) darum bittest, würde Dein Ex vermutlich Dein Kind zum nächsten Bahnhof bringen und nach dem Besuch wieder am Bahnhof abholen. So eine Lösung würde ich wahrscheinlich aber erst machen, wenn das Kind vielleicht 12 Jahre alt ist.
Hi,
fachliche Beratung gibt es hier:
www.nummergegenkummer.de Die beraten auch Eltern.
Mein erster Gedanke war: Das Kind allein Zug fahren lassen. Und ihm auch Geld für ein Taxi mitgeben, man weiß nie, Züge haben Verspätung, bleiben auch mal stehen etc. Kommt immer auf die Situation an. Hier wurde dazu schon etwas geschrieben.
Zumindest bei Fernverkehrzügen ist es so, dass du das Kind beim Personal auch als "alleinreisendes Kind" melden kannst. Dann haben sie auch noch ein Auge darauf und achten etwas mit, dass es am richtigen Bahnhof aussteigt und empfangen wird. Setzte dich diesbezüglich auch mal mit der Bahn in Verbindung.