Grundstück – die neusten Beiträge

Teilgrundstück erwerben, dass an einer Privatstrasse angeschlossen werden muss?

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir ja jemand Informationen , Tipps oder Ratschläge geben.

Undzwar haben mein Mann und ich Interesse an einem Grundstück. Das Grundstück ist allerdings noch nicht geteilt worden von dem Grundstück, dass den Eigentümern gehört.

Nachdem wir ein Verhandlungsgespräch mit den Eigentümern hatten und uns einig geworden sind, steht uns nun eine ganz andere Herausforderung bevor.

Denn das Grundstück liegt an einer Privatstrasse an.
Das Lustige (sarkastisch) ist, dass der Besitzer dieser Straße ( wohnt ebenfalls in der Siedlung) vor einigen Jahren auch das Grunstück haben wollten, allerdings kam es zu keinem Kauf aus diversen Gründen. Nun haben der Besitzer der Straße und die Besitzer des zuteilenden Grundtücks übel Streit miteinander.

Das Problem jetzt ist, dass wir Geh-, Fahr,- und Erschliessungsrechte bräuchten um das Grunstück zu teilen und generell mal irgendwann darauf zu bauen ! Und der Besitzer der Straße ist zurzeit überhaupt nicht gut auf diese Situation zu sprechen...

Mich würde jetzt interessieren, ob es noch eine andere Möglichkeit gebe, an das Gehweg etc Recht zu kommen ?
Die Nachbarn am Ende der Siedlung (Sackgasse) haben sich beispielsweise unter sich geeinigt, dass der eine einen Teil vom anderen (Flurstück) abkauft. Das ist wohl in Ordnung gewesen.
Als ich mich beim Bauamt informiert habe , kam die Antwort, dass wir beispielsweise von allen Flurstücken quasi eine Teil abkaufen müssten( ganz schön viel Geld bei 8 Flurstücken...).

Jetzt sind wir bisschen ratlos. Vielleicht hat ja der ein oder andere von euch Ähnliches erlebt und kann sich hierzu mal äußern. Würde mich sehr freuen

Die rot markierte Fläche wäre das Grundstück das uns interessiert.
Das Haus mit den schwarzen Punkt ist das Haus der Eigentümer des Grundstückes.
Das Haus mit dem blauen Punkt zeigt den Eigentümer der Privatstrasse.
Die gelb markierte Fläche zeigt den Verlauf der Privatsstrasse.

Bild zum Beitrag
Recht, Grundstück

Grundstück verkaufen mit noch nicht erstellter Privatstraße?

Guten Abend,

ich habe Anfang 2018 ein Baugrundstück erworben, sowie einen dazugehörigen Anteil an einer Privatstraße mit eigener Flurstücknummer. Die Privatstraße sollte bereits bis Ende 2018 vom Verkäufer fertiggestellt und nach schriftlicher Aufforderung des Verkäufers in Teilbeträgen bezahlt werden (erste Teilzahlung nach Fertigstellung der Kiesschicht, zweiter Teilbetrag nach Fertigstellung der Asphaltschicht). Dies wurde beim Verkauf alles im Verkaufsvertrag festgehalten.

Nun gibt es zwar schon seit etwas längerer Zeit eine geschotterte Ausführung der Straße, jedoch habe ich bis heute keine Zahlungsaufforderung erhalten. Für mich war das die ganze Zeit kein Problem, da wir sowieso erst später bauen wollten.

Der Verkäufer meinte nun, dass ich meinen Anteil noch nicht zahlen müsste, da die Straße ja noch nicht fertiggestellt ist, allerdings hätten die anderen Eigentümer dies bereits getan. Laut seiner Aussage würde mir das Grundstück rein rechtlich bis dahin noch gar nicht gehören, solange der Teilbetrag an der Privatstraße noch nicht beglichen wäre. Laut Grundbuch bin ich allerdings ganz klar als Eigentümer eingetragen (sowohl beim Grundstück, als auch zu 1/5 an der Privatstraße). Auf Nachfrage wann denn die Straße nun fertiggestellt wird, war seine Antwort, dass dies erst geschieht nachdem wir gebaut hätten, da diese ja sonst beschädigt werden könnte. Für mich klingt das alles sehr komisch und ich will daher nicht bezahlen, bis die Straße fertig ist.

Da ich das Grundstück nun aber wieder verkaufen möchte, hätte ich drei Fragen:

  1. Stimmt meine Vermutung, dass das Grundstück samt Straßenanteil mir gehört oder ist die Aussage meines Verkäufers korrekt?
  2. Muss ich meinen Straßenanteil vor Verkauf bezahlen oder wird das einfach notariell festgehalten, dass der neue Käufer diesen noch an meinen Verkäufer bezahlen muss, sobald die Straße fertiggestellt ist?
  3. Einer der fünf Anteilseigentümer hat 2019 seinen Straßenanteil an die restlichen vier Eigentümer kostenlos abgetreten, was auch notariell festgehalten wurde. Somit gehören mir nun 1/4 der Privatstraße. Allerdings habe ich heute vom Grundbuchamt erfahren, dass ich laut Grundbuch nur zu einem 1/5 Eigentümer bin. Muss das vor dem Verkauf im Grundbuch noch korrigiert werden?

Danke & Gruß

Recht, Grundstück, Wirtschaft und Finanzen

Nachbarshund pinkelt auf dem Grundstück, vermieter lässt das zu. Was tun?

