Baumfällung? Auf Mieter umlagefähig?

4 Antworten

Und was steht zu den Betriebskosten im Mietvertrag? Unabhängig davon, dass Ihr selbst Hecken schneiden und Rasen mähen müsst, kann es sein, dass weitere Kosten der Grünflächenpflege über die Betriebskosten in Rechnung gestellt werden können.

Der Verweis, dass der Mieter Betriebskosten trägt, wäre eine ausreichende vertragliche Vereinbarung.

Die Kosten einer notwendigen (!) Baumfällung ist lt. BGH umlagefähig.

Lässt der Vermieter einen morschen Baum fällen, darf er die Kosten grundsätzlich auf die Mieter umlegen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden (Urt. v. 10.11.2021, Az. LG gadus

Nein.

Bäume und Büsche sind immer Vermietersache, auch wenn der Mieter vertraglich die Gartenpflege hat.