Welche Gebäude dürfen aus Altenteil verkauft werden?


09.09.2021, 08:47

Danke für die Antworten!

vielleicht ein Nachtrag: das Bundesland ist NRW.

Die Scheune steht weit ab von Hof und Altenteil auf einem eigenen Flurstück. Natürlich müssen wir das mit dem Vorkaufsrecht etc. mal genauer klären. Aber vermutlich weiß der Eigentümer selber nicht genau was in den Verträgen steht :D. Da es ja landwirtschaftliche Fläche ist, warum dürfte das dann nicht verkauft werden? Denn landwirtschaftliche Fläche konnte der Eigentümer bisher immer vier-/kaufen.

3 Antworten

Die Chancen stehen ziemlich schlecht. Der Altenteil ist so was wie Rente und Wohnrecht für denjenigen der den Hof seinem Nachfolger übertragen hat. Ist in der Regel auch im Grundbuch abgesichert.

Hinzu kommt noch das Problem, dass ich steuerlich nicht ohne weiteres eine Fläche aus dem Betriebsvermögen entnehmen kann. Setzt voraus, dass die Fläche mit dem Unterstand ein eigenes Flurstück ist.

Insoweit wäre der komplette Verkauf des Hofes mit Übernahme der Verpflichtung aus dem Altenteil die einfachste Variante- sofern ihr Landwirte seid. Bedarf mit Sicherheit auch der Zustimmung und Mitwirkung des Altenteilinhaber.

Inwieweit der Eigentümer mit Zustimmung des Altenteilinhaber euch die Fläche verpachten kann - wäre eine Frage an den Steuerberater des Hofes.

Gebäude sind Teil des Grundstücks auf dem sie stehen. Will man einen Teil eines Grundstücks verkaufen, dann muß man das Flurstück entsprechend teilen und vermessen lassen.

Bei Gebäuden im Außenbereich ist ferner eine Nutzungsänderung problematisch. Wenn die Nutzung allerdings landwirtschaftlich bleibt, sollte da kein Problem sein.

Woher ich das weiß:Recherche

Es gibt, je nach Bundesland, Genehmigungspflichten bei der Veräußerungen von Höfen, Teilen davon, und landwirtschaftlichen Flächen. Der Verkauf muss dann von einer Behörde genehmigt werden. Allerdings gibt es auch genehmigungsfreie Geschäfte. Ob das hier gegeben ist, sollte man bei der zuständigen Behörde erfragen.

Ronox  07.09.2021, 11:01

Außerdem muss natürlich eine Vermessung erfolgen, wenn es Teil eines größeren Grundstücks ist. Vielleicht meinte er ja das.

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