Gibt es sowas wie "Gewohnheitsrecht"?

16 Antworten

Ich denke nicht, aber viele werden die Abkürzung doch noch nehmen. Da musst du eben konsquent auftreten und den Leuten beibringen, dass damit nun Schluss ist.

Ich habe eine Obstplantage, da gehen die Hundsrunden-Leute auch gerne durch und bedienen sich noch dabei. So langsam hat jeder Hundefreund begriffen, dass ich das nicht mehr dulde und meine Obstwiese kein Hundesch...platz ist, notfalls werde ich diese Missachtung gerichtlich ahnden lassen.

Das schlimmste ist, wenn ich auf meine Leiter steige und vom Hundekost an den Schuhen die ganze Leiter ist mit Hundesch... versaut ist, da bekomme ich den Ekel und fast die Krise. Wenn ich Kirschen ernte und dazwischen immer wieder meine Schuhe, Leiter und Hände vom Hundekot reinigen muss, die das ziemliche Sauerei.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Maxxam2015 
Fragesteller
 10.07.2020, 07:26

Wir würden eine Mauer hochziehen. Wollen ein einheitliches Bild haben und vorallem gibt es sonst besuch von den Wildtieren wie z.B. Wildschweine.

Das mit den Haufen kommt mir bekannt vor.

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Maxxam2015 
Fragesteller
 10.07.2020, 07:36
@mrlilienweg

Haben bereits um unser Haus/Grundstück eine 2,50 m hohe Mauer. Haben uns komplett abgeschirmt.

Hatten Anfangs eine offene Einfahrt und da sind irgendwelche Senioren bei uns im Vorgarten herumspaziert und haben die Blumen abgeschnitten.

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In diesem Fall gibt es kein Gewohnheitsrecht.

Wenn er das Ding umfriedet durch Zaun, Mauer oder ähnliches, ist es sowieso vorbei.

Maxxam2015 
Fragesteller
 10.07.2020, 07:31

Hatte nur bedenken, dass wir dann Post vom Anwalt oder sonst was bekommen. Die Leute sind momentan nur auf Ärger aus.

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SirKermit  10.07.2020, 08:08
@Maxxam2015

Dann lasst sicherheitshalber prüfen, ob eine 2,5 Meter hohe Mauer von der geltenden Bauordnung oder einem Baurecht erlaubt ist. Typisch genehmigungsfrei wären ca.1,8 Meter.

Damit könnte man euch Ärger bereiten.

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Maxxam2015 
Fragesteller
 10.07.2020, 08:38
@SirKermit

Die Genehmigung haben wir bereits. Das ist kein Problem.

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PlueschTiger  23.07.2020, 11:53
@Maxxam2015

Dann fragt einfach mal bei den Behörden nach, wie das ist. Auch wenn die keine Detailrechtsberatung machen könnten, können die wenigstens hinweise geben wie die Rechtslage sein kann. Zudem sollte die Behörde wissen das der Weg (welcher vielleicht sogar illegal dort existierte) dort durchtrennt wird und es genehmigen wäre schon mal ein Angriffspunkt weg. Es wäre durchaus eine Idee mal nach der rechmäßigkeit des Weges dort zu fragen.

Meines verständnisses nach bezieht sich Gewohnheitsrecht auch mehr auf Fälle wo es bereits länger enge Verbindungen gibt. Wäre es in der Vergangenheit bereits euer Grundstück gewesen und ihr hättet es geduldet dann wäre meiner Meinung nach ein Verweis darauf verständlich, doch ihr habt es erst gekauft, somit kann man theoretisch euch gegenüber kein Gewohnheitsrecht geltent machen.

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Maxxam2015 
Fragesteller
 26.07.2020, 09:34
@PlueschTiger

Wir haben jetzt erstmal Bauzäune um das Grundstück aufgestellt nachdem der Bauer sein Getreide abgemacht hat.

Bisher regt sich nur ein ältere Nachbar von 2 Straßen weiter auf, dass er dort nicht direkt ins Feld reinkommt.

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Gewohnheitsrecht stammt aus einer Zeit, als es noch nicht viele geschriebene Gesetze gab. Seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900 kann man sich nur noch dann auf Gewohnheitsrecht berufen, wenn es keine andere Rechtsquelle gibt. Ein Gewohnheitsrecht entfällt, wenn entgegenstehendes Recht in Kraft tritt.

Das ist beispielsweise beim Wegerecht der Fall. Bei diesem können sich Grundstückseigentümer heute nicht mehr auf ein Gewohnheitsrecht berufen. Das bekräftigte der Bundesgerichtshof im Januar 2020 mit einem Urteil (Az.: V ZR 155/18). Weiterhin gültig bleiben Wegerechte, die aufgrund einer Grunddienstbarkeit, eines Vertrages oder die gesetzlich aus Gründen eines Notwegerechts bestehen. Dies ist im BGB im Paragrafen 917 geregelt . Dann sind aber die betroffenen Nachbarn durch eine Geldrente zu entschädigen. Konkret bedeutet das: Wenn es überhaupt keinen Zugang zum Grundstück gibt, so gibt es ein Notwegerecht. Ist der vermeintliche Notweg aber lediglich bequemer als eine vorhandene Verbindung, so gibt es kein Notwegerecht.

Gibt es schon.

Ist aber bei dir, so wie sich das liest, eher nicht der Fall und somit kein Problem.

Zum einen müsste man da prüfen, ob dieses auf dem Weg gehen wirklich von der Allgemeinheit so gesehen wird oder eben nur von diesen Hundebesitzern.

Ansonsten wäre es nur dann interessant (zusammen mit § 917 BGB) wenn man z.B. nuun auf ein Grundstück A keinen Zugang mehr hätte, wenn das Grundstück B mit dem Zugang zu Grundstück A nun verkauft würde (oder ähnliches). Dann würde sich wahrscheinlich ein Notweg nach eben § 917 BGB ergeben. Heißt in diesem Fall: der Bewohner von Grundstück A dürfte weiterhin über das Grundstück B zu seinem Grundstück gelangen dürfen.

Maxxam2015 
Fragesteller
 10.07.2020, 07:18

Natürlich gehen auch tagsüber öfters mal andere den Weg zum spazieren, aber meistens sind es die Hundebesitzer die entlang unsere Grundstücksmauer ihre Hunde das Geschäft machen lassen und noch nicht mal aufheben...

Wir sind selber Hundebesitzer aber sowas kennen wir nicht. Der Bürgersteig ist oft auch schon mit Haufen übersät. Hab neulich einen dabei erwischt und darauf bestanden, dass er es wegmacht. Seitdem lässt er sein Hund auf der anderen Straßenseite beim Nachbarn machen.

Das Grundstück wäre am Rand und es müsste da keiner durch

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qugart  10.07.2020, 07:26
@Maxxam2015

Einfrieden und gut is.

Meint trotzdem jemand durch zu müssen, ist das halt Hausfriedensbruch.

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Nö, war bei uns auch so.

Das Feld wurde bebaut, die Gassi-Geher bekamen auch keinen Schlüssel durchs Haus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung