Mit welchem Betrag muss die Einlage bewertet werden?
Ein Steuerpflichtiger führt 10 Aktien, die er für 11 000 € privat gekauft und die letzten fünf Jahre als Privatvermögen gehalten hat, seinem Betrieb zu. Der Teilwert (Börsenkurs) betrug am Tag der Einlage 19 000 €. Mit welchem Betrag muss die Einlage bewertet werden?
2 Antworten
was der Betrieb für eine Rechtsform hat wird nicht angegeben. Wie willst Du also hier eine sinnvolle Auskunft erhalten. Im Übrigen kann man das selbst recherchieren.
Bei der Gelegenheit solltest Du berücksichtigen, das dies als steuerpflichtiger Verkauf gelten kann. Da es privat gekauft wurde, ist die Frage, ob dem Finanzamt Dein Nachweis dazu ausreicht, wenn überhaupt vorhanden.
Ansonsten wird ein steuerlicher Vorgang ausgelöst, der den vollen Wert am Tag des Übergangs als steuerpflichtig erachtet, als wenn Du die Aktien geschenkt erhalten hättest. Daher besser vorher prüfen, als nachher ungerechtfertigt hohe Steuer zahlen.
§ 6 EStG hilft weiter:
stimmt, aber nicht bei jemanden, der/die andauernd seine Hausaufgaben hier einstellt.
Grundsätzlich hat jede/r die Hausaufgaben erst einmal selbst zu erledigen.
Hilfestellung will ich ja gerne leisten, aber nicht Lösungen präsentieren
Etwas genauer wäre schon schön.