Was soll ich machen, ist das Häusliche Gewalt?.?

nochnefrage  28.02.2025, 07:41

Hallo, in welchem Land lebst Du? Das ist wichtig, weil die Gesetze und Anlaufstellen sich unterscheiden. Hattest Du schon Kontakt zu einer Beratung, Vertrauenslehrer oder so?

Pischu 
Beitragsersteller
 28.02.2025, 09:01

In Deutschland

7 Antworten

Hi, das tut mir sehr leid! Und es freut mich, dass Du dich überwunden hast, hier um Hilfe zu bitten. Das ist defintiv häusliche Gewalt. Es gibt HIlfe für dich! Wenn Du uns hier fragst, eine Laiencommunity, geh bitte den nächsten Schritt und bitte Fachleute um Hilfe. Z.B. in dem Du den Text hier ans Jugendamt schickst, auch erstmal anonym! Und z.B. auch an das www.Hilfetelefon.de, die für alle Altersgruppen zuständig sind, wie von "DerGamer" erwähnt. Wichtig ist, dass Du dort auch den Staat nennst, in dem Du lebst. Die haben Adressen für viele Staaten!

Deine Wünsche werden vom Jugendamt berücksichtigt, soweit es geht. Von Wohngruppe bis hin zu Hilfe in der Familie gibt es viele Möglichkeiten.

Ansonsten steht alles in der Liste, die ich Dir unten reinkopiere. Ganz unten stehen noch ein paar Hinweise, die interessant sein könnten für dich, schau mal.

Kontakte für Hilfe im gesamten deutschsprachigen Raum.    www.krisenchat.de

24 Std über WhatsApp und SMS erreichbar. Psychologen für alle unter 24, international erreichbar.

Du kannst den Vertrauenslehrer und oder den Schulsozialarbeiter um Hilfe bitten!

Wichtiger Hinweis: Probleme mit dem Jugendamt? Es gibt Ombudsstellen, die vermitteln zwischen Dir und dem Amt.

D E U T S C H L A N D

Kleine Auswahl, im Familienportal gibt es eine große Überischt

S C H W E I Z

Hier eine weitere Übersicht: www.psyche-schweiz.ch
Und: https://beratungsstellen.147.ch/

Ö S T E R R E I C H

Weitere Hilfsangebote

I N T E R N A T I O N A L Allgemeine Hinweise

Bitte bedenken: Auch Sozialarbeiter und Psychologen sind Menschen, manchmal passt es nicht. Dann versuch es später noch mal wenn jemand anderes da ist oder wähle ein anderes Angebot. Lass dich nicht entmutigen von „doofen Reaktionen“

   • Bei akuter Gewalt: Polizei anrufen! Falls das nicht geht, blaue Flecken, Schwellungen, Verletzungen von einem Arzt oder im Krankenhaus dokumentieren lassen, die archivieren das, auch wenn man erst später eine Anzeige macht, sind das Beweise. ... Sprich mit dem Vertrauenslehrer, um ins Krankenhaus zu dürfen während der Schulzeit, falls Du sonst keine Chance hast, zur Klinik zu gehen!

   • Ausserhalb der Öffnungszeiten des Jugendamtes kannst Du zum Kinder- und Jugendnotdienst, auch am Wochenende! Vorher anrufen dort und alles besprechen. Allerdings musst Du dort allein hin, die holen dich nicht ab, wenn es zu Hause eskaliert, fährt dich die Polizei!

   • Du kannst auch den Kinderschutzbund https://www.dksb.de/de/artikel/detail/anlaufstellen-fuer-eltern-kinder-und-jugendliche-in-konflikt-und-krisensituationen/ ) anrufen oder anschreiben, anonym, die helfen auch weiter! Gilt für Kinder, Jugendliche und Eltern.

   • Bei Gewalt (Schläge, Schubsen, Kneifen), chaotischen und toxischen Familienverhältnissen kann man das Jugendamt anrufen oder anschreiben per E-Mail, auch anonym. Da kann man sich erkundigen, was die anbieten, beispielsweise betreute Wohngruppen, Familientherapie. Amt zu haben von Menschen, die sich auskennen. (Kinderschutzbund, Vertrauenslehrer etc.)

   • Es gibt örtliche Krisendienste, die stehen im Internet, da kann man anrufen. Teilweise auch schreiben.

   • Die örtliche Caritas bietet fortlaufende Gespräche an. Eventuell auch Emailberatung, mal anfragen. Findest Du im Internet. Hier gibt es feste Ansprechpartner, dauerhaft.

Angebote ungestört kontaktieren

   • Per Chat oder Mail, man kann bei z.B. der Seelsorge Termine vereinbaren zum Chat. Jugendnotmail bietet sich auch an

   • Nachts oder generell, wenn man allein im Zimmer ist.

   • Wenn die Eltern arbeiten sind, einkaufen fahren, oder spazieren gehen.

   • Wenn man einen Spaziergang macht, z.B. im Park oder einfach auf der Straße.

D E U T S C H L A N D

Auführliche Übersicht über Hilfsangebote

Guten Morgen, erstmal stark von dir das du die Überwindung gefunden hast um nach Hilfe zu fragen. Um auf deine Frage einzugehen Nein das ist nicht Normal genauso wenig ist das Gesund. Ich hab das Jahre selber durch gemacht, was ich dir raten kann such dir jemanden aus deiner Familie (falls es da jemand gibt) zu dem du eine enge Bindung hast und dem du vertraust, bei mir waren es z.B. meine Großeltern. Sprich darüber und mach mit dieser Person zusammen einen Termin beim Jugendamt. Ich wünsche dir viel Kraft und Erfolg.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es gibt die Nummer gegen Kummer 116 111 für Kinder und Jugendliche.

Vielleicht kannst Du Dich dort aussprechen und Hilfe erfahren.

Woher ich das weiß:Recherche
Von Experte nochnefrage bestätigt

Ja, das ist häusliche Gewalt. Niemand hat das Recht, dich zu schlagen, mit Gegenständen nach dir zu werfen oder dich psychisch fertigzumachen – auch nicht deine Mutter.

Was kannst du tun?

1. Sprich mit einer Vertrauensperson

Gibt es jemanden, dem du dich anvertrauen kannst? Zum Beispiel eine Lehrkraft, Schulsozialarbeiter*in, Verwandte oder Freunde?

Dein Freund hat das Ganze vielleicht nicht richtig verstanden. Häusliche Gewalt ist nicht "kindisch", sondern ernst.

2. Hole dir Hilfe

Das Jugendamt ist dafür da, Kinder und Jugendliche in solchen Situationen zu unterstützen. Sie können helfen, eine Lösung zu finden, ohne dass du gleich von zu Hause wegmusst (wenn du das nicht willst).

Du kannst dich auch anonym beraten lassen, zum Beispiel:

Nummer gegen Kummer: 116 111 (kostenlos & anonym)

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 08000 116 016 (auch für Jugendliche)

3. Schütze dich selbst

Wenn du dich in Gefahr fühlst, geh raus, zu Freunden oder Verwandten.

Wenn es eskaliert und du Angst hast, kannst du die Polizei rufen (110).

Es ist nicht deine Schuld, dass deine Mutter sich so verhält. Du hast das Recht auf ein sicheres Zuhause und solltest nicht warten, bis du ausziehen kannst, wenn es dir schlecht geht. Du bist nicht allein, es gibt Menschen, die dir helfen wollen.


DerGamer5891  25.02.2025, 07:13

Paragraphen:

1. Körperverletzung (§223 StGB)

2. Gefährliche Körperverletzung (§224 StGB)

3. Misshandlung von Schutzbefohlenen (§225 StGB

4. Kindeswohlgefährdung (§1666 BGB)