Nutzungsvereinbarung Grundstück - Gültigkeit bei Verkauf?

Ich habe eine Frage zum Immobilienrecht

Es gibt ein Grundstück (Gartenfläche) mit zwei fremden Grundstückseigentümern – im Grundbuch sind diese ohne konkreten Flächenzuordnung! einfach mit jeweils ½ Eigentumsanteil vermerkt .

Die Flächen wurde dann mit einer nicht dinglichen Vereinbarung / ohne Grundbucheintrag zwischen A und B aufgeteilt und über die letzten 30 Jahre so gelebt. In dieser Vereinbarung wird nur beschrieben, wer welche Grundstücksteile nutzen darf. Es gibt keinen Vermerk zu Laufzeit / Kündigung, Tod usw… Da aus DDR-Zeiten findet sich auch kein Bezug zum späteren WEG und den dortigen Definitionen

Jetzt ist B verstorben und die Erben verkauften ihren 1/2 Anteil an C.

Ich als C möchte als neuer Eigentümer nun mit A die ursprüngliche Zuordnung der Flächen etwas anpassen.

A weigert sich jedoch mit der Begrünung, dass die alte Nutzungsvereinbarung weiter Bestand hat und für sie uneingeschränkt gilt.

Daher meine Frage, ob das wirklich so ist und wenn ja auf welcher rechtlichen Grundlage die Nutzungsvereinbarung weiter gültig sein könnte. Der Notar hatte die Vereinbarung im Kaufvertrag als existent aber nicht bindend vermerkt und zu einer dinglichen Vereinbarung geraten. Aber der Kaufvertrag für das 1/2 ist ja nur mit den Erben von B und mir © geschlossen worden, Der 1/2 Anteil von A war ja beim Verkauf nicht betroffen, A hat also auch nicht mit den Kaufvertrag gezeichnet.

Vielen DANK!

Garten, Recht, Erbrecht, Grundstück, Nutzungsrecht, Nutzungsänderung, Wohneigentumsrecht, Wirtschaft und Finanzen
Verdacht auf Identitätsdiebstahl?

Hallo. Heute kam ein Brief vom städtischen Finanzamt, in dem steht, dass ich mit einem notariellem Vertrag Ende September ein Grundstück 70 km nördlich von mir im selben Landkreis gekauft habe. Jetzt kam ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung...

morgen werde ich da mal anrufen und um Richtigstellung bitten oder erst mal fragen, was da los ist. Eventuell ist ja auch bloß was schiefgegangen.

vor einem Monat etwa habe ich aber schon zum zweiten Mal (das erste mal war etwa ein viertel Jahr her) einen Anruf von einem schwäbischen Möbelhaus bekommen (iPhone zeigte unter der Nummer den Namen der Stadt und „Baden Württemberg“ an). Dort haben sie gesagt, dass meine Couch da sei. Sie haben mich unter meiner richtigen Handynummer erwischt aber einen anderen Namen gesagt, als vermutlich bei denen steht. Also wenn ich Müller heiße, haben sie gefragt, ob sie mit Lehmann sprechen.

beim zweiten Anruf des Möbelhauses habe ich gleich gesagt, dass ich keine Möbel bestellt habe. Der Mitarbeiter sagt daraufhin, dass er die Nummer aus dem System löscht.

Jetzt meine Frage: könnte es sich irgendwie hier um Identitätsdiebstahl handeln? Handynummer kann ja einfach ein Zahlendreher sein, aber der Brief vom Finanzamt mit angeblichem Grundstückserwerb? Klar kann es sich um ein Irrtum handeln, aber was, wenn nicht? Vom Konto gab es keine Abbuchungen, weil ja der Notar auch bezahlt werden müsste. Ich habe auch nirgends meinen Ausweis oder pass oder so verloren, dass da jemand was machen könnte. Und sonst bin ich auch im Internet vorsichtig, gebe nicht überall alles preis und bin schon gar nicht mit meinem richtigen Namen unterwegs (auch hier nicht, der Name ist nicht mein richtiger... :D)

was wäre also, wenn es sich hier wirklich um Identitätsklau handelt? Was sollte ich dann machen? Anwalt? Polizei?

Steuern, Polizei, Recht, Finanzamt, Grundsteuer, Grundstück, grundstückskauf, Staatsanwaltschaft
Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht / Bauherrenhaftpflicht?

Liebe Community,

ich habe eine Frage zum Thema Versicherungen. In meinem Fall zur Haus- & Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Ich habe eine Doppelhaushälfte überlassen bekommen. Das Gebäude und Grundstück ist derzeit leerstehend, da ich es sanieren möchte. Ich möchte einzelne Firmen für die verschiedenen Maßnahmen beauftragen (z.B. Fensterfirma für Fenster, Zimmerei für das Dach, Heizungsbauer für den Austausch der Heizungsanlage, etc.).

Für die Doppelhaushälfte habe ich bereits eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bei der HUK-Coburg abgeschlossen. Lt. Versicherungsbedingungen bin ich als privater Bauherr bis zu einer Bausumme von 150.000€ je Bauvorhaben abgesichert.

So und jetzt meine Frage. Was bedeutet "je Bauvorhaben"? Ist ein Bauvorhaben z.B. der Austausch der Fenster und Haustüre oder ist ein Bauvorhaben die gesamten Sanierungsmaßnahmen?

Falls erstes zutrifft würde ich keine zusätzliche Bauherrenhaftpflichtversicherung benötigen, da die einzelnen Gewerke eine Summe von 150.000€ nicht überschreiten.

Falls zweites Zutrifft benötige ich wohl eine zusätzliche Bauherrenhaftpflichtversicherung, da sich die Gesamtsumme der Sanierungsmaßnahmen auf ca. 300.000€ beläuft.

Außerdem habe ich eine weitere Frage zum Abschluss der Bauherrenhaftpflichtversicherung. Im Antrag müssen Angaben zur "Bauplanung / Bauleitung" gemacht werden. Es sollen Angaben gemacht werden, an wen ich die Bauplanung und die Bauleitung vergeben habe. Ich beauftrage ja, wie oben beschrieben, verschiedene Firmen mit einzelnen Gewerken und keine einzelne Firma mit der Umsetzung der Maßnahmen. Soll ich hier alle Firmen aufzählen? Das ist mir nicht ganz klar.

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.

Viele Grüße

Franke

Versicherung, Recht, renovieren, Sanierung, Grundstück, Haftpflichtversicherung, Umbau, HUK-Coburg, Wohngebäude, Wirtschaft und Finanzen

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