Welche Gebäude dürfen aus Altenteil verkauft werden?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu einem nicht ganz so geläufigem Thema.
Dem Nachbar gehört ein Hof den er verpachtet und er selber lebt im Altenteil. Es gibt eine Scheune die als Unterstand genutzt wird und an unser Grundstück angrenzt. Der Bauer würde sie uns gerne verkaufen, meint aber, er könne nicht, weil er alles zusammen verkaufen müsse. Jedoch kann er landwirtschaftliche Fläche doch ver-/kaufen wie er möchte?
weiss jemand wie die rechtliche Lage dort aussieht? Wir würden diese Scheune ebenfalls gerne als Unterstand nutzen.
lg
Danke für die Antworten!
vielleicht ein Nachtrag: das Bundesland ist NRW.
Die Scheune steht weit ab von Hof und Altenteil auf einem eigenen Flurstück. Natürlich müssen wir das mit dem Vorkaufsrecht etc. mal genauer klären. Aber vermutlich weiß der Eigentümer selber nicht genau was in den Verträgen steht :D. Da es ja landwirtschaftliche Fläche ist, warum dürfte das dann nicht verkauft werden? Denn landwirtschaftliche Fläche konnte der Eigentümer bisher immer vier-/kaufen.
3 Antworten
Die Chancen stehen ziemlich schlecht. Der Altenteil ist so was wie Rente und Wohnrecht für denjenigen der den Hof seinem Nachfolger übertragen hat. Ist in der Regel auch im Grundbuch abgesichert.
Hinzu kommt noch das Problem, dass ich steuerlich nicht ohne weiteres eine Fläche aus dem Betriebsvermögen entnehmen kann. Setzt voraus, dass die Fläche mit dem Unterstand ein eigenes Flurstück ist.
Insoweit wäre der komplette Verkauf des Hofes mit Übernahme der Verpflichtung aus dem Altenteil die einfachste Variante- sofern ihr Landwirte seid. Bedarf mit Sicherheit auch der Zustimmung und Mitwirkung des Altenteilinhaber.
Inwieweit der Eigentümer mit Zustimmung des Altenteilinhaber euch die Fläche verpachten kann - wäre eine Frage an den Steuerberater des Hofes.
Gebäude sind Teil des Grundstücks auf dem sie stehen. Will man einen Teil eines Grundstücks verkaufen, dann muß man das Flurstück entsprechend teilen und vermessen lassen.
Bei Gebäuden im Außenbereich ist ferner eine Nutzungsänderung problematisch. Wenn die Nutzung allerdings landwirtschaftlich bleibt, sollte da kein Problem sein.
Es gibt, je nach Bundesland, Genehmigungspflichten bei der Veräußerungen von Höfen, Teilen davon, und landwirtschaftlichen Flächen. Der Verkauf muss dann von einer Behörde genehmigt werden. Allerdings gibt es auch genehmigungsfreie Geschäfte. Ob das hier gegeben ist, sollte man bei der zuständigen Behörde erfragen.
Außerdem muss natürlich eine Vermessung erfolgen, wenn es Teil eines größeren Grundstücks ist. Vielleicht meinte er ja das.