Verluste werden nicht erstattet.

Bei Punkt 1 trägt der Broker/die Bank die Verluste vor ins nächste Jahr.

Bei Punkt 2 verrechnet das Finanzamt die Verluste mit Gewinnen von einem anderen Institut. Wenn das nicht möglich ist trägt das Finanzamt die Verluste vor ins nächste Jahr.

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Du musst die auf jeden Fall nachreichen.

Im Falle einer Erstattung hast du auch nichts zu befürchten.

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Du musst vom Kaufpreis (Lt. Notarvertrag zzgl. Grunderwersteuer, Notarkosten und ggfs. Makler) erst einmal den Grund und Boden-Anteil abziehen, damit du den Gebäudewert hast.

Dieser Wert ist dann maßgeblich.

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Man muss nicht unbedingt zusammen wohnen, aber man sollte sich schon regelmäßig gegenseitig besuchen, nachweislich.

Und die Fahrten können natürlich nicht bgesetzt werden, an Vergnügungsfahrten möchten sich die anderen Steuerzahler nämlich nicht beteiligen :) :) :)

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  1. Ja, wenn du dich wie alle anderen für den gehobenen Dienst bewirbst
  2. Natürlich auch alle drei Jahre, im gehobenen Dienst hast du das Pensum des Mittleren Dienst bereits nach drei Monaten absolviert
  3. natürlich nur Anwärter-Bezüge
  4. Jeden Monat ein Gehalt, was auch sonst ????
  5. kommt drauf an, wo gerade Stellen frei sind
  6. nein, nur nach dem Studium für den gehobenen Dienst, also Diplom-Finanzwirt (FH) und danach absolvierter Steuerberaterprüfung
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Das Problem kenne ich, darüber habe ich bereits ein Buch geschrieben:

https://www.worldofbooks.com/de-de/buecher/dr-richard-jacob/leben-mit-einem-grossen-penis-rat-und-weisheiten-fur-manner-die-auerordentlich-g/9783868834444?gclid=CjwKCAjwo4mIBhBsEiwAKgzXOAUhvSHTZ9lNJaiTKURhr4uBPhXJL2h3QfovasnkrE29Z_hcgAxIIhoCxM4QAvD_BwE#GOR010932130

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Kommt auf die Behörde an.

In manchen Behörden geht es direkt zum Sachbearbeiter, in anderen Behörden erst über die Poststelle, dann zur Amtsleitung, danach zum/zur Vorgesetzten des/der Bearbeiters*in, danach erst zur eigentlich zuständigen Person.

Das kann insgesamt schon mal eine Woche dauern.

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Das zu versteuernde Jahreseinkommen wird um 7.400 € gemindert, monatlich also um 616 €.

Damit kannst du in einem Brutto-Netto-Rechner arbeiten.

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Nein, eine Einkommensteuererklärung nicht, wenn keine anderen Einkünfte vorliegen.

Eine Anlage EÜR wäre aber empfehlenswert, damit das Finanzamt davon Kenntnis erlangt, dass du unter dem Freibetrag liegst.

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Wenn du in D weiterhin gemeldet bleibst könnte es sein, dass du weiterhin in D steuerpflichtig bist, das kommt auf das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Staat an.

Könnte also nachteilig sein.

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Ein Verlustvortrag besteht nicht aus einem negativen zu versteuernden Einkommen, sondern aus einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte.

So steht's im Gesetz:

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html

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Auch wenn er nicht in Bremen wohnt, diese Seite habe ich bei der google-Suche gefunden, aber hier gibt es vielleicht viele Anregungen, was man machen könnte:

https://www.freiwilligen-agentur-bremen.de/engagementboerse/

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Der Tagesablauf ist sehr unterschiedlich, da es sehr viele verschiedene Tätigkeiten beim Finanzamt gibt, allein z.B. Innendienst und Betriebsprüfung unterscheiden sich erheblich.

Das Studium ist sehr anspruchsvoll, du wirst keine Langeweile haben, dafür blickst du in viele Bereiche rein, wie z.B. Firmenrecht, Erbrecht, Vermietung, etc

Und wenn es einem im Finanzamt nicht gefällt kann man hinterher die Steuerberaterprüfung ablegen, die theoretischen Voraussetzungen hat man schon erfüllt.

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Du musst da auch nicht hinfahren, ds kann man alles schriftlich regeln.

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Das muss man natürlich im Verlustjahr geltend machen.

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Das ist nun zu spät, das hätte zusammen mit der jeweiligen Einkommensteuererklärung erklärt werden müssen.

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Die Rentenversicherung ist eine Versicherung, deswegen heißt sie auch Versicherung und nicht Steuer.

Ja natürlich kann man die umgehen.

Nur als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter bist du Zwangsmitglied in deiser Versicherung.

Du hast Alternativen: Gewerbetreibender, Vermieter, Kapitalanleger, Beamter.

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