Umgangsrecht mit behinderten Kind?
Hallo meine Tochter ist 4 Jahre alt, und bei ihr wurde eine geistige Behinderung (welche möchte ich nicht erwähnen) diagnostiziert.
Jedenfalls war sie jedes zweite Wochenende bei ihrem Vater der in einer obdachlosen Unterkunft wohnt.
Er hat kein Job bezieht Bürgergeld und zahlt kein Cent Unterhalt.
Neulich kam er an und wollte von mir für jedes zweite Wochenende wo er sie nimmt Geld für Essen haben, damit er sie ernähren kann in der Zeit wo sie bei ihm ist. Mit der Begründung das Kindergeld wäre dafür da, dass ich ihm Geld mit gebe für Essen.
Ich denke mir so wenn man nicht mal 10€ an die Seite legen kann für seine Tochter.. Da hört es echt auf.
Wer sich ständig was zum Kiffen kaufen kann, und auf Festivals gehen kann, der kann ja wohl seiner Tochter auch was zu essen kaufen.
Das eigentliche Problem ist das ich sie aufgrund ihrer Krankheit nicht mehr zu ihm geben möchte, bzw mit ihm nicht alleine lassen.
Aufgrund vom Kiffen regelmäßig, und Alkoholkonsum was er zwischen durch hat.
Er sieht die Krankheit eh gelassen und versteht es nicht, dasses nix mit Faulheit zutun hat wenn sie nicht laufen will, und in ihrem Buggy sitzen möchte, weil ihre Muskeln geschwächt sind.
Ich habe einen Termin schon beim Anwalt im Mai. Kann man da eine Sperre reinmachen das er sie nicht mehr alleine bekommt? Sondern nur noch 2 Stunden einmal die Woche z. B nachmittags mit jemanden der das betreut..?
3 Antworten
er hat das recht auf umgang und das hast du zu gewähren. du hast eine umgangstasche mit wechselsachen und dingen die dringend notwendig sind wie medikamente mitzugeben. kv kann selbständig kosten für das kind beim jobcenter beantragen: kosten der unterkunft für eine größere wohnung, mehrbedarf für das kind für eine vorübergehende bedarfsgemeinschaft, fahrgeld etc. das würde dir dann vom bedarf abgezogen werden, wenn du bürgergeld beziehen würdest.
kindergeld bekommt der bei dem das kind gemeldet ist und das ist derzeit deine adresse. er kann das hälftig von seiner unterhaltszahlung abziehen. da er keinen zahlen kann, fällt das für ihn aus. kosten des umgangs trägt der umgangsberechtigte.
ansonsten kann er mit dem kind schalten und walten wie er möchte. nicht laufen wollen ist pure faulheit, da hat er recht. eine geistige behinderung hat nix damit zu tun, dass kind nicht laufen kann, sondern einfach keinen bock hat. wagen einfach weg lassen, in dem alter brauchts keinen mehr
ein anwalt wird dir nix anderes sagen. es gibt keinen grund den umgang einzuschränken oder zu betreuen. was läuft bei dir nicht richitg
Geschieden? Sorgerecht? Du kannst sorgerecht einklagen. Mit der Begründung die du hier aufgelistet hast, wahrscheinlich noch mehr. Jemand der so ist, sollte sich nicht um ein kind kümmern sondern sein Lebens erstmal auf die Reihe bekommen. Also ist Anwalt da schon richtig .
Verlange das alleinige Sorgerecht und dann kannst du entscheiden. Und wenn das alles gelaufen ist, kannst du vom Jugendamt eine Betreuungsperson anfragen die dann beim Treffen dabei ist.
Alles Gute. Gute Besserung für die Kleine.
das sorgerecht spielt hier keine rolle. er hat gute karte es für sich gemeinsam zu bekommen ohne probleme, wenn er es einfordern würde. das steht ihm zu.
sorgerecht hat mit umgang nichts zu tun. si ehat keinerlei recht irgendwas zu verlangen. in der zeit des umgangs bestimmt kv im rahmen seiner alleinigen alltagssorge was mit dem kind passiert, wer kontakt mit dem kind hat, wer es betreut und wo es sich aufhält.
Dann musst Du zum Jugendamt gehen und denen das erklären. Die können dafür sorgen, dass sein Umgangsrecht eingeschränkt wird (das bestimmt das Familiengericht).
das jugendamt hat dir bereits zu verstehen gegeben, dass dein anliegen unsinn ist und dir nix bringt. anwälte bringen dir garnix. er hat umgang und den hast du zu gewähren.
wenn der Vater wirklich kifft und sich nicht richtig kümmert, wäre das wohl ein Grund, ihm nur begleiteten Umgang zu erlauben. ich wüsste auch nicht, was eine erziehungs-Beratungsstelle da erreichen soll. Da muss das Jugendamt aktiv werden, oder gleich das Familiengericht.
Das Jugendamt hat mich zu Erziehungs Beratungsstelle geschickt. Per Telefon. Von dem schuppen halte ich gar nix.. Kann ich es nicht direkt über den Anwalt laufen lassen? Oder kommt es doof falls der Vater dort als erstes anruft und hingeht.