Filmaufnahmen mit Drohne?


28.07.2022, 10:35

Auf einer Drohnenversicherungsseite habe ich diese beiden Infos gefunden:

Grundstücke und Gebäude: Fremde Grundstücke und Gebäude dürfen ohne Einverständnis fotografiert oder gefilmt und die Aufnahmen veröffentlicht werden, soweit der Standort des Foto-Apparats öffentlich zugänglich ist.

Landschaften und Naturschutzgebiete: Landschaften dürfen ohne Erlaubnis aufgenommen und die Bilder veröffentlicht werden, solange auf den Aufnahmen keine fremden Personen klar erkennbar sind. Vorsicht sollten Sie walten lassen, wenn Sie Ihre Drohne in einem Naturschutzgebiet fliegen lassen wollen. Obwohl Luftaufnahmen von unbelassener Natur sicher wunderschön anzusehen sind, ist das Fliegen mit der Drohne in Naturschutzgebieten oft verboten.

4 Antworten

Hi,
Rechtsicherheit wirst du hier eher nicht bekommen.
Hier sind nur Laien unterwegs.
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Darf ich auf öffentlichem Grund mit einer Drohne Filmaufnahmen machen?

Lässt sich so pauschal nicht sagen.
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab - unteranderem auch von dem Modell, dass du benutzt oder wo du gerade bist. Auch die jeweilige Situation spielt eine entscheidende Rolle usw.

Wie ist die Rechtslage wenn die Drohne lediglich über öffentlichem Grund fliegt, aber Sicht auf ein privates Grundstück z.B. ein Feld, oder einen Acker hat?

Auch das lässt sich pauschal nicht sagen und hängt von den Umständen ab. Das Thema ist ziemlich komplex und dementsprechend kompliziert. Das lässt sich nicht in ein paar Worten sagen. Nicht umsonst sind die Gesetzestexte einige Seiten lang...

Auf einer Drohnenversicherungsseite habe ich diese beiden Infos gefunden:

Was eine Versicherungsseite sagt, ist mehr oder minder egal.
Entscheidend sind offizielle Angaben der Behörden -- wie dem Luftfahrtbundesamt beispielsweise. Daher gehe ich auf dein Zitat auch nicht weiter ein - es sei nur gesagt, dass es so einfach nicht ist und so pauschal auch eher nicht stimmt...

Du willst dich informieren?
Dann tue es bitte über die offiziellen Seiten wie beispielsweise dem Luftfahrtbundesamt (LBA). Hier ein Link zu denen:

https://www.lba.de/DE/Home/home_node.html

Alle Angaben ohne Gewähr.
Ich bin auch nur ein Laie, der sich irren kann.

LG

Am besten, du fliegst erstmal irgendwo, wo weit und breit keine Menschenseele anzutreffen ist. Natürlich nicht in einem Naturschutzgebiet oder in der Nähe von Autobahnen oder in der Nähe von Flugplätzen oder in der Nähe von Sendeanlagen und dann auch nicht höher als 120 Meter (aufpassen, wenn du auf einem Berg startest) ...

Theoretisch brauchst du auch eine Genehmigung vom Bundesluftfahrtamt und ebenso eine Drohnen-Haftpflichtversicherung....

Erstmal die Drohne bei der Luftfahrtbehörde anmelden und versichern.

Ich denke ein Feld oder Acker sind okay, aber Wohngrundstücke nicht