Haus verdreht bauen?

4 Antworten

Ich vermute, dass es auf die Gemeinde ankommt, in der Du bauen willst. Bei manchen Gemeinden wird so ziemlich alles erlaubt, andere sind sehr strikt und man muss den Bau stark an das Ortsbild angleichen. Grundsätzlich ist es jedoch möglich, auch sehr ausgefallene Dinge genehmigen zu lassen.

Schau mal hier: www.drehhaus.de

Bruellkaffee 
Fragesteller
 28.08.2020, 19:02

Vielen Dank für deine prompte Antwort. Das lässt ja schon mal hoffen :). Ich werde mich erkundigen.

0

@habakuk63 hat das schon sehr gut beschrieben. Oft ist es so, dass in Ortschaften für den alten Ortskern kein Bebauungsplan existiert (Pech, wenn der unter Denkmalschutz steht, dann ist das gleich anders). Ohne aktuellen Bebauungsplan hast du meistens mehr Freiheiten bei der Bebauung. In Neubaugebieten hast du in der Regel keine Chance, dort wird immer ein Bebauungsplan aufgestellt, bevor es die Baugrundstücke gibt. Deshalb wird dort fast alles vorgeschrieben (nur bezahlen darfst du selbst).

Geht so mit Sicherheit nicht!

Zum einen würde das wohl der Bebauungsplan nicht zulassen - falls einer existiert. Falls nicht, muss man sich gemäß §34 Baugesetzbuch der umliegenden Bebauung anpassen. Und wie sieht die aus? Garantiert gibt es dort (wenn auch nur gedacht) eine Baugrenze (hat nix mit der Grundstücksgrenze zu tun) auf der gebaut werden muss.

Das mit den 45° gedreht kannst du knicken. 100pro! Da macht der deutsche Michel nicht mit :-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Diese Details stehen im Bebauungsplan und in den Bauvorschriften für das jeweilige Grundstück.

Wir haben zwei Häuser in einem Abstand von ca. 2km im selben Ort gebaut. Beim ersten Grundstück war nahezu ALLES festgelegt und vorgeschrieben, von der Farbe und dem Fremdfarbanteil für die Aussenmauer, über die Farbe der Fenster und die Art der Fensterbänke, bis zur Grundstückseinfriedung in Art und Höhe, selbst die symmetrische Anordnung der Fenster zur Straßenfront war festgelegt.

Beim aktuellen Haus war bis zur maximalen Firsthöhe, der Verpflichtung das Regenwasser in die Kanalisation abzuleiten und der Fassadenfarbe nix vorgeschrieben. Am ersten Grundstück durfte das Regenwasser von Dach und Garage nicht in die Kanalisation geleitet werden, sondern musste über einen speziellen Sickerbrunnen dem Grundwasser zugeführt werden.

Also: Ab zum Bauamt und informieren.