Kann der Waldrand gegenüber vom eigenen Grundstück (dazwischen liegt eine Pflastersteinstraße) noch zum Grundstück gehören?

10 Antworten

Es gibt auch Teile von Straßen oder Gehwegen, die zwar einem privaten Eigentümer gehören, aber öffentlich gewidmet sind und deshalb der Allgemeinheit zugänglich bleiben müssen.

Außerdem gibt es örtlich verschiedene Regelungen zur Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichen Gehwegen. So können Anwohner verpflichtet sein, diese (z.T. bis zu Straßenmitte) von Schnee oder Laub zu räumen.

Da der Wiesenstreifen vor dem Wald anscheinend kein Gehweg ist, muss dort auch nicht geräumt oder gemäht werden. Wenn es die Anwohner stört, sollen sie es eben selbst machen. Einen Anspruch darauf, dass die Gemeinde/Stadt das tut, damit sie den schöneren Ausblick haben, haben sie jedenfalls nicht.

Das wird öfter gemacht, das die Anwohner z.B. die Fläche zwischen Fahrradweg und Straße mit mähen. Oder die gegenüberliegende Seite. Weil sie das schöner finden. Sie müssen das ja nicht machen. Eigendlich dürfen sie es nicht einmal machen. Aber das wird normalerweise tolleriert.

Es wird sowieso viel zu viel gemäht. Für die Natur ist das schlimm. Auch die Bauhöfe, Straßenmeistereien usw. mähen viel zu viel. Vielmehr als früher. Früher wurde an kleinen, wenig befahrenen Straßen gar nicht gemäht. Andere Straßen nur ein oder zwei mal im Jahr. Heute häufig alle 4 Wochen. Die werden ja auch nicht gemäht, sondern abgehächselt, bis auf den Boden. Da überlebt nichts.

Weißt du wie oft es dies gibt, dass Menschen fremdes Eigentum nutzen,?. Besonders öffentliches Eigentum wird hier gerne dafür genutzt.

Wenn die Nachbarn gegenüber den Streifen mähen wollen, weil sie den Anblick ansonsten nicht ertragen - dann sollen sie es machen. Hier einschreiten könnte nur der tatsächliche Grundstückseigentümer oder die Naturschutzbehörde. ( Wenn das Mähen verboten wäre)

Wenn die Nachbarn dies körperlich nicht mehr leisten können - dann müssen sie ihre Augen an einen anderen Anblick gewöhnen.

Der Straßenbaulastträger hält nur den Verkehrsraum frei, bedeutet Unterhaltungspflege Mähen maximal 2x im Jahr.

Der Eigentümer ist nur für die Verkehrssicherheit seines Eigentum zuständig - und muss unter Umständen überhaupt nicht mähen.

Also - den Anruf bei der Stadt kannst du dir sparen , unter Umständen riskierst du hiermit schlafende Hunde zu wecken.

Hallo xaxxx,

ich fürchte ich verstehe dein Problem nicht.

Das Grundstück gehören jemand und der Wald gehört auch jemand. Natürlich kann der Wald und das Grundstück dem gleichen Eigentümer gehören oder auch nicht.

Wenn der Waldbesitzer den Waldrand mähen möchte, so kann er das doch tun. Andere mähen ja auch ihre Rasen.

Und wenn es Leute gibt, die am Waldrand wohnen und sich daran stören, dass da mal einer mäht, dann sollten die doch in die Stadt ziehen, da mäht niemand und man hat vielleicht eine idyllische 4-spurige Hauptstraße vor dem Schlafzimmerfenster. Je nachdem was man eben mag ;-)

Also ich würde auf jeden Fall der Stadt Bescheid geben und der Feuerwehr und der Bundeswehr.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

xaxxx33 
Fragesteller
 21.05.2022, 16:39

Nein da mäht keiner, die Grundstückbesitzer gegenüber mähen da immer mit und beschweren sich das es sonst keiner tut

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Sie müssen das auch nicht mähen… wenn sie es nicht machen wollen, sollen sie es doch einfach wachsen lassen..

die Stadt interessiert das nicht, da der Wald nicht ihnen gehören wird sondern einem Waldbesitzer