Darf ich als Vermieter, wenn ich durch Dritte erfahre, dass der Mieter, ohne vorherige Benachrichtigung die Mietsache verlassen (ausgezogen) hat, nachdem ich mich vergewissert habe, dass niemand auf das Klingeln an der Tür reagiert, das Grundstück betreten um nachzusehen ob alles ok ist? Sollten Fenster oder Türen offen stehen, bedeutet das doch, dass erhöhte Einbruchsgefahr, bzw Gefahr für das Objekt wegen Starkregen o. Ä. (hatten wir ja die Tage zu genüge) besteht.
Danke