Bauen im Außenbereich möglich?
Gibt es rechtliche Möglichkeiten im Außenbereich eine separate, freistehende Wohnmöglichkeit bauen zu lassen?
Es handelt sich um ein landwirtschaftlich/privat genutztes Grundstück mit zwei bestehenden Wohneinheiten. Die kleine, neue WE soll separat auf dem Grundstück entstehen.
Danke für Rückmeldungen.
3 Antworten
Wenn das Haus der Landwirtschaft dient kannst du es dort bauen § 35 I nr 1 BauGB natürlich nur wenn auch die anderen Voraussetzungen gegeben sind. Ausnahme weise wäre es auch nach II möglich, aber grundsätzlich darf nix im Außenbereich gebaut werden um splittersiedlungsbildung zu verhindern
Natürlich nur mit Baugenehmigung.
In D ist das auf jeden Fall nur mit einer Baugenehmigung möglich. Dazu musst du bestimmte Unterlagen einreichen und dann bekommst du vom Bauamt einen entsprechenden Bescheid.
Das ist von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich. Bei uns wäre das nur als Altenteil zulässig.