Kindsvater findet Ausreden?

7 Antworten

Die never-ending-Story...

Es ist doch völlig egal wem das nun "falsch" vorkommt.

Er möchte dir den Sonntag vorgeben, trotz Beschluss. Entweder lässt du dich darauf ein oder du lässt es.

Du kannst ihn aufgrund des Beschlusses auch vor das Gericht zerren und es ändert sich dadurch rein gar nichts! Denn wenn überhaupt gibt es ein Bußgeld oder eine Abänderung des Beschlusses auf besagten Sonntag.

Er entzieht sich seinen Pflichten - ja, schon gefühlt hundert Mal besprochen. Zwingen wirst du ihn nicht können, auch schon gefühlt hundert Mal erklärt.

Wenn du möchtest, dass dein Kind den Vater zumindest am Sonntag zu sehen bekommt, dann einige dich mit ihm nun darauf.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen
Und da wir gerichtliche Vereinbarungen haben, hält er sich nicht daran und ist unzuverlässig.

Wenn ihr schon gerichtliche Vereinbarungen habt, würde ich mich an deiner Stelle nochmal an das Gericht wenden. Das Urteil des Gerichts sollte ja eindeutig sein.


Maleficent666  28.05.2025, 08:30

Er muss sein Kind nicht nehmen

Mungukun  28.05.2025, 08:32
@Maleficent666
Er muss sein Kind nicht nehmen

Wenn es vom Gericht so angeordnet wurde, schon. Hier gibt es ja scheinbar eine vor Gericht getroffene Vereinbarung. Dieses Urteil ist entsprechend bindend.

Mungukun  28.05.2025, 08:37
@Maleficent666
Es heißt Umgangsrecht und nicht Pflicht!

Kennst du das Gerichtsurteil zu dem Fall? Wenn ja nenne uns doch einmal das Aktenzeichen dazu sowie das urteilende Gericht und das Urteilsdatum. Das Gericht kann durchaus auch eine verbindliche Pflicht im Umgang mit dem Kind festlegen im Rahmen einer Vereinbarung.

Maleficent666  28.05.2025, 08:40
@Mungukun

Ich kenne meine eigene Erfahrung

KEIN Vater wird gezwungen sein Kind zu nehmen

Das macht weder das Gericht, noch daa JA.

Das wäre nicht dem Kindeswohl wenn der Papa keinen Bock hat.

Maleficent666  28.05.2025, 09:10
@BackupBone

Wenn die FS auch keine Lust auf ihr Kind hat. Soll sie sich Gedanken machen es abzugeben

es kann ihm völlig egal sein, was du beim jugnedamt machst oder erzählst. das jugendamt hat kein mitspracherecht und kann ihm keine dinge diktieren, sondern nur vermitteln.

du hast dich mit dem verschicken deines lächerlichen briefes bereits lächerlich gemacht und jetzt so richtig durch dein gegreine beim jugendamt. nichts davon wird dir helfen.

er hat dir eine klare ansage gemacht und wird nichts daran ändern. er holt derzeit das kind alle 2 wochen sonntags. damit ist er fertig mit dir. wenn er das irgendwann ändern will, wird er dir das mitteilen. und wenn nicht, dann leb damit und gib endlich ruhe. er will dich nicht hören, nicht sehen und nix mit dir zu tun haben. also lass ihn endlich in ruhe


Smileyvvll 
Beitragsersteller
 28.05.2025, 09:19

lol wäre schön wenn er mich in Ruhe lassen würde und nix mit mir zu Tun haben würde aber anscheinend muss ich dir da enttäuschen 😉

mastermindet  28.05.2025, 09:20
@Smileyvvll

er lässt dich ja in ruhe. du bist diejenige die ständig theater macht und sich aufdrängt. also lass ihn einfach zufrieden und kümmer dich um deine angelegenheiten.

Seine einzige Pflicht ist zu zahlen, er hat aber keine Pflicht sein Kind zu nehmen!

Er hat Besuchs und Umgangsrecht - ihr habt es zwar festlegen lassen, aber das Kind nehmen müssen, muss er nicht.

Da macht auch das JA nichts


Smileyvvll 
Beitragsersteller
 28.05.2025, 08:29

Er hat Umgangspflicht

musso  28.05.2025, 08:35
@DerEchsenmann
grundsätzlich sind beide Eltern gemäß Umgangsrecht nicht durch dazu berechtigt, sondern gar verpflichtet, Umgang mit dem gemeinsamen Kind zu pflegen – sofern dies dem Kindeswohl nicht entgegensteht. Nach § 1684 BGB hat jedes Kind ein Recht darauf, zu beiden Elternteilen Kontakt zu haben. Ein unwilliger Elternteil kann auch zwangsweise – etwa durch einen gerichtlichen Beschluss – zum Umgang verpflichtet werden. Rechtlich sind auch Vollstreckungsmaßnahmen wie Zwangshaft möglich. Tatsächlich wird die Umgangspflicht bei kategorischen Umgangsverweigerern aufgrund des Kindeswohls in der Regel aber nicht durchgesetzt.

https://www.scheidung.org/umgangspflicht/

DerEchsenmann  28.05.2025, 08:37
@musso

Dann klatscht man eben beim erzwungenen Umgang dem Kind zwei und gut ist. Einen weiteren Umgang wird es dann nicht mehr geben. ☝️😉

musso  28.05.2025, 08:39
@Maleficent666

habe ich, Herzchen. Umgangspflicht ist das eine, Umsetzung das andere. Er ist zum Umgang verpflichtet, aber wenn er sich weigert, kann man schlecht etwas dagegen machen. Oder willst Du ihn geteert und gefedert durch die Straßen jagen?

musso  28.05.2025, 08:46
@Maleficent666

das habe ich gemerkt. Für das Kind wäre der Umgang mit beiden Eltern auch besser - aber wenn der Partner das nicht will und die beiden keinen Weg finden, das Problem im Interesse des Kindes zu lösen, kann niemand etwas erzwingen. Das Kind wird doch im Streit zwischen den beiden zerrieben.

Es gibt keine durchsetzbare Verpflichtung das er das Kind bespaßen muß. Finde dich damit ab, daß er wohl mehr oder weniger das Interesse verloren hat. Das kann dann unter Umständen soweit gehen, daß er überhaupt nicht mehr auftaucht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung