Wie viel qm Grundstück darf ich versiegeln?
Wie viel m² darf ich pflastern? Würde gerne Terasse und Auffahrt pflastern.Welche Daten werden benötigt? Und gibts da eine Formel oder Rechnung?
5 Antworten
Wenn Du willst kannst Du das ganze Grundstück versiegeln.
Mußt nur damit rechnen das Du dann entsprechend hohe Gebühren für die Oberflächenentwässerung zahlen mußt.
Gepflasterte Flächen, Einfahrt oder Terrasse, bedürfen eine Baugenehmigung?
Ja - nicht wegen der Baumaßnahme, sondern wegen der Flächenversiegelung. Die ist nämlich zwingend beim Bauantrag mit anzugeben. Wenn man das später ändert, ist ein neuer Bauantrag notwendig, sonst ist es ein Schwarzbau.
Und die Regenwasserkanäle sind auch schon weit übers Limit!
Die zulässige zu versiegelnde Fläche berechnet sich aus der Baugenehmigung und der vor Ort gültigen GRZ. Und jede gepflasterte oder geteerte Fläche, egal ob Terrasse, Zufahrt oder Stellplatz, wird hier mit eingerechnet.
So ist es.
Hier in Niedersachsen gehen übrigens Bestrebungen dahin, auch sogenannte nachträglich angelegte "Steingärten", soweit sie versiegelte Flächen bilden, mit der ursprünglich ermittelten GRZ abzugleichen und ggf. Rückbau zu verfügen.
Schau in den Bebauungsplan. Existiert keiner, dann höre bei der Gemeinde nach, aber in der Regel ist die GRZ 0,4; das heißt, du darfst 40% bebauen, bzw. versiegeln. Abweichungen von 50%, also dann 60% Versiegelung sind möglich.
Wenn` s knapp wird, dann nimm Rasengittersteine.
Da gibt es keine generelle Formel. Das hängt vor allem davon ab, wo Du bauen willst. Die Stadt stellt einen Bebauungsplan auf. Dort werden häufig Regelungen getroffen, wie viel man versiegeln kann. Heutzutage wird oft verlangt, dass die Flächen so gemacht werden müssen, dass das Regenwasser versickern kann.
Hall Jack,
möglichst wenig, aber das was du vorhast, ist normal
du könntest höchsten bei der Einfahrt einen Mittelstreifen
mit Gras machen, wenn Sie recht Lang sein sollte.
Aber vorgeschrieben ist das nicht !
Gruß
opi ehrsam
Das ist schlicht falsch. Im Rahmen der Baugenehmigung wird exakt festgelegt, welche GRZ auf der entsprechenden Flugnummer gilt. Und eine Überschreitung stellt einen Schwarzbau dar, der zur Rückbauverfügung führt (samt entsprechenden Bußgeldern und Kosten).