Mit welchem Betrag muss die Einlage bewertet werden?

2 Antworten

was der Betrieb für eine Rechtsform hat wird nicht angegeben. Wie willst Du also hier eine sinnvolle Auskunft erhalten. Im Übrigen kann man das selbst recherchieren.

Bei der Gelegenheit solltest Du berücksichtigen, das dies als steuerpflichtiger Verkauf gelten kann. Da es privat gekauft wurde, ist die Frage, ob dem Finanzamt Dein Nachweis dazu ausreicht, wenn überhaupt vorhanden.

Ansonsten wird ein steuerlicher Vorgang ausgelöst, der den vollen Wert am Tag des Übergangs als steuerpflichtig erachtet, als wenn Du die Aktien geschenkt erhalten hättest. Daher besser vorher prüfen, als nachher ungerechtfertigt hohe Steuer zahlen.

lesterb42  11.05.2020, 11:53

Etwas genauer wäre schon schön.

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1strabag  11.05.2020, 11:56
@lesterb42

stimmt, aber nicht bei jemanden, der/die andauernd seine Hausaufgaben hier einstellt.

Grundsätzlich hat jede/r die Hausaufgaben erst einmal selbst zu erledigen.

Hilfestellung will ich ja gerne leisten, aber nicht Lösungen präsentieren

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