Fremder, man ist in meinem Grundstück (Einbruch randaliert)?

alterzapp  01.03.2024, 15:42

Okay, was ist denn die Frage?

Adolf190Uni 
Fragesteller
 01.03.2024, 15:44

Was Soll ich Tun??

7 Antworten

Naja okay. Also dass er Müll herumwirft, ist nicht gut.

Aber, Du musst das noch etwas genauer erklären. Ist das ein Waldstückchen an Deinem Grundstück, wo er drauf herumläuft? Hüpft er absichtlich über einen Zaun oder so?

Vielleicht weiß er gar nicht, dass er sich auf einem Privatgrundstück befindet? Und terrorisieren kann er doch auch keinen, wenn da weit und breit niemand ist.

Vielleicht ist er auch etwas neben der Spur. Niemand tritt doch absichtlich in einen Hundehaufen, nur um ihn flächig zu verteilen.

Das sieht nicht nach einem Grundstück aus, vielmehr als ob er mit seinem Hund dort Gassi geht. Wenn es ein Waldstück ist, nimmt er vermutlich jeden Tag diesen Weg.

Ist das dein Garten (am Haus)? = dann zeig ihm an...

Ist das dein Waldgrundstück? = dann besteht freies Betreuungsrecht...

...aber du kannst ja z. B. ein Borreliose-Warnschild aufstellen, oder Vorsicht Kamera...

(Aber sei vorsichtig, dort, im öffentlichen Raum Kameras zu nutzen - sonst kann er DICH anzeigen...)

Da stellt sich mir die Frage, wenn es so weit abgeschieden ist, ob er überhaupt erkennen kann, dass es sich um anderes Grundstück handelt, wie der Wald drumrum? Stehen da Schilder (Betreten verboten) oder ein Zaun? Also woher soll er das wissen?

Auch der Wald gehört natürlich jemandem, aber da ist der öffentliche Zugang erlaubt. Wenn Du da inmitten der Pampa ein Grundstück hast und nicht möchtest, dass da jemand es betritt, musst Du das kenntlich machen - wie auch immer.

Aber, wenn er immer zur selben Zeit kommt ist das doch ganz einfach. Geh zur Polizei und schick sie zu dieser Uhrzeit hin. Entweder sie reden mit ihm und er macht das nicht mehr (Platzverweis) oder mit Dir (Eigentumssicherung).

Ist denn das Grundstück eingefriedet und somit auch als Privatgrund erkenntich? gemäß den Bildern handelt es sich um ein Waldgrundstück - da besteht öffentliches Betretungsrecht. Dann darf da auch keine Kamera hägen, die Bilder von Personen aufnimmt - denn das ist ein Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte Dritter, und kann zu einer Anzeige und zu einer Unterlassungsaufforderung führen.