Ist es häufig so, dass Menschen in sehr kleinen Dörfern in unglücklichen Beziehungen bleiben, damit sie nicht nach der Trennung ausgegrenzt werden?

Ich kenne jemanden, der in einem 550 Einwohner Dorf lebt und seit 12 Jahren gebunden ist und mit der Partnerin ein Haus gekauft hat.

Ihre Eltern und Freundinnen wohnen direkt in der selben Straße in den umliegenden Häusern.

Seine Freunde wohnen im selben Dorf und in angrenzenden Dörfern, sowie in anderen Städten.

Die Freundeskreise von ihm und ihr überschneiden sich stark, zudem gibt es oft Dorf Events, wo beide eingeladen sind.

Seine Eltern wohnen 20 km entfernt.

Jeder kennt im Dorf jeden und man besucht sich spontan.

Nun hat er sexuell andere Bedürfnisse als seine Partner (er ist devot). Traut sich das nicht zu sagen und lebt es woanders aus.

Auch im Privatleben kriselt es schon länger, sie streiten täglich, er macht Überstunden, sie macht Party mit Freundinnen.

Gemeinsam machen sie fast nichts, die Erotik ist kaum noch vorhanden und die Streits eskalieren in Beleidigungen. Oder es wird sich angeschwiegen.

Warum trennt man sich dann nicht? Das Haus ist abbezahlt und könnte verkauft werden.

Ist es denkbar, dass die Angst vor Gerede und dem Wissen, dass der Freundeskreis sich aufspalten wird, denkbar als Grund, zusammen zu bleiben?

Dass man denkt, wenn ich gehe, ist nicht nur die Beziehung und das Haus weg, sondern sämtliche Soziallontakte müssen sich für einen von beiden bei zukünftiger Freizeitgestaltung entscheiden?

Liebe ist da definitiv nicht mehr im Spiel. Ist die Angst vor der Reaktion der Gemeinschaft ein denkbarer Grund?

Bitte keine Diskussion, woher man weiss, ob Liebe im Spiel ist, darum geht es hier nicht. Er geht fremd, macht Überstunden und ist kaum noch zu Hause. Sie plant alles ohne ihn.

Es geht rein darum, hat eine Gemeinde soviel Einfluss, ja oder nein?

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Kleinunternehmer KFZ?

Guten Abend zusammen.

folgend zur derzeitigen Sachlage.

ich bin Besitzer eines Eigenheims.

ebenfalls Besitzer einer doppelgarage die zu diesem Grundstück gehört.

ich selbst bin gelernter KFZ Mechatroniker, habe die letzten Jahre im Kundenservice gearbeitet und arbeite momentan als vertriebler im Teile und Zubehör Handel.

mir macht es natürlich selbstverständlich weiterhin Spaß an Kraftfahrzeugen zu arbeiten.

nun kam mir natürlich der Gedanke, ein Kleinunternehmen zu gründen welches ich nebenberuflich ausführen würde.

da ich keinen Meistertitel besitze weiß ich natürlich dass ich keinerlei arbeiten an bremsen Airbags oder sonstigen sicherheitsrelevanten Anlagen durchführen darf.

aus diesem Grund spiele ich mit dem Gedanken, in meiner kleinen Werkstatt diverse Dienstleistungen wie sicherheitschecks, Nachrüstungen von Parkdistanzkontrollen, Anhängerkupplungen, marderabwehrsystemen und audio/Navigationssystemen anzubieten.

nun stellen sich mir natürlich mehrere rechtliche Fragen und wie so eine Anmeldung abläuft.

darf ich rechtlich gesehen mein Grundstück gewerblich nutzen obwohl es in einem Wohngebiet liegt ?

der Vorbesitzer hatte hier ebenfalls ein Gewerbe als Schreiner angemeldet aber ich möchte mich natürlich 100% absichern.

falls jemand hier aus dem Handwerk kommt, darf ich die genannten arbeiten wirklich alle ausführen ohne in die meisterpflicht zu rutschen?

reicht die Rechnungslegung für den Anfang auch ganz normal über excel ? Weil viele Warenwirtschaftssysteme natürlich immense Kosten im Monat produzieren.

wie schaut das Ganze als Kleinunternehmer mit der neuen Verordnung zum Kassensystem 5 aus ?

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In fremdes Grundstück eingedrungen?

Hallo,

ich bin 17, der dümmste Mensch auf der Erde und habe eben etwas sehr dummes gemacht. Also wir haben ein Garten etwa 4km von unserem Haus entfernt. Ich gehe immer dahin um unser Stall zu schließen. Nun war mir langweilig und ich habe etwas mit dem Fußball gekickt. Neben unserem Garten sind nur andere Gründstücke bzw. andere Gärten die so 100m ca. lang sind. Der Ball ist in den Garten des Nachbars. Diesen Nachbarn kennen wir nicht und haben den noch nie gesehen. Nun aus einer Mücke mache ich Dummkopf einen Elefanten. Anstatt eventuell paar Tage zuwarten, dachte ich mir ich hole es selbst (dumme und unnötige Entscheidung). Zunächst habe ich mit den Händen probiert den Ball durch den Zaun quasi nach oben zu bugsieren, hat nicht geklappt. Aber ich wollte unbedingt den Ball holen und habe selbst mit Gegenständen zb einer Hacke und einmal mit einer Schaufel probiert ihn zu holen, hat nicht geklappt. Dann bin ich auf die dümmste Entscheidung nach so vielen Jahren gekommen und wollte mit einer Leiter den Ball holen. Das ging nicht so ganz, da die Leiter nicht groß genug war. Als es dunkel war habe ich die Leiter so nah ans Zaun gestellt, bin dann drauf und habe mich an eine große Eiche die im Garten des Nachbars ist festgehalten und so rüber geklettert. Dabei sind kleine Äste abgebrochen und dabei ist ein großer Ast durch die Lücke des Zauns hindurch. Diesen kann man nicht bewegungen und der steckt im Zaun fest. Ich habe den Ball geholt, rüber gespielt. Bin dann auf die Eiche wieder geklettert und auf die Leiter, dabei sind wieder Äste kaputt gegangen. Also Fazit: Ich habe einen guten Tag (da ich in der Schule eine sehr gute Arbeit zurückbekommen habe) kaputt gemacht, habe die Eiche geschädigt und damit den Garten des Nachbars. Da ich so spät nachhause kam habe ich meiner Mutter nur gesagt, dass der Ball im Baum steckte und ich ihn geholt hätte ohne rüber gegangen zu sein, dies ist eine Lüge. Sie war verständlicher Weise wütend und meint, dass die Leute denken ich wäre ein Dieb (dem stimme ich auch zu.. auch wenn da keine Leute waren). Nun habe ich extrem Angst, man sieht die Äste die durch das Zaun in unser Garten gehen. Ich habe extrem Angst und bin so enttäuscht. Warum habe ich sowas gemacht… Das ist ja Hausfriedensbruch und ich habe Angst, dass meine Eltern sehr viel Geld zahlen müssen oder noch schlimmeres. Ich stelle mir vor wie mein Vater nichts ahnend von der Arbeit kommt und das morgen sieht. Ich bin frustriert. Bitte kann jemand irgendwie sagen was passieren könnte.

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Grenzbebauung/Aufstockung möglich?

Hallo zusammen 

Wir planen die Übernahme meines Elternhauses sofern die Möglichkeit besteht den vorhandenen 70 qm grossen Flachdachbungalows um ein Stockwerk zu erhöhen. (NRW)

Problem ist das es sich hier um eine Grenzbebauung handelt(Haupthaus meiner Eltern ist ein Reicheneckhaus) 

Der Bungalow wurde in den 1984 von den Vorbesitzern unseres Hauses erbaut. 

Es gibt zu dem Bauvorhaben keine Baulasteintragung sondern nur eine schriftliche Genehmigung der ehemaligen Eigentümer des Mittelhauses das sie dem Bau zustimmen sofern keine Baulast in ihr Grundstück eingetragen wird. 

Das Ganze wurde damals von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt und allein mit der Zustimmung der Nachbarn erbaut. 

Ich habe mich heute bei der zuständigen Behörde telefonisch erkundigt ob unser Vorhaben grundsätzlich möglich ist. 

Die Dame meinte da es keine Eintragung im Baulastverzeichnis über den Bau des Bungalow gibt, wäre es ein Problem und könnte jetzt auch rechtliche Folgen für meine Eltern haben. Ist das so? Wenn das so Problematisch ist warum erteilt dann eine Behörde eine Baugenehmigung ohne das die Baulast eingetragen wird. Oder waren die Gesetze in den 80ern anders? Wir haben einen Antrag auf Befreiung und halt diese Zustimmung der ehemaligen Eigentümer in den Unterlagen. Alles von den ehemaligen Eigentümern. 

Meine Eltern haben das ja so in den 90ern gekauft. 

Meine grundsätzliche Frage ist aber wäre auch die Bebauung des Bungalow möglich wenn die neuen Eigentümer des Mittelhaus dem nicht zustimmen? Also eine Baulast verweigern? 

Deren Haus und der Bungalow haben einen Abstand von 6 m. 

Vielen Dank im Voraus 

Recht, Immobilien, Baugenehmigung, grenzbebauung, Grundstück
Verkauft als Bauland, danach unbebaubar?

Hallo zusammen,

vielen Dank das Ihr euch etwas Zeit für mein Anliegen nehmt.

Wir haben im letzten Jahr aufgrund einer Werbung am Ortseingang "Wir haben Ihr Bauland" Unterlagen freier Bauflächen bekommen. Man versicherte uns stets das es sich um Bauland handelte, sogar freue, dass die Baulücke endlich bebaut wird. Auch die Verkäuferin bestätigte, dass es sich bei Ihrem Grund um Bauland handelt.

Nachweise (40 Jahre) über genehmigte Bau-Voranfragen welche Positiv in Aussicht gestellt wurden, als auch eine Erschließung an das Wasser und Abwassernetz ließen am Bauland nicht Zweifeln.

Im Notariellen Kaufvertrag steht ebenfalls drin das es sich um einen "Bauplatz" handelt.

Nun haben wir eine Absage zur Baugenehmigung erhalten. Im Schreiben wird ein Brief an die Gemeinde (2014) erwähnt. Hierin wird das Grundstück als Schützenswert für Tier und Natur angesehen, auch seltene Fledermaus-Arten habe man gesichtet. Eine Bebauung ist nicht möglich!

Diese Information wurde weder an die Vorbesitzerin, noch an uns herangetragen.

Alle Arbeiten am Grundstück (140.000€ Investition) wurde vor der Durchführung beim Bürgermeister angefragt und nur nach positivem Feedback in die Wege geleitet.

Wer hatte schon mal so einen Fall?

Kann ich hier belangt werden? Ich habe alles schriftlich, jede Zusage vom BM, Mailverkehr und vielen weitere Dokumente die in keinster weise auf eine Einschränkung hinweisen.

Vielen Dank für euer Feedback!

Dave

Recht, Grundstück
Fenster/Grenzbebauung/was darf ich auf meinem Grundstück?

Hallo meine Lieben

mein Schwiegervater hat vor paar Jahren die Werkstatt verkauft, die direkt beim Wohnhaus steht. Der „nette“ Herr der die Werkstatt gekauft hat, hat in die Werkstatt noch eine Wohnung gebaut.
3 Fenster von ihm sind direkt bei unserem Garten (Grenzbebauung). Neben unserer Haustür ist direkt ein Fenster wo er immer gafft, wie und was wir auf unserem Hof machen. Neben dem Fenster sind noch 2 Große Werkstattfenster grünlich. Bei den 2 großen Fenster steht unser Carport (war schon als er die Werkstatt gekauft hat). So nun zu meinen Fragen:

  • wir fühlen uns vor dem Haus und im Garten total beachtet von dem. (Er sagt uns wie und was wir auf unserem Grundstück zu machen haben wegen seinen Wänden). Was dürfen wir?
  • dürfen wir vor die Fenster irgendein sichtschutz machen, dass er weder in unseren Garten, noch auf unseren Hof gaffen kann?
  • dürfen wir, da wo unser carport steht auch direkt auf die Grenze was mit Wänden bauen, auch wenn er da seine werkstattfenster hat?
  • dürfen wir eine Plane an unserem Carport befestigen, dass wir Windschutz haben?
  • dann hat er auf das Dach noch eins gebaut das auf unser Grundstück ragt, sowie eine Blechwand an die wand zu unserem Garten gebaut die auch auf unser Grundstück ragt. Dürfen wir ihn auffordern das Dach und die Blechwand weg zu machen, so dass es nicht mehr auf unserem Grundstück ist?

dieser Mann ist so anstrengend!
danke schonmal für die Antworten.

Recht, Rechte, Grundstück

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