Grundstück, hier Wegerecht?
Wenn ich ein so genanntes Hammergrundstück besitze und ein Wegerecht zu meinem Grundstück habe, wer ist dann für die Pflege des Weges, wie z. B. Rasen mähen, Hecken schneiden, Schnee beseitigen usw., zuständig ? Der Grundstückseigentümer, der mir das Wegerecht eingeräumt hat, oder ich, der den Weg ja benutzt ?
3 Antworten
hallo, nach § 1020 BGB hat der Berechtigte sein Recht schonend gegenüber dem Eigentümer auszuüben; unterhält der Berechtigte auf dem Grundstück eine Anlage, so hat er für deren Unterhalt zu sorgen;
hat also der Berechtigte den Weg zur Durchquerung angelegt, hat er auch für den Unterhalt des Weges zu sorgen;
teilt Euch die Arbeit
Der Eigentümer, ausser es sei vertraglich etwas anderes vereinbart.