Schweiz: Parkieren / Campen auf dem eigenen Grundstück?

1 Antwort

Hier gibt es Infos:

www.cadastre.ch

Im Kanton Wallis kann ein Grundstückseigentümer kann nicht frei über sein Grundstück verfügen. Die Nutzung wird durch öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) eingeschränkt, die vom Gesetzgeber und den Behörden zum Schutz des öffentlichen Interesses erlassen werden. Ein ÖREB ist also eine öffentlich-rechtliche Einschränkung des Eigentumsrechts, die von der öffentlichen Hand eingeführt wird. Sie bewirkt, dass das Recht des Eigentümers an seinem Eigentum dauerhaft eingeschränkt wird.

Während der Eigentümer früher jedes kommunale oder kantonale Amt einzeln kontaktieren musste um die für sein Grundstück geltenden ÖREBs zu erhalten, ist es jetzt dank eines zentralen Informationssystems möglich, die wichtigsten Einschränkungen und zugehörigen Vorschriften in einem einzigen Dokument einzusehen und zu extrahieren. Dieses System ist das Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster).

Im Wallis ist die Dienststelle für Geoinformation für den ÖREB-Kataster zuständig.

 

Maxi6555 
Fragesteller
 03.02.2022, 14:30

Hallo schelm1, Danke für deine rasche Antwort. ÖREB ist für diese Gemeinde noch nicht aufgeführt - eine der wenigen die das noch nicht haben. Ich habe jedoch Öreb Auszüge aus anderen Gemeinden und Parzellen. Ausser den Grundinfos zu Bauzone, Lärmzone u.ä. erfährt man dort aber auch nicht wirklich und v.a. nicht zu meiner spezifischen Frage :-)

LG Maxi

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