Kleine Party am Waldrand?

4 Antworten

Hallo! Es ist wichtig, die örtlichen Gesetze und Vorschriften zu beachten, wenn es um die Nutzung von Lautsprechern im Freien geht. Auch wenn keine Anwohner in der Nähe sind, könnte es dennoch Regeln geben, die die Nutzung von Lautsprechern in öffentlichen Bereichen regeln. Es wäre ratsam, sich vorher bei den örtlichen Behörden zu erkundigen, ob es erlaubt ist, die PA Anlage am Waldrand zu testen. So könnt ihr sicherstellen, dass ihr keine Konsequenzen zu befürchten habt. Viel Spaß beim Testen eurer neuen Anlage!

Nah am Wald ist erst mal keine gute Idee, Anwohner, Spaziergänger, Forstarbeiter und alle, die dort etwas zu sagen haben könnten.

Ich denke, das ein freier Acker besser wäre oder?

Zudem ist dann noch eine öffentliche Aufführung, was auch Ärger geben kann.

  1. Ein Park ist meist zugleich Naturschutzgebiet. Dort darf grundsätzlich keine Musik abgespielt werden. Beim zuständigen Kreis müsste eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
  2. Vor allem am Waldrand können besondere Brandschutzauflagen nach verschiedensten Gesetzen gelten. Dazu sollte man sich dringend informieren.
  3. Ist der Park kein Naturschutzgebiet gehört er vermutlich der Gemeinde. Dann richtet sich Dein Plan nach der jeweiligen Gemeindeordnung. Eine allgemeingültige Aussage dazu ist also unmöglich. Eine freundliche Nachfrage bei der Stadt bringt im Zweifelsfall Licht ins Dunkel.
  4. Gehört das Grundstück einer Privatperson ist ein Betreten absolut tabu!
  5. Bei der öffentlichen Aufführung von Musik kann das Landesrecht zum Immissionsschutz greifen. Auch das ist abhängig von Stadt/Kreis/Bundesland.
  6. Wird die Musik so abgespielt, dass sie von anderen Menschen wahrgenommen werden kann, handelt es sich per Definition um eine öffentliche Aufführung von Musik. Diese Aufführung ist bei der GEMA in den meisten Fällen anmelde- und kostenpflichtig. Nur wenn es sich um eine geschlossene Gesellschaft handelt, und alle Gäste sich untereinander kennen, ist es keine öffentliche Veranstaltung. Dann greift auch die GEMA nicht.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 2002 DJ. -> www.plus1dj.de / www.dj-lexikon.info

Eine rechtssichere Auskunft was erlaubt ist, was nicht und was zu beachten ist bekommt ihr nur beim zuständigen Ordnungsamt.