Fremde Pipi auf dem eigenen Grundstück. Kann man die Person anzeigen?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo! Wenn das ein Mensch war kannst Du natürlich Anzeige erstatten aber Du musst schon den Täter präsentieren man wird keinen großen Aufwand in die Ermittlungen investieren

Und ein DNA-Test  wäre da sicherlich zu viel Aufwand

Bei einem Verfahren könnte es sogar sein dass dieses wegen Geringfügigkeit eingestellt wird sonst gibt es eine kleine Ordnungsstrafe.

Bei einem Hund kannst Du übrigens nichts machen

Dir einen schönen Abend

Anzeige gegen Unbekannt wegen Hausfriedensbruch und Wildpinkeln.

Ein DNA-Test ist nur dann sinnvoll, wenn eine Vergleichsprobe vorhanden ist. Alternativ ginge auch ein Massentest, es ist allerdings unwahrscheinlich, dass ein Richter dies wegen einer Urinpfütze veranlässt. Die Kosten stehen in keinem Vergleich zu dem Schaden durch die Urinpfütze.

Damit jemand zu einer Geldstrafe verurteilt wird, muss die Stastsanwaltschaft eine Anklage erheben, ein Gericht muss die Klage annehmen, dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, und am Ende zu einem Urteil.

Sowohl der Test als auch die Anklage werden wegen Geringfügigkeit nicht durchgeführt bzw. angenommen.

Falls der Urin von einem Hund stammt, mit Wasser wegspülen, Stelle trocknen lassen, reichlich Pfeffer darauf verteilen.

Hallo ELITE HIGH SCHOOL,

was glaubst du wie oft Katzen, Igel, Marder, Vögel und hin und wieder Hunde auf deinem Grundstück Pipi machen und du davon nicht mal etwas mitbekommst. Du kannst dir sicher sein, dass wenn da jemand mal dringend musste, dann musste das halt dringend sein und war kein persönlicher Anschlag auf deine Komfortzone. Ist dir vlt (als Kind!?) auch schon mal passiert.

Ja, du kannst das der Polizei melden. Es ist grundsätzlich auch verboten, auf fremde Grundstücke zu pinkeln. Die Polizei hat aber aktuell anderes zu tun, als den Wildpinkler zu fangen.

Einen DNA-Test könntest Du auf eigene Kosten machen, aber das Ergebnis würde niemanden interessieren.

Sicher kannst Du das der Polizei melden, der Rest ist aber übertrieben.
Urinieren in der Öffentlichkeit ist nur eine Ordnungswidrigkeit, dafür gibt es keine Geldstrafe sondern nur ein Verwarngeld, allerhöchstens ein Bussgeld.
Einen DNA-Test würde die Bussgeldstelle dafür sicherlich nicht finanzieren, das müßtest Du aus eigener Tasche veranlassen. Dann hättest Du aber das Problem an eine Vergleichsprobe heranzukommen, weil nämlich kein Straftatbestand vorliegt, der eine solche Probenbeschaffung rechtfertigen würde.

Zivilrechtlich kannst Du natürlich den Schaden einklagen, sofern einer entstanden ist, die Kosten für eine Reinigung der Oberflächen z.B.