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Welches ist der fachgerechte, rechtlich korrekte Ablauf in Sachen gestrichenem Nebenkostenprivileg - Kabel TV Neuvertrag 01.07.2024?

Hallo Community

Ich erfuhr, dass Mieter zum 01.07.2024 ihren Vertrag/Anbieter für TV Kabel selbst wählen können, Dank gestrichenem Nebenkostenprivileg.

Ich bin Mieter einer Wohnung einer Wohneigentümergemeinschaft, welche einen KabelnTV-Sammelvertrag vor Urzeiten abgeschlossen hat. Die Kabelgebühren per Nebenkostenabrechnung beliefen sich bisher auf 110€ im Jahr.

Vom Vermieter oder Hausverwaltung erfolgte hierzu keine Information. Zudem sei gesagt, dass der Vermieter kein wahrer entgegenkommender Vermieter mit Interessen/Kenntnissen ist, sondern eher schwierig, menschlich distanziert und stur bei solchen Angelegenheiten... muss man sich ja "bewegen", recherchieren und arbeiten...Daher ist das Verhältnis angespannt.

1.) Wie ist das fachgerechte weitere Vorgehen meinerseits in Sachen TV-Kabel-Versorgung ab 01.07.2024?

1.1.) Ich bin rechtlich dazu berechtigt, meinen Versorger, wie bei Strom, eigens zum 1.7.24 zu wählen und

1.2.) evtl. weitere Kosten muss bei ungekündigtem Kabelvertrag der Vermieter (1 vermietete Wohnung der Wohneigentümergemeinschaft) tragen?

1.2.1Z Zur Kündigung deren Sammelvertrag braucht es vermutliche eine WEG-Abstimmung, mit Mehrheit?

2.) Muss meinerseits der Vermieter darüber informiert werden, dass ein eigens gewählter Anbieter zum 01.07.2024 den Empfang versorgt?

3.) Die Hausverwaltung wird über die Eigenversorgung zum.1.7. informiert, damit die anteiligen TV Kabel Gebühren bis 30.06.24 in der Nebenkostenabrechnung erfolgen.

ÜBER FACHLICHE ANTWORTEN VON PERSONEN MIT FACHKENNTNISSEN FREUE ICH MICH UND WEISS DAS ZU SCHÄTZEN UND BEWERTEN.

Kabel, Mietrecht, Betriebskosten, Nebenkosten

Warum 2,5 Quadrat bei Klimaanlage?

Folgender Fall: ich habe mir eine Split Klimaanlage gekauft und möchte sie nun installieren lassen. Habe auch schon einen Klimatechniker beauftragt, der mir die Anlage installieren wird. Er hat mir auch angeboten das Stromkabel für die Klimaanlage zu verlegen, er dürfe es jedoch nur an der Klimaanlage anschließen und ich sollte für den Anschluss am Sicherungskasten einen Elektriker beauftragen.

Der Klimatechniker sowie die Anleitung der Klimaanlage besagen, dass ein 1,5 Kabelquerschnitt ausreicht, wenn die Leitung 50m nicht überschreitet(Die Leitung wäre etwa 10m lang). Die Klimaanlage hat eine Maximale elektrische Leistung von 1,8 KW.

Der Elektriker will das Kabel aber selbst verlegen und ein Kabel mit 2,5 Querschnitt verwenden, obwohl das doch eigentlich nicht nötig wäre?

Das Problem ist nun folgendes: der Elektriker will das Kabel 1. selbst kaufen und will für das Verlegen fast das doppelte wie der Klimatechniker. Außerdem kostet sein Kabel mit 2,5 Querschnitt pro Meter circa das doppelte.

Da mein Vater Elektriker war (er ist seit 15 Jahren in Rente) würde er mir das Kabel am Sicherungskasten anschließen (er findet auch das 1,5 ausreicht) wäre dann ja aber nicht versichert (glaube ich zumindest, er hatte keinen eigenen Betrieb)

Hat jemand Erfahrung oder kann mir erklären, warum der Elektriker unbedingt sein 2,5 Quadrat Kabel verwenden will, oder kann mir sagen ob ich im Falle eines Fehlers trotzdem Garantieansprüche usw. habe, wenn ich laut Anleitung 1,5 Quadrat verwende und von meinem Vater (der einen Meistertitel hat) anschließen lasse?

Strom, Elektrik, Kabel, Elektriker, Elektrizität, Elektroinstallation, Klimaanlage, Sicherungskasten

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