Ich werde aus dem ganzen nicht mehr schlau. Im Internet bekomme ich Kopfschmerzen und auch mein Rechtsanwalt.
Hier ein Beispiel.
Unser Großvater ist verstorben vor 2 Jahren und hinterließ 5 Erben. Er hinterließ einige Grundstücke. Zu Lebzeiten hat er mir (Enkel) ein Grundstück vermacht. 3 Jahre und 4 Monate stand ich im Grundbuch. Dies war eine Schenkung. Jetzt nach ganzem Hin und her Haben wir uns als Familie einen Anwalt geholt um gegen jenen außerhalb der Familie (verstorbener Onkel hat einen Sohn und der Onkel ist nicht aus dem Testament genommen worden).
Also gibt Es 2 Erbschaften
- Sind drei Grundstücke (Wert 100.000€)
- Mein Grundstück (Wert 170.000€, abzüglich der 3 Jahre 125.000€)
Der Gegnerische Anwalt (von Außerhalb der Familie) hat ein Forderung gestellt von einem Erbauseinantersetzungsanspruch von 20.000 (zu Erbschaft 1 mit den 3 Grundstücken und einen Pflichtteilsergänzungsanspruch von 5000 € (zu Erbschaft 2 (Haus mit Grundstück)) gefordert.
Das ist es was ich nicht verstehe. Der Pflichtteil ist doch die Hälfte, die alle doch anfordern können (In meinen Fall 125.000€ davon die Hälfte sind 62.500€)
Diese 62500€ müsste ich auszahlen. Dann bekommt jeder pro Kopf 12.500€ von mir.
Aber warum hat der Gegnerische Anwalt denn das Erbe 1 davon mit abgezogen, sodass ich 25000 Pflichtteilsergänzungsanspruch und dann durch 5 teile und somit auf den Wert von 5000€ komme.
Gut für mich wäre es, aber danach wird bestimmt nicht still sein. Der Pflichtteil muss noch ausgezahlt werden oder nicht.
Kann mir das einer erklären? Mein Rechtsanwalt hat keine Zeit für mich in nächster Zeit auch nicht telefonisch und mich macht es langsam fertig.