Hallo, ich wohne in einem Haus mit 2 Bewohnern, oben mein Vermieter mit Frau mit denen wir gut klar kommen & unten der neue Nachbar mit seinem Hund.. Der ist vor ein halben Jahr nach hier her reingezogen.

(Unsere Nachbarverhätnisse sind Friedlich gab bisher kein Stress seitdem mein Nachbar sein Hund hier aber mit wohnt ist alles anders.. Die Rasse weiss ich nicht aber es ist ein etwas grösserer Hund.)

Vorab, wir haben keine 10 Minuten entfernt eine Hundewiese hier in der Nähe..

Gestern waren wir bei dem Wetter draussen, wir haben hinten ein Bereich neben einer Garage da haben wir uns das schön gemacht mit Blumen und Deko, Der Bereich gehört den Vermieter aber wir dürfen diese Stelle für uns nutzen.

Dann kam der neue Nachbar und lässt seinen Hund da einfach pinkeln neben unserem Bereich.. wir sitzen keine 2 Meter davon entfernt. Ich hab im ersten Moment nichts gesagt wollte kein Stress anfangen der Tag war für mich schon genug stressig.

Der Hund pinkelt auch mehrmals ständig in die Gasse also in der Einfahrt kurz vor unserer Haustür..

Hab dem Vermieter das später dann erzählt der ist aber der Meinung es ist völlig in Ordnung & hat sogar mitleid mit dem Hund?

Was kann man dagegen tun? Ich finde sowas total ekelhaft vorallem wir essen auch öfter mal draussen in unseren Bereich und der Hund pinkelt keine 2 Meter vor uns entfernt.. Ich will ungern hier wegziehen aber diese Sache stört mich & „pisst“ mich an.

Tiere, Wohnung, Hund, Hygiene, Vermieter, Rechte, Grundstück, Nachbarn, pinkeln

Drohen Straßenbau- und Erschließungskosten durch fehlendes Wegerecht?

Hallo in die Runde,

meine Schwiegermutter bzw. auch wir sind in einer verzwickten Lage.

Sie wohnt in einer ehemaligen Hofstelle, inmitten einer zentrumsnahen Siedlung mit Bebauungsplan in NRW. Die Siedlung wurde vor ca. 20 Jahren um die Hofstelle herum erweitert, nachdem damals die Landwirtschaft aufgegeben wurde.

Das Haus liegt 40 Meter von der Straße weg. Die große Hofeinfahrt (900m2) sieht aus, als wäre sie die Hofeinfahrt zum Bauernhaus, ist aber ein separates Grundstück und gehört dem Bruder, seitdem vor ca. 20 Jahren das Große Grundstück geteilt wurde. Sein eigentliches Grundstück mit Wohnhaus hat der Bruder nebenan.

Das Grundstück der Schwiegermutter hat also rechtlich gesehen keine Verbindung zur Straße, ein schriftliches Wegerecht gibt es nicht, nur eine Duldung der Überfahrt. Alle Versorgungsleitungen verlaufen auch durch den Hof zur Straße.

Der Bruder verweigert ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht, vermutlich, damit seine Kinder dort später uneingeschränkt bauen können.

Neben dem Bauernhaus hat die Mutter noch eine Wiese, in der 3 Roh-Baugrundstücke liegen sowie mittendurch eine noch nicht existierende Planstraße.

"Offiziell" laut Lageplan der Gemeinde liegt die Hofeinfahrt des Bauernhauses zur Seite über einen 3 Meter breiten "Hammerstiel" durch oben genannte Wiese zur noch nicht existierenden Planstraße.

Jetzt haben die Schwiegermutter und wir Bammel davor, dass aufgrund des nicht vorhandenen Wege- und Leitungsrechts und der dadurch nicht sichergestellten Erschließung jederzeit die Planstraße tatsächlich gebaut werden könnte, die Schwiegermutter die Versorgungsleitungen zur neuen Straße umlegen lassen muss und eine neue Hofeinfahrt schottern oder pflastern lassen muss, sobald die Gemeinde Wind von dieser Situation bekommt.
Wodurch Kosten von knapp 6-stellig entstehen würden.

Aktuell steht der Bruder noch mit im Besitz des Bauernhauses. Aber ist zu erwarten, dass er nächstes Jahr seinen Anteil am Bauernhaus abtritt.

Wird dieser Vorgang die Gemeinde auf den Plan rufen, für wie wahrscheinlich haltet ihr es, dass dadurch die Gemeinde auf die Situation aufmerksam wird?

Wenn das Bauernhaus dann der Schwiegermutter ganz gehört, gibt es den Gedanken, dass wir das Haus dann übernehmen, sanieren und ausbauen könnten.

Aber spätenstens mit der Baugenehmigung würden wir dann doch scheitern, weil doch Voraussetzung für eine Baugenehmigung die dauerhaft gesicherte Erschließung ist, oder?
Und die läge nur vor durch ein offiziell gesichertes Wege-/Leitungsrecht oder durch den Bau der Planstraße über die dann die Erschließung läuft?

Wir würden uns und die Schwiegermutter dann doch selber "ans Messer" liefern mit Beantragen einer Baugenehmigung, oder?

Sehe ich das als absoluter Laie zu schwarz, oder sind die Ängste berechtigt? Wie seht ihr das? Gibt es einen Ausweg aus dieser misslichen Lage?

Grüße Thorsten

Recht, Grundstück, Wegerecht, Erschließung, Baulast

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