Umgangsrecht mit behinderten Kind?

3 Antworten

er hat das recht auf umgang und das hast du zu gewähren. du hast eine umgangstasche mit wechselsachen und dingen die dringend notwendig sind wie medikamente mitzugeben. kv kann selbständig kosten für das kind beim jobcenter beantragen: kosten der unterkunft für eine größere wohnung, mehrbedarf für das kind für eine vorübergehende bedarfsgemeinschaft, fahrgeld etc. das würde dir dann vom bedarf abgezogen werden, wenn du bürgergeld beziehen würdest.

kindergeld bekommt der bei dem das kind gemeldet ist und das ist derzeit deine adresse. er kann das hälftig von seiner unterhaltszahlung abziehen. da er keinen zahlen kann, fällt das für ihn aus. kosten des umgangs trägt der umgangsberechtigte.

ansonsten kann er mit dem kind schalten und walten wie er möchte. nicht laufen wollen ist pure faulheit, da hat er recht. eine geistige behinderung hat nix damit zu tun, dass kind nicht laufen kann, sondern einfach keinen bock hat. wagen einfach weg lassen, in dem alter brauchts keinen mehr

ein anwalt wird dir nix anderes sagen. es gibt keinen grund den umgang einzuschränken oder zu betreuen. was läuft bei dir nicht richitg

Geschieden? Sorgerecht? Du kannst sorgerecht einklagen. Mit der Begründung die du hier aufgelistet hast, wahrscheinlich noch mehr. Jemand der so ist, sollte sich nicht um ein kind kümmern sondern sein Lebens erstmal auf die Reihe bekommen. Also ist Anwalt da schon richtig .

Verlange das alleinige Sorgerecht und dann kannst du entscheiden. Und wenn das alles gelaufen ist, kannst du vom Jugendamt eine Betreuungsperson anfragen die dann beim Treffen dabei ist.

Alles Gute. Gute Besserung für die Kleine.


tanikatasselo  24.04.2025, 14:36

das sorgerecht spielt hier keine rolle. er hat gute karte es für sich gemeinsam zu bekommen ohne probleme, wenn er es einfordern würde. das steht ihm zu.

sorgerecht hat mit umgang nichts zu tun. si ehat keinerlei recht irgendwas zu verlangen. in der zeit des umgangs bestimmt kv im rahmen seiner alleinigen alltagssorge was mit dem kind passiert, wer kontakt mit dem kind hat, wer es betreut und wo es sich aufhält.

haunteddoll94 
Beitragsersteller
 22.04.2025, 23:22

Ich habe das alleinige Sorgerecht. Danke

Dann musst Du zum Jugendamt gehen und denen das erklären. Die können dafür sorgen, dass sein Umgangsrecht eingeschränkt wird (das bestimmt das Familiengericht).


haunteddoll94 
Beitragsersteller
 22.04.2025, 22:44

Das Jugendamt hat mich zu Erziehungs Beratungsstelle geschickt. Per Telefon. Von dem schuppen halte ich gar nix.. Kann ich es nicht direkt über den Anwalt laufen lassen? Oder kommt es doof falls der Vater dort als erstes anruft und hingeht.

tanikatasselo  24.04.2025, 14:37
@haunteddoll94

das jugendamt hat dir bereits zu verstehen gegeben, dass dein anliegen unsinn ist und dir nix bringt. anwälte bringen dir garnix. er hat umgang und den hast du zu gewähren.

Blindi56  24.04.2025, 16:04
@tanikatasselo

wenn der Vater wirklich kifft und sich nicht richtig kümmert, wäre das wohl ein Grund, ihm nur begleiteten Umgang zu erlauben. ich wüsste auch nicht, was eine erziehungs-Beratungsstelle da erreichen soll. Da muss das Jugendamt aktiv werden, oder gleich das Familiengericht.