Baumfällung? Auf Mieter umlagefähig?
Hallo wir wohnen in einem Einfamilienhaus in unserem Vertrag steht, dass wir nur die Hecke schneiden müssen und rasen mähen, jetzt soll eine uralte hohe Tanne gefällt werden kann die Vermieterin die Kosten auf uns umlegen?
4 Antworten
Und was steht zu den Betriebskosten im Mietvertrag? Unabhängig davon, dass Ihr selbst Hecken schneiden und Rasen mähen müsst, kann es sein, dass weitere Kosten der Grünflächenpflege über die Betriebskosten in Rechnung gestellt werden können.
Der Verweis, dass der Mieter Betriebskosten trägt, wäre eine ausreichende vertragliche Vereinbarung.
Die Kosten einer notwendigen (!) Baumfällung ist lt. BGH umlagefähig.
Lässt der Vermieter einen morschen Baum fällen, darf er die Kosten grundsätzlich auf die Mieter umlegen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden (Urt. v. 10.11.2021, Az. LG gadus
Nein.
Bäume und Büsche sind immer Vermietersache, auch wenn der Mieter vertraglich die Gartenpflege hat.
Lies dir das mal durch.
Genau das habe ich nämlich auch gelesen deswegen hier auch meine Frage