Wie finde ich herraus, zu wem diesen Stück Wald gehört

4 Antworten

Du kannst beim zuständigen Forstamt fragen, wenn kein Haus in der Nähe ist, wo ein evtl.Besitzer wohnt* Gibt da auch gewisse Unterschiede

*Waldbesitzer in Deutschland

Die zweite Bundeswaldinventur – kurz BWI2 – gibt die Antwort. Die BWI2 wurde vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in den Jahren 2001 und 2002 erhoben und bis 2004 geprüft und ausgewertet. Unterschieden werden die folgenden Waldbesitzer: •Privatwald – Befindet sich Wald nicht im Eigentum von Städten, Gemeinden, Kirchen oder in der Hand des Staates, spricht man von Privatwald. Es handelt sich also um Wald im Eigentum von natürlichen oder juristischen Personen oder auch Personengesellschaften. •Körperschaftswald – gemäß § 3 Absatz 3 Bundeswaldgesetz handelt es sich hierbei um Wald im Alleineigentum von Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Gemeinden und Städten (dann auch als Kommunalwald, Stadtwald oder Gemeindewald bezeichnet) oder auch Universitäten (dann oft Universitätsforst genannt). Wald im Eigentum von Kirchen gehört nach Bundesrahmenrecht nicht zum Körperschaftswald, kann aber durch Landesrecht zu solchem bestimmt werden. •Staatswald (Land) – In Deutschland wird der Begriff Staatswald zumeist gleichbedeutend mit Landesforst verstanden, dem Wald im Eigentum eines Bundeslandes. •Staatswald (Bund) – Als Staatsforst oder Staatswald (Bund) werden Wälder im staatlichen Eigentum bezeichnet. Der Wald im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland wird, obgleich auch Staatsforst, zumeist als Bundesforst bezeichnet. Der Bundeswald befindet sich vor allem auf militärisch genutzten Flächen (z.B. Truppenübungsgelände) und entlang von Bundeswasserstraßen und Autobahnen. •Treuhandwald – Im Zuge der Bodenreform in der DDR enteigneter und in Volkseigentum überführter Wald wurde der Treuhand übergeben. Ziel ist es, diesen Wald zu privatisieren. Dieses geschieht durch die bundeseigene Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG).*

Beim zuständigen Grundbuchamt (bei der Gemeinde) nfragen. Die haben entsprechende Karten und können anhand der Flurnummer den Eigentümer mitteilen. Der gesamte Verwaltungsakt kostet leider 10 EURO.

MonsterAdi 
Fragesteller
 24.04.2013, 18:04

Ok bekomme ich dann einfach seine Telefonnnummer oder wie läuft das ab?

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MonsterAdi 
Fragesteller
 24.04.2013, 18:04

Ok bekomme ich dann einfach seine Telefonnnummer oder wie läuft das ab?

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Luftkutscher  24.04.2013, 22:56
@MonsterAdi

Nein, nur Name und Anschrift. Die Telefonnummer musst Du Dir selbst raussuchen.

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Den Eigentümer erfährst Du beim Amtsgericht, Abteilung Grundbuchamt. Im Grundbuch sind in Deutschland alle Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden eingetragen.

MonsterAdi 
Fragesteller
 24.04.2013, 17:33

Ok geben die mir einfach so seine Nummer oder wie läuft das ab?

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Luftkutscher  24.04.2013, 18:00

Ich dachte immer, das Grundbuchamt sei bei der Gemeinde angesiedelt. Weshalb soll es neuerdings beim Amtgericht verwaltet werden?

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Kannst Du bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung erfragen.