Kindsvater findet Ausreden?
Guten Tag,
mein Ex-Partner und ich haben ein Kind, allerdings kommt er mit der Trennung nicht klar und macht mir nach zwei Monaten wieder Vorwürfe und beleidigt mich. Und da wir gerichtliche Vereinbarungen haben, hält er sich nicht daran und ist unzuverlässig. Nun teile ich ihm mit, dass ich beim Jugendamt einen Termin gemacht habe und einen Tag später teilte mir das Jugendamt mit, dass der Vater in seiner Wohnung nicht mehr wohnen kann und kein Geld hat und deswegen der Vater bei seiner Mutter lebt und es wäre teuer, mit dem Zug hin und her zu fahren… und deswegen will er unser Kind nur noch am Sonntag abholen. Er lügt, der Vater, mit unserem Kind vorher immer zu seiner Mutter fahren und jetzt komischerweise nicht mehr? Also mir kommt es vor, dass mein Ex nur Ausreden findet, um seine Pflichten zu erziehen… Vor seiner Unzuverlässigkeit konnte er auch immer Samstag und Sonntag unser Kind abholen und da seiner Mutter auch unser Kind abholen konnte und jetzt, nachdem er erfahren hat, dass ich seine Unzuverlässigkeit dem Jugendamt mitteilte, will er unser Kind nur am Sonntag holen…. Kommt das nur mir falsch vor oder euch auch?
7 Antworten
Die never-ending-Story...
Es ist doch völlig egal wem das nun "falsch" vorkommt.
Er möchte dir den Sonntag vorgeben, trotz Beschluss. Entweder lässt du dich darauf ein oder du lässt es.
Du kannst ihn aufgrund des Beschlusses auch vor das Gericht zerren und es ändert sich dadurch rein gar nichts! Denn wenn überhaupt gibt es ein Bußgeld oder eine Abänderung des Beschlusses auf besagten Sonntag.
Er entzieht sich seinen Pflichten - ja, schon gefühlt hundert Mal besprochen. Zwingen wirst du ihn nicht können, auch schon gefühlt hundert Mal erklärt.
Wenn du möchtest, dass dein Kind den Vater zumindest am Sonntag zu sehen bekommt, dann einige dich mit ihm nun darauf.
Und da wir gerichtliche Vereinbarungen haben, hält er sich nicht daran und ist unzuverlässig.
Wenn ihr schon gerichtliche Vereinbarungen habt, würde ich mich an deiner Stelle nochmal an das Gericht wenden. Das Urteil des Gerichts sollte ja eindeutig sein.
Er muss nicht aber kann Probleme bekommen
Er muss sein Kind nicht nehmen
Wenn es vom Gericht so angeordnet wurde, schon. Hier gibt es ja scheinbar eine vor Gericht getroffene Vereinbarung. Dieses Urteil ist entsprechend bindend.
Es heißt Umgangsrecht und nicht Pflicht!
Kennst du das Gerichtsurteil zu dem Fall? Wenn ja nenne uns doch einmal das Aktenzeichen dazu sowie das urteilende Gericht und das Urteilsdatum. Das Gericht kann durchaus auch eine verbindliche Pflicht im Umgang mit dem Kind festlegen im Rahmen einer Vereinbarung.
Ich kenne meine eigene Erfahrung
KEIN Vater wird gezwungen sein Kind zu nehmen
Das macht weder das Gericht, noch daa JA.
Das wäre nicht dem Kindeswohl wenn der Papa keinen Bock hat.
Wenn die FS auch keine Lust auf ihr Kind hat. Soll sie sich Gedanken machen es abzugeben
es kann ihm völlig egal sein, was du beim jugnedamt machst oder erzählst. das jugendamt hat kein mitspracherecht und kann ihm keine dinge diktieren, sondern nur vermitteln.
du hast dich mit dem verschicken deines lächerlichen briefes bereits lächerlich gemacht und jetzt so richtig durch dein gegreine beim jugendamt. nichts davon wird dir helfen.
er hat dir eine klare ansage gemacht und wird nichts daran ändern. er holt derzeit das kind alle 2 wochen sonntags. damit ist er fertig mit dir. wenn er das irgendwann ändern will, wird er dir das mitteilen. und wenn nicht, dann leb damit und gib endlich ruhe. er will dich nicht hören, nicht sehen und nix mit dir zu tun haben. also lass ihn endlich in ruhe
lol wäre schön wenn er mich in Ruhe lassen würde und nix mit mir zu Tun haben würde aber anscheinend muss ich dir da enttäuschen 😉
er lässt dich ja in ruhe. du bist diejenige die ständig theater macht und sich aufdrängt. also lass ihn einfach zufrieden und kümmer dich um deine angelegenheiten.
Seine einzige Pflicht ist zu zahlen, er hat aber keine Pflicht sein Kind zu nehmen!
Er hat Besuchs und Umgangsrecht - ihr habt es zwar festlegen lassen, aber das Kind nehmen müssen, muss er nicht.
Da macht auch das JA nichts
grundsätzlich sind beide Eltern gemäß Umgangsrecht nicht durch dazu berechtigt, sondern gar verpflichtet, Umgang mit dem gemeinsamen Kind zu pflegen – sofern dies dem Kindeswohl nicht entgegensteht. Nach § 1684 BGB hat jedes Kind ein Recht darauf, zu beiden Elternteilen Kontakt zu haben. Ein unwilliger Elternteil kann auch zwangsweise – etwa durch einen gerichtlichen Beschluss – zum Umgang verpflichtet werden. Rechtlich sind auch Vollstreckungsmaßnahmen wie Zwangshaft möglich. Tatsächlich wird die Umgangspflicht bei kategorischen Umgangsverweigerern aufgrund des Kindeswohls in der Regel aber nicht durchgesetzt.
Dann klatscht man eben beim erzwungenen Umgang dem Kind zwei und gut ist. Einen weiteren Umgang wird es dann nicht mehr geben. ☝️😉
habe ich, Herzchen. Umgangspflicht ist das eine, Umsetzung das andere. Er ist zum Umgang verpflichtet, aber wenn er sich weigert, kann man schlecht etwas dagegen machen. Oder willst Du ihn geteert und gefedert durch die Straßen jagen?
das habe ich gemerkt. Für das Kind wäre der Umgang mit beiden Eltern auch besser - aber wenn der Partner das nicht will und die beiden keinen Weg finden, das Problem im Interesse des Kindes zu lösen, kann niemand etwas erzwingen. Das Kind wird doch im Streit zwischen den beiden zerrieben.
Es gibt keine durchsetzbare Verpflichtung das er das Kind bespaßen muß. Finde dich damit ab, daß er wohl mehr oder weniger das Interesse verloren hat. Das kann dann unter Umständen soweit gehen, daß er überhaupt nicht mehr auftaucht.
Er muss sein Kind nicht nehmen