Vater hat neue Freundin und lässt sie ohne mein Einverständnis alleine mit unserer Tochter?

7 Antworten

Grundsätzlich kann der mit der Obsorge betraute Elternteil die Pflege- und Erziehungsbefugnis und die damit zusammenhängenden Aufsichts- und Anleitungsrechte auch auf dritte Personen übertragen. Dabei ist dies nicht nur auf den neuen Partner beschränkt, sondern es kann jede andere Dritte Person sein: Schwester, Bruder Großeltern, Tagesmutter oder Freunde.

Der andere Elternteil kann, wenn sie/er Bedenken gegen die mit der Pflege betraute Person hat – etwa weil der neue Partner ein Alkohol Problem hat –, bei Gericht oder vor dem Jugendamt seine Gründe vorbringen. Das Gericht entscheidet im Außerstreitverfahren, welche Vorgehensweise für das Kind am besten ist. Das Gericht kann daher auch die Pflegerechte des neuen Partners wieder entziehen.

https://www.meinanwalt.at/news/kinder-obsorge-was-darf-der-neue-partner_dhrkow

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme
Meine Frage ist, darf er das?

Ja, darf er.

Du hast auch kein Recht und vor allem keinen Grund das Kind nun "heraus zu fordern". Auch wenn du seine neue Freundin nicht kennst, sie dich nicht kennen lernen will, so geht es hier doch um das Umgangsrecht des Vaters. Er kann das Kind auch mal bei den Großeltern abgeben oder einen Nachbarn mit der Betreuung beauftragen oder einen Babysitter engagieren, solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist dadurch. Und warum sollte sie auch nicht auf ein Kind aufpassen können? Vielleicht hat sie gar selbst Kinder...

Ob du sie kennst ist völlig irrelevant! Er kennt sie und deine Tochter kennt sie. Wo also genau siehst du das Problem für dein Kind?

Vielleicht solltest du dich einfach mal von dem Gedanken lösen, dass dein Ex sich deinen Wünschen zu fügen hat. Es ist schließlich auch seine Tochter.

Du solltest einfach souverän an die Sache ran gehen. Er musste arbeiten, letztendlich wohl auch um Unterhalt zahlen zu können, deine Tochter wird in guten Händen gewesen sein und es wäre schlecht, wenn du aus persönlichen Befindlichkeiten nun versuchen würdest da einen Aufstand hin zu legen.

Während seiner Umgangszeit wirst du nie zu 100% wissen wo gerade dein Kind ist. Er muss es dir auch nicht mitteilen. Und tue deinem Kind einen Gefallen und rede vor dem Kind nicht schlecht über den Vater und / oder die "Neue".

Betrachte das Ganze einfach nochmal in Ruhe und gehe sachlich an die Sache. Je besser das Verhältnis zwischen dir und dem Ex, desto einfacher würde es auch werden die aktuelle Partnerin kennenzulernen um sich selbst ein Bild zu machen.

Jessy595 
Fragesteller
 12.04.2023, 19:04

Was man dazu noch wissen sollte ist, das die neue Freundin nicht ganz sauber ist, sie stalkt mich in den sozialen Netzwerken und schickt mir Nachrichten wo sie mich beleidigt und das nur weil ich seine ex freundin bin, ich habe sie noch nie angegriffen oder sonstiges.Mein Ex und sie streiten sich auch oft wegen mir, total Unsinnig, ich habe nur noch kontakt mit ihm wegen dem Kind. Sie ist sehr eifersüchtig, will aber nicht glauben das es keinen Grund dafür gibt. Ich habe trotz alle dem immer noch den Wunsch geäußert sie kennenzulernen. Doch sie Weigert sich. Das ist auch der Grund warum ich kein gutes Gefühl habe, wenn diese Frau alleine auf mein Kind aufpasst. Ich möchte weder der Spiel verderben sein oder sonst was, wenn mein bauchgefühl sagt die Frau hat sie nicht mehr alle dann will ich einfach meine Tochter wieder haben, das ist doch normal ?!

0
Kessie1  12.04.2023, 19:17
@Jessy595

Eure Zwistigkeiten haben aber nichts mit dem Kind zu tun. Wegen der Beleidigungen und des Stalkings wende dich an die Polizei.

1

Im Moment kannst du nichts dagegen tun. Sein Recht erstreckt sich da nicht nur darauf, permanent bei eurer Tochter zu sein.

Jessy595 
Fragesteller
 11.04.2023, 16:04

Aber die kennen sich gerade mal 1 Monat und ich kenne sie garnicht, kann doch nicht sein das ich das so hinnehmen muss

0
Oponn  11.04.2023, 16:05
@Jessy595

Doch, das kann sein. Es muss eben nicht bei jeder Entscheidung erst die Ex befragt werden.

2
landonderry  12.04.2023, 09:42
@Jessy595

du hast auch kein anrecht darauf sie zu kennen. es geht dich schlichtweg nichts an.

1

Dein Einverständnis ist hier nicht notwendig.

Wenn seine Partnerin mal ein paar Stunden auf die Kleine aufpasst, ist doch nichts dabei.

Ihr habt gemeinsames Sorgerecht. Das bedeutet, ihr habt beide dieselben Rechte und Pflichten.

Jessy595 
Fragesteller
 11.04.2023, 16:13

Aber zählt zu Pflichten den nicht das ich das wissen muss, wo meine Tochter ist ?

0
Interesierter  11.04.2023, 16:24
@Jessy595

Nein.

Die Obhut ist in dieser Zeit seine Sache.

Du musst ihm ja auch nicht jedesmal Bescheid geben, wenn jemand für dich ein paar Stunden die Betreuung übernimmt.

1
petrapetra64  11.04.2023, 16:27
@Interesierter

Sie ist beim Vater, das weißt du doch. Sagst du ihm jedes Mal, wenn du z. B. Spazieren oder Einkaufen gehst, wo und wann genau du unterwegs bist und mit wem?

3
Schließlich weiß ich nicht mal wo meine Tochter gerade ist, das kann doch nicht richtig so sein

Du hast die gemeinsame Tochter in Obhut zum Vater gegeben. In dem Fall weißt du natürlich wo sie sein "sollte". Grundsätzlich wirst du nie wissen, wo sie sich zu welchen Zeitpunkt aufhält und mit welchen Personen. Er muss dir da auch keine Rechenschaft ablegen.

Das es nicht ideal ist, kann ich verstehen und das dich das unsicher macht, ist auch nachvollziehbar. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es "verboten" sein sollte. Ansonsten "gibt" man das Kind ja auch in der Kita, bei einer Tagesmutter oder ähnliches "ab". Da musst du auch nicht zustimmen, darf er dennoch tun.