Campingplatz errichten?

1 Antwort

Das sind dann Sondernutzungsflächen mit dem entsprechenden Bebauungsplan. Geeignet sind landschaftlich schön gelegene Grundstücke mit einer entsprechenden Infrastruktur.

Die Form der aktuell vorhandenen Flurstücke spielt keine Rollen, weil dann meist mehrere zusammen genutzt werden.

Weideflächen, Wohn und Bauland ist für Campingplatz ungeeignet bzw. unzulässig.