Grundstück wieder bewohnen?
Darf ein, über längere Zeit, z.B. 10 oder 20 Jahre, nicht bewohntes Grundstück im Außenbereich, wieder bewohnt werden ?
Das Grundstück liegt im Außenbereich.
6 Antworten
Sofern das aufstehende Gebäude noch bewohnbar ist, keine baulichen- genehmigungspflichtigen Veränderungen geplant sind, mit hoher Wahrscheinlichkeit- Ja.
Sofern man die offizielle Seite nicht hören will, setzt man ggf die Umzugskosten in den Sand. Eine Vermietung oder größere Renovierungen würde ich ohne die Nachfrage bei der zuständigen Behörde nicht riskieren.
Außenbereich kommt drauf an, nach §35 BauGB oder in einem Verknüpfungsbereich, oder...... Deine Vorschriften mit dem Leerstand sind mir nicht bekannt.
Gehts vielleicht ein bisschen genauer? Schließlich wohnt keiner auf einem Grundstück, eher wohnen die Leute in Häusern oder so. Und da wüßte ich nicht, warum ein lange leerstehendes Haus nicht wieder bewohnt werden könnte. Ggf. muß man es eben wieder bewohnbar machen.
So einfach ist es sicher nicht. Um eine Zersiedelung einzuschränken, werden Bestimmungen erlassen, die nach gewisser Leestandzeit ein wieder bewohnen untersagen. Ich wüsste gern, wo ich dazu die rechtlichen Bestimmungen finde, ohne in den Ämtern schlafende Hunde zu wecken .
Wenn da ein Haus drauf steht sollte das kein Problem sein.
nur eine Baugenehmigung für einen Neubau kann Problematisch sein
Lies mal hier weiter: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html
Wieso sollte man ein Grundstück nicht bewohnen dürfen?^^
Wenn es ein Haus wäre, dass 20 Jahre leer gestanden hätte, wäre es was anderes. Das könnte wiederum einsturzgefährdet sein, wenn es nicht in gewissen Abständen gewartet wurde.