Gehört Rasenmähen und Klinkerreinigung zur Pflegeleistung?
Als Pflegeperson für beide Eltern tätig, wird das Pflegegeld an mich gezahlt.
Auf dem elterlichen Grundstück ist regelmäßig Rasen zu mähen und eine Reinigung vom Eingangsbereich ist auch notwendig.
Rasen mähen machte desöfteren der Nachbar oder teils mein Bruder.
Für beide gab es Geld für diese Arbeit.
Bei mir kommt zwar Pflegegeld auf´s Konto , jedoch nichts für o.g Tätigkeiten.
Sollte dies denn etwa mit dem Pflegegeld abgegolten sein ?
Ich habe da so meine Bedenken.
Wer kann hier mal eine objektive Einschätzung geben ?
4 Antworten
das Pflegegeld ist für die - Pflege - des Menschen bzw. Pflegebedürftigen
wie das Wort es schon sagt.
Garten Pflege gehört nicht dazu ebenso gehört nicht Reinigung der Wohnung
nicht dazu.
das sagt eine alter erfahrener Krankenpfleger der auch 18 Jahre in der amb. Krankenpflege gearbeitet hat.
Hallo, warum wird denn das Pflegegeld an Dich gezahlt? Es steht doch ausschließlich der versicherten Person zu; wofür sie dieses Geld dann ausgibt, ist Angelegenheit der versicherten Person;
Zitat:
"..Unter Pflegegeld versteht man eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung für anerkannt Pflegebedürftige, die sich zu Hause von Angehörigen, Bekannten oder Freunden pflegen oder betreuen lassen. Mit diesem „Pflegegeld für selbst beschaffte Hilfen“, wie es im Pflegeversicherungsgesetz heißt (§ 37 SGB XI, s. Quelle 1), können Sie den Aufwand und den Einsatz von pflegenden Angehörigen, Bekannten oder Freunden für Ihre tägliche häusliche Pflege und Betreuung abgelten...." (www.pflege.de)
es dient der Aufwandsentschädigung von pflegenden Angehörigen
Weder das Mähen noch das Reinigen des Eingangsbereichs dienen der körperlichen oder seelischen/psychischen Pflege. Daher sollten genannte Tätigkeiten mMn. nicht extra bezahlt werden. Es dient schlicht und ergreifend nicht der Pflege.
Das Pflegegeld, welches die Krankenkasse zahlt, ist für die Pflege der zu pflegenden Personen. Nicht für die Gartenpflege.