Getränkehändler Brause will seinen Getränkemarkt vergrößern und möchte von seinem Nachbarn Scholl etwa 100 m2 von dessen Grundstück kaufen. Der übliche Grundstückspreis in dieser Gegend beträgt 200,00 €/m2, was Brause auch bekannt ist. Scholl verlangt jedoch 1 000,00 €/m2, insgesamt also 100 000,00 €, womit Brause nach längeren Verhandlungen einverstanden ist. Beim Notar wird ein entsprechender Grundstückskaufvertrag notariell beurkundet. Brause zahlt den vereinbarten Kaufpreis von 100 000,00 € und wird als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Nachdem Brause sich die ganze Angelegenheit nochmals überlegt hat, wird ihm die geplante Baumaßnahme doch zu teuer. Er verlangt von Scholl die Rückzahlung der bezahlten 100 000,00 € gegen Rückübereignung der Grundstücksfläche von 100 m2 mit der Begründung, der Kaufvertrag sei wegen Wucher nichtig, weshalb er die 100 000,00 € bezahlt habe, ohne hierzu verpflichtet gewesen zu sein. Scholl weigert sich. Wer ist im Recht? Hat jemand hier eine Begründung für?