Wem gehört das Grundstück? Name unbekannt, wie vorgehen?

6 Antworten

Das Grundbuchamt weiß es. Die geben aber keine Daten heraus. Ich habe das so gemacht, dass ich ein Schreiben für den mir unbekannten Eigentümer aufgesetzt habe und dieses Schreiben in einen frankierten und nur mit Absender versehenen Umschlag gesteckt habe. Diesen Umschlag habe ich mit einem Begleitschreiben an das Grundbuchamt gesandt und diese gebeten, den Umschlag mit einer Anschrift zu versehen und an den dort bekannten Eigentümer zu senden. Der Brief kam dann als unbekannt verzogen an mich zurück. Von dort konnte ich weiter machen und über das Einwohnermeldeamt dann Kontakt mit dem Eigentümer aufnehmen.

Hallo,

ich würde beim zuständigen Katasteramt vorsprechen und darum bitten, den Eigentümer anzuschreiben und die Kontaktdaten mitzuteilen.

Vielleicht hat man Glück.

Es kann ggf. zwar ein paar Euro kosten aber das sollte es wert sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es könnte sein, dass ein Notar oder Rechtsanwalt Auskunft vom Grundbuchamt und/oder vom Katasteramt bekommt. Ansonsten fällt mir dazu auch nichts mehr ein.

Die Gemeinde kann den Besitzer anschreiben mit der Bitte zu dir Kontakt aufzunehmen. (schon mehrfach erlebt)

Anwalt bekommt Auskunft und Ihr auch bei berechtigtem interesse

lesterb42  15.06.2021, 12:53
Anwalt bekommt Auskunft

Nein. Nur weil der Anwalt ist, kann der nicht zaubern.

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lesterb42  15.06.2021, 12:54
@Bernhard554

Dito. Seit wann gilt für Anwälte ein anderes Recht, hier gegenüber dem Grundbuchamt?

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