Bauen im Außenbereich möglich?

3 Antworten

Wenn das Haus der Landwirtschaft dient kannst du es dort bauen § 35 I nr 1 BauGB natürlich nur wenn auch die anderen Voraussetzungen gegeben sind. Ausnahme weise wäre es auch nach II möglich, aber grundsätzlich darf nix im Außenbereich gebaut werden um splittersiedlungsbildung zu verhindern

Natürlich nur mit Baugenehmigung.

In D ist das auf jeden Fall nur mit einer Baugenehmigung möglich. Dazu musst du bestimmte Unterlagen einreichen und dann bekommst du vom Bauamt einen entsprechenden Bescheid.

Das ist von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich. Bei uns wäre das nur als Altenteil zulässig.