Muss eine Privatperson Haftung übernehmen bei durchgeführter Reparatur in Mietwohnung?
Hallo,
eine nicht selbst verschuldete verstopfung in der Abflussleitung der Mietwohnung wurde mit eigenen Mitteln von Privat (Mieter),doch erfahren fachmännisch beseitigt und Kleinteile wie Dichtungen, Rohrteile mit ausgetauscht. Die Vermieterin willigte ein den privaten Teile- und Kostenaufwand zu tragen benötige dafür eine Rechnung von Privat und sprach die Haftung bei evtl.Folgen an.
Daher meine Frage:
1.)Muss eine Privatperson unter Umständen für Folgen seiner gemachten Leistung in der Mietwohnung haften und wenn ja, wie lange ab Zeitpunkt der Reparatur/ Mangelbeseitigung?
2.) Ist das in der Rechnung von Privat auch geschickt formuliert ausschließbar oder sonstige zu beachtende Infos für die Rechnung und Umgang?
3.)Welche Versicherung würde einspringen, die vom Vermieter anteilig mit bezahlte Elementarschaden-Versicherung oder eigene Privathaftpflicht?
Bitte um Antworten nur von Fachpersonen mit Kenntnis und angabe des Berufs und zu 1. ,2.,3.
Danke für die Bemühungen vorab