Wieviele Wohnküchen dürfen in einer Wohnung sein?


15.02.2025, 16:49

Herzlichen Dank AN ALLE für die vielen Rückmeldungen und Gedanken!

Ich, Eigentümer und derzeit nicht interessiert etwas vermietungstechnisch zu konstruieren, habe lediglich das Problem, dass die Behörde bei einer Bauanzeige anhand von "Wohnküchen" die Anzahl der im Haus befindlichen Wohneinheiten festmachen will. (Im Bebauungsplan der Region sind pro Grundstücke mit mind. 600m2 ein Haus mit 2 Wohneinheiten erlaubt. Ich habe aber gesamt 5(!) Wohnküchen/Kochnischen in zB. Lagerraum, Gang und Abstellraum hineingeschrieben, damit zB. im Lagerraum nach getaner Gartenarbeit oder zur Jause rudimentär gekocht werden kann.)

Ich finde allerdings nirgendwo in den Bauordnungen einen Passus, dass anhand nur einer Wohnküche eine Wohneinheit bestimmt werden kann.

Im beanstandeten Fall soll diese Wohnküche eine Art „Stube“ (Gemeinschaftswohnküche) darstellen, was von der Behörde, weil über die Terrasse von außen zugänglich - sofort als eigene Wohneinheit gesehen wird ….

Was die Kommunen derweil alle nicht erkennen, ist, dass wir uns es nicht mehr leisten können, alles abzureißen und neu zu bauen. Wir werden den Bestand besser, angepasster verwenden und adaptieren müssen. Wir werden uns damit abfinden müssen, dass nicht mehr alles auf technischen Letztstand gebracht werden kann, einzelne Dämmwerte punktuell nicht erreicht werden können, weil dies einen erheblichen baulichen Aufwand bedeuten würde. Wir werden Normen und Gesetze anpassen müssen. Wir. Nicht die Industrie. Die muss nämlich auch schön langsam aufwachen, damit sie Dinge produziert, die wir uns noch leisten können!

BTW das Grundstück hat über 1200m2. Dh. ich könnte abreissen und 2 Häuser mit je 2 Wohnungen hinstellen. Also hätte ich zumindest "Anrecht" auf 4 Wohnküchen!

lg idipferl

10 Antworten

Um zu Unterscheiden kann man sich an folgenden Faktoren orientieren:

  • Gibt es zwei separate Eingänge für die Bereiche mit den zwei Küchen?
  • Können die Wohnbereiche unabhängig voneinander genutzt werden?
  • Gibt es für beide Bereiche separate Sanitäreinrichtungen (Bäder, Toiletten)?
  • Wie ist die Immobilie im Grundbuch und in der Baugenehmigung ausgewiesen?
  • Werden die Einheiten getrennt abgerechnet (Strom, Wasser, Heizung)?

Es gibt keine feste Definition, aber das Vorhandensein von 2 Küchen ist nur ein Hinweis darauf dass eine Immobilie in 2 Wohneinheiten aufgeteilt wurde. Und das alleine hat keinen Halt. Auch ein zweites Bad fände ich selbst in Kombination mit 2 Küchen nicht ausreichend.

Am kritischsten sehe ich getrennte Nebenkostenabrechnungen, also eigene Zähler für jede Parzelle. Das wäre am Ehesten ein Indiz.

Nein.

Das Expose zeigt das aber genau,

Es wäre enorm unüblich.

Bei 2 Etagen waren es vielleicht mal 2 Wohnungen. Aber du weisst doch selber, dass zu 2 Wohnungen auch 2 Bäder/WC gehören. Zumindest wenn das fehlt, hast du den Salat, dass du das einbauen darfst, wenn du 2 Wohnungen möchtest.

Du musst dir das Objekt nun mal anschauen, und dir diese Mühe machen, Wir können nur spekulieren.

Einfamilienhaus ungleich Wohnung.

Es lässt ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung vermuten, es kann aber auch eine nicht genehmigte Nutzung von Räumen sein.

Wenn mein Kind in seinem.Schlafzimmer noch eine Mini Wohnküche unterbringen.will. - bleibt das Haus immer noch ein Einfamilienhaus.

Ich schließe mich der Antwort von Alita18 an, allerdings wäre es vielleicht sinnvoll, wenn du erklären würdest, was für ein Problem du damit hast, denn die Antwort ist natürlich auch davon abhängig.

Ja, theoretisch wird das dann als eine zweite Wohnung gewertet, oder als Einliegerwohnung, wenn z.B. Angaben über Wohnraum gemacht werden müssen.