Fremde Person auf Grundstück mit Aufnahme?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn dein Grundstück nicht komplett eingezäunt, umfriedet und durch Tore oder Gitter verschlossen ist, ist das kein unbefugtes Betreten.

Wenn er sich also nicht an irgendwelchen Schlössern zu schaffen macht, wäre das nicht strafbar und die Polizei hätte wohl keine Handhabe.

Gruß S.

Na da er wusste, dass er per Video zu sehen ist, wird er wohl keine bösen Absichten gehabt haben.

Vielleicht einer vom Tierschutz der sich die Zwingerhaltung ansehen wollte, also ob es da abmahnfähige Verstösse gibt.

Gibt da leider immer wieder schwarze Schafe, denen man nur über den Geldbeutel beibringen kann sich korrekt zu verhalten.

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/TierSchHuV.pdf

Bilder speichern und abwarten, vielleicht war es ganz harmlos? Grundsätzlich ist ein Betreten von frei zugänglichen Grundstücksflächen und Streicheln fremder Hunde nicht verboten.