Muss mein Haus oder Wohnung immer für Feuerwehr und/oder Rettungsdienst erreichbar sein?
Vor meinem Grundstück und somit auch vor der Einfahrt wird demnächst die Strasse aufgerissen und wie ich das so im Ort beobachten kann, müssen die jeweiligen Anwohner ihre Fahrzeuge oft weit entfernt und an den unmöglichsten Stellen parken um mobil zu bleiben.
Nun meine ich, mal gehört zu haben, dass die Zufahrt zu einem Grundstück wegen dem Rettungsdienst/der Feuerwehr zumindest nach Feierabend der Baufirma immer gewährleistet sein muss. Stimmt das? Oder täuscht mich da meine Erinnerung?
3 Antworten
Jedes Haus muß anfahrbar sein. Während des Baubetriebs geht man davon aus, dass störende Fahrzeuge weggefahren werden können.
Parkende Autos von Anwohnern stören sowohl die Bauarbeiten als auch Notfallfahrzeuge.
Schau mal in die BauO deines Bundeslandes. Unter Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken stehen die rechtlichen Erfordernisse.
Solange die Feuerwehr nicht mit Hubrettungsfahrzeugen den 2. Rettungsweg gewährleisten muss ist eine direkte Zufahrt nicht zwingend notwendig.
Wenn du ein großes Grundstück hast kannst du dein Haus ja auch weit ab von der Straßen bauen. Erst ab 50 m ist eine Zufahrt notwendig.
Bei Baumaßnehmen ist gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung vorhanden. Probleme bespricht man vorzugsweise mit dem zuständigen Bauamt.
Schreibe Bau- und Ordnungsamt an.
Wo steht das?