Bauvoranfrage im Außenbereich?

6 Antworten

Ja, da kann ich meinen Vorrednern nur zustimmen: Bauen im Außenbereich ist nur zulässig, sofern es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb, wie zum Beispiel Aussiedlerhöfe, handelt. Und das muss auch geprüft und nachgewiesen werden und wird sehr streng beurteilt, da man sogenannte "Zersiedelung" vermeiden will - sprich einzelne Häuser irgendwo in der Gegend. Da das extrem hohe Infrastrukturkosten bedeutet.

Generell würde ich dir diesen Artikel empfehlen, da siehst du auf was es ankommt, dass du dein Grundstück bebauen darfst:

https://www.grundstuecksdienste.de/ratgeber/bauplanungsrecht-baurecht-pruefen/

Vollkommen sinnlos. 0 Chancen. Da kannst du nur drauf bauen, wenn du landwirtschaftlich was machst und dann musst du nachweisen, dass du mit der Landwirtschaft den überwiegenden Teil deines Einkommens verdienst. Also einfach nur ein Schwein kaufen, reicht nicht.

Die Chancen dürften sehr gering sein. Bauen im Außenbereich wird generell nur erlaubt für Gebäude, die zwingend dort stehen müssen, also z. B. Bauernhöfe oder bestimmte Arten von Gewerbe.

Bebauungspläne kann die Gemeinde zwar festlegen, die müssen aber sachlich begründet werden. Reine Privatinteressen reichen nicht. (Es sei denn, man ist politisch sehr gut vernetzt und der Gemeinderat biegt einem irgendeinen Vorwand zurecht, aber das sollte natürlich nicht sein!)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Krali94 
Fragesteller
 06.11.2023, 19:09

Danke...das wollte ich jetzt nicht hören haha.

Besten Dank

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Das kannst du dir sparen. Sehr unwahrscheinlich das dort gebaut werden darf.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Architektin in allen Leistungsphasen

Das wird meiner Ansicht nach nichts werden. Sie können dennoch eine Bauvoranfrage noch vor Ankauf des Grundstückes beim Amt stellen. Diese wird voraussichtlich negativ ausfallen. Dem Bescheid müssten Sie durch einen Fachanwalt widersprechen, damit dieser ans Präsidium geht und ihre Idee auf höherer Ebene besprochen wird. Wenn das Präsidium dann auch verneint, dann sollten Sie es bleiben lassen, da dann nur das (Bundes)Verwaltungsgericht darüber entscheiden kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